Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Frage zur Einreise nach Österreich?

D

Dudidadi

Gast
Hallo Leute, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe letzten Sommer eine Bekannte in Peru besucht. Und jetzt besucht mich diese Bekannte im kommenden Winter. Es wäre ein ganz simpler Besuch über die Weihnachtszeit und den Januar. Auf der Website unseres Außenministeriums heißt es, dass man bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen kein Visum bräuchte. Sie hat auch nur vor ca. 1 1/2 Monate zu bleiben. Allerdings hat mich ein Anruf von ihr etwas nervös gemacht. Da ich damals gratis Unterkunft in Peru hatte, bezahle ich nun im Gegenzug ihre Reise und komme für ihre Unterkunft auf, da sie sich das auch gar nicht anders leisten könnte.

Nur was ist jetzt, wenn am Transitflughafen in Amsterdam oder von der österreichischen Einreisekontrolle in Wien eine Krankenversicherung oder der Nachweis finanzieller Mittel verlangt werden? Auch den Rückflug wollen wir erst von Wien aus buchen. Sie könnte diesen also beim Transit noch nicht vorweisen. Kann das zu Problemen führen oder gar zu Verweigerung der Ein- oder Durchreise? Um die Covid-Einreisebestimmungen, Impfungen etc. haben wir uns natürlich gekümmert. Ich wurde eigentlich nie nach finanziellen Mitteln oder Rückflug gefragt, aber sie meinte, dass das bei Lateinamerikanern eher passieren könne, da es ja illegale Einwanderung gäbe? Sollte ich da am besten beim Innenministerium nachfragen oder bei der Fluggesellschaft?
 
V

von: Bodenschatz

Gast
Grüß Dich!
Ansprechpartner für Deine Freundin ist natürlich keine Fluggesellschaft sondern die österreichische Botschaft in Lima ( https://www.bmeia.gv.at/oeb-lima/ ), die auch ein Kontaktfeld für Anfragen bereit stellt.


Auf der Seite der Deutschen! Botschaft in Lima ist die visafreie Einreise für peruanische Staatsangehörige nach Wegfall der Schengenvisapflicht etwas „einleuchtender“ dargestellt:
( https://lima.diplo.de/pe-de/konsularservice/visa/0visa/1830618 ).


>Falls die Freundin bei Dir wohnen kann ( also Du nicht für ihre Unterkunft woanders aufkommst), wäre der Nachweis finanzieller Mittel verringert.
>Bezüglich des Einladungsschreibens sehe ich einen gewissen Unterschied zu einer umfassenden Verpflichtungserklärung, die beispielsweise auch Behördenkosten umfasst, soweit ein Ausländer untertaucht. Wie eng oder wie weit daher die Einladung gefasst werden muss, wäre abzuklären.
> Du könntest prüfen, ob eineinhalb Monatsunterhalte auf einem Sperrkonto hinterlegt werden, so dass die Freundin ihren Bedarf decken kann.
>Zu Corona-Zeiten wäre eine Krankenversicherung für die Freundin mehr als angebracht. Falls Du sie abschließen möchtest/kannst, solltest Du die Reisepassnummer der Freundin kennen, so eine Info aus einem Forum.
>Ohne Rückreiseticket sieht es so aus, als wäre keine Rückreise gewünscht. Wer die Flüge bezahlt, dürfte zweitrangig sein, wenn die Tickets vorgelegt werden können.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Nur was ist jetzt, wenn am Transitflughafen in Amsterdam oder von der österreichischen Einreisekontrolle in Wien eine Krankenversicherung oder der Nachweis finanzieller Mittel verlangt werden? Auch den Rückflug wollen wir erst von Wien aus buchen. Sie könnte diesen also beim Transit noch nicht vorweisen. Kann das zu Problemen führen oder gar zu Verweigerung der Ein- oder Durchreise? Um die Covid-Einreisebestimmungen, Impfungen etc. haben wir uns natürlich gekümmert. Ich wurde eigentlich nie nach finanziellen Mitteln oder Rückflug gefragt, aber sie meinte, dass das bei Lateinamerikanern eher passieren könne, da es ja illegale Einwanderung gäbe? Sollte ich da am besten beim Innenministerium nachfragen oder bei der Fluggesellschaft?
Also ich weiß zwar nicht ob das für alle Länder gilt und weiß nicht genau wie die Bezeichnung ist...
Aber mein Bruder wollte vor 2....3 Jahren eine Freundin aus Thailand einladen. Soweit ich mich erinnern kann sollte er damals 10.000 € hinterlegen. Wo und ob er es wieder bekommen hätte kann ich nicht sagen, aber ich kann ihn gerne mal Fragen wie sich das nennt und warum (ich glaube falls ein medizinischer Notfall passiert) er das machen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied






Mein Vorredner hat dir bereits die richtigen Informationen geschickt. Ist der Zielflughafen in Österreich bzw. liegt ein Ticket für die weiter- Reise nach Deutschland vor? Du musst nicht nur klären wie die Bestimmungen im Land des Zielflughafens sind, sondern auch von dem Land welches das eigentliche Ziel ist.

"....Bitte informieren Sie sich unbedingt über die genauen Bestimmungen des Landes, das Sie besuchen oder über das Sie einreisen möchten. Es existieren augenblicklich keine Direktflüge nach Deutschland. Daher kommen für eine Reise nach Deutschland auch Flüge über Amsterdam, Paris oder Madrid bzw. Barcelona in Betracht. In diesem Fall erfolgt die Einreisekontrolle bereits in den Niederlanden (Amsterdam), Frankreich (Paris) oder Spanien (Madrid/Barcelona). Informationen zu den Einreisebestimmungen dieser ...."


Sie könnte diesen also beim Transit noch nicht vorweisen. Kann das zu Problemen führen oder gar zu Verweigerung der Ein- oder Durchreise?
Ja, könnte Probleme geben bzw. wird abgelehnt. Ich habe versucht online einen Flug zu simulieren. Hier werden nur Flüge mit Zielflughafen Wien angezeigt wenn man das Rückflugticket mit bucht. Nur Hinflug, ohne Rückflug zeigt erst gar keine Treffer.

Ich habe meinen Bruder gefragt. Er sollte das Geld nicht hinterlegen sondern anhand von Kontoauszügen nachweisen das er für den Aufenthalt und alle entstehenden Kosten aufkommen kann. Er musste ein Schreiben / Einladung verfassen in dem er angibt woher und wie lange man sich kennt etc.
Er sagt beim ersten Mal wirds in der Regel abgelehnt. Es ist besser wenn Rückreisedatum feststeht mit bereits gebuchten Rückflugticket. Auch wenn in Deutschland kein Visum notwendig ist, kann ich mir nicht vorstellen das es ganz ohne Nachweis geht. Am besten du rufst mal bei der Behörde an und lässt es dir genau erklären....weil die haben Ahnung. So bist auch du abgesichert und weißt worauf du dich im Zweifelsfall einlässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

dudidadi

Gast






Mein Vorredner hat dir bereits die richtigen Informationen geschickt. Ist der Zielflughafen in Österreich bzw. liegt ein Ticket für die weiter- Reise nach Deutschland vor? Du musst nicht nur klären wie die Bestimmungen im Land des Zielflughafens sind, sondern auch von dem Land welches das eigentliche Ziel ist.

"....Bitte informieren Sie sich unbedingt über die genauen Bestimmungen des Landes, das Sie besuchen oder über das Sie einreisen möchten. Es existieren augenblicklich keine Direktflüge nach Deutschland. Daher kommen für eine Reise nach Deutschland auch Flüge über Amsterdam, Paris oder Madrid bzw. Barcelona in Betracht. In diesem Fall erfolgt die Einreisekontrolle bereits in den Niederlanden (Amsterdam), Frankreich (Paris) oder Spanien (Madrid/Barcelona). Informationen zu den Einreisebestimmungen dieser ...."



Ja, könnte Probleme geben bzw. wird abgelehnt. Ich habe versucht online einen Flug zu simulieren. Hier werden nur Flüge mit Zielflughafen Wien angezeigt wenn man das Rückflugticket mit bucht. Nur Hinflug, ohne Rückflug zeigt erst gar keine Treffer.

Ich habe meinen Bruder gefragt. Er sollte das Geld nicht hinterlegen sondern anhand von Kontoauszügen nachweisen das er für den Aufenthalt und alle entstehenden Kosten aufkommen kann. Er musste ein Schreiben / Einladung verfassen in dem er angibt woher und wie lange man sich kennt etc.
Er sagt beim ersten Mal wirds in der Regel abgelehnt. Es ist besser wenn Rückreisedatum feststeht mit bereits gebuchten Rückflugticket. Auch wenn in Deutschland kein Visum notwendig ist, kann ich mir nicht vorstellen das es ganz ohne Nachweis geht. Am besten du rufst mal bei der Behörde an und lässt es dir genau erklären....weil die haben Ahnung. So bist auch du abgesichert und weißt worauf du dich im Zweifelsfall einlässt.

Aber warum ist das in diesem Fall so kompliziert? Als ich vor 3 Jahren als Rucksacktourist fast ein halbes Jahr unterwegs war und nie wusste wie lange ich wo bleibe, hatte ich nie ein Rückflugticket und wurde auch nie nach finanziellen Mitteln gefragt. Auch beim Besuch in Peru wurde ich nichts weiter gefragt, als wie lange ich bleibe. Ich meine am Ende geht es um einen einmonatigen Besuch und nicht um eine Arbeitserlaubnis, Hochzeit oder illegale Einwanderung. Aber ja ich werde mehrere Behörden anrufen.
 
D

dudidadi

Gast
Also ich weiß zwar nicht ob das für alle Länder gilt und weiß nicht genau wie die Bezeichnung ist...
Aber mein Bruder wollte vor 2....3 Jahren eine Freundin aus Thailand einladen. Soweit ich mich erinnern kann sollte er damals 10.000 € hinterlegen. Wo und ob er es wieder bekommen hätte kann ich nicht sagen, aber ich kann ihn gerne mal Fragen wie sich das nennt und warum (ich glaube falls ein medizinischer Notfall passiert) er das machen sollte.

Das verstehe ich nicht ganz. Ich müsste in einem solchen Fall jetzt 10 000 Euro vorweisen können? :D Oder geht es um eine Versicherung?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Aber warum ist das in diesem Fall so kompliziert? Als ich vor 3 Jahren als Rucksacktourist fast ein halbes Jahr unterwegs war und nie wusste wie lange ich wo bleibe, hatte ich nie ein Rückflugticket und wurde auch nie nach finanziellen Mitteln gefragt. Auch beim Besuch in Peru wurde ich nichts weiter gefragt, als wie lange ich bleibe. Ich meine am Ende geht es um einen einmonatigen Besuch und nicht um eine Arbeitserlaubnis, Hochzeit oder illegale Einwanderung. Aber ja ich werde mehrere Behörden anrufen.
Das mein Lieber TE ist der große Vorteil einen Deutschen Pass zu besitzen. Dieser Pass ist gleichzusetzen mit einem Freifahrtschein.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Das verstehe ich nicht ganz. Ich müsste in einem solchen Fall jetzt 10 000 Euro vorweisen können? :D Oder geht es um eine Versicherung?
Das Beispiel das ich genutzt habe, geht um einen Gast aus Thailand. Wie es bei Peruanern geregelt ist, findest du auf den Seiten die mein @von: Bodenschatz geschickt hat.

  • Gültiger elektronischer oder maschinenlesbarer Reisepass mit Gültigkeit von mindestens drei weiteren Monaten nach Beendigung des Aufenthalts.
  • Rückflugticket mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens 90 Tagen.
  • Bei privater Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden in den besuchten Ländern benötigen Sie ein Einladungsschreiben Ihrer Verwandten/Freunde. Das Einladungsschreiben für Deutschland ist ein formloses Einladungsschreiben mit Unterschrift Ihrer Verwandten/Freunde. Enthalten sollte es die Adresse, die Verwandtschaftsbeziehung und die Dauer des Aufenthaltes. Es kann bei der Grenzkontrolle eingescannt und ausgedruckt vorgelegt werden (kein Original erforderlich, keine Unterschriftsbeglaubigung und auch keine Apostille!).
  • Bei Hotelunterbringung Nachweis der Zimmerreservierung.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt. Diese sind, je nach Land und Unterbringung – Hotel oder privat -, zwischen 40 und 100 Euro pro Tag zu veranschlagen. Für Deutschland gilt ein Wert von ca. 45 Euro.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Krankenversicherung zur Abdeckung der Kosten bei Unfall oder Erkrankung in Höhe von 30.000 Euro.



Ich vermute das es für Ausländer die zu Besuch einreisen keinen Versicherungszwang gibt bzw. sie sowieso keine deutschen Staatangehörigen sind. Also kommt der Staat nicht für Kosten die z.Bsp. durch einen Notfall entstehen, auf. Wird er krank, hat einen Unfall etc und kann die Leistung nicht aus eigener Tasche zahlen, bist du in der Pflicht. Dein Gast, dein Problem. Kein Deutscher, kein Asylverfahren....ergo, kein Recht auf Behandlung auf Staatskosten oder der Versicherungsnehmer die Sozialbeiträge zahlen.
Deshalb schließt man als Deutscher auch eine Auslandversicherung ab wenn man verreist bzw. hat einen Versicherer der das bereits mit abdeckt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben