Guten Tag zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand etwas über folgenden Sachverhalt sagen kann und zwar:
arbeitete ich im Lebensmittelbereich und war auch für die Kassenvorgänge zuständig.
ich unterschlug, veruntreute (wie man es gerne nennen mag ...) eine Summe von rund 14.000 euro.
dieses Jahr stellte man meinen Betrug fest und zog mich zur Rechenschaft.
folgendes vorab: ich bereue meine Tat(en) wirklich aus tiefstem herzen und habe mir vorher nie etwas zuschulden kommen lassen und auch nach diesem Arbeitgeber habe ich ähnliches nicht mehr getan und möchte im Grunde genommen von nun an ein vernünftiges Leben führen. (Bzw ist es jetzt noch schwer, aber ich arbeite dran)
Rund 1400€ konnte ich von der genannten Summe bisher abbezahlen, da wir uns auf eine Rückzahlung des "geklauten" Betrags geeinigt haben mit einer Rate von 100€ monatlich. (Da nicht mehr möglich war)
auch hat die Firma bislang auf eine Anzeige verzichtet, vermutlich um meinen beruflichen Werdegang nicht zu gefährden und so auch die Rückzahlung zu gewährleisten. (Dafür bin ich Ihnen definitiv äußerst dankbar!)
leider habe ich die Handlungen in einer finanziellen Notsituation begangen, auch das wissen meine ehemaligen Arbeitgeber.
jetzt das Problem:
leider gottes werde ich in den kommenden Wochen Insolvenz melden müssen... (durch im momentane räumliche Trennung vom Partner, scheitern seiner Firma etc.)
Und auch leider habe ich keinen gelernten Beruf womit ich meine Forderungen auf normale Weise zurückzahlen könnte.
ich werde ab dem 15.09 für 20-25 Stunden in der Woche arbeiten und bekomme Ca 480-580€ raus.. (da Steuerklasse 5) ich fange klein an, da ich psychisch im Moment noch recht labil bin.
möchte aber spätestens in 2018 eine Ausbildung machen und einen gelernten Beruf ausüben.
ich war stets bereit die 100€ an den Arbeitgeber zu bezahlen.. und wäre es trotz allem noch immer...
ich denke sobald ich Inso anmelde Wird der AG dies als "Forderung aus unerlaubter Handlung" angeben...
nun die fragen:
was kann dann auf mich zukommen?
welche Möglichkeiten habe ich in Bezug auf die Rückzahlung ? Oder muss ich den Betrag unabhängig von der Inso vom pfändungsfreien Betrag sowieso bezahlen, weil dieser aufgrund der genannten Umstände nicht erlassen werden kann? (Würde ich trotz kleinem Gehalts definitiv gerne tun wenn eine Anzeige verhindert werden kann!)
was kann schlimmstenfalls passieren?
ich bitte um Verständnis, denn ich habe meinen Fehler eingesehen und bin bereit für diesen auch gerade zu stehen..
danke.
ich hoffe, dass mir jemand etwas über folgenden Sachverhalt sagen kann und zwar:
arbeitete ich im Lebensmittelbereich und war auch für die Kassenvorgänge zuständig.
ich unterschlug, veruntreute (wie man es gerne nennen mag ...) eine Summe von rund 14.000 euro.
dieses Jahr stellte man meinen Betrug fest und zog mich zur Rechenschaft.
folgendes vorab: ich bereue meine Tat(en) wirklich aus tiefstem herzen und habe mir vorher nie etwas zuschulden kommen lassen und auch nach diesem Arbeitgeber habe ich ähnliches nicht mehr getan und möchte im Grunde genommen von nun an ein vernünftiges Leben führen. (Bzw ist es jetzt noch schwer, aber ich arbeite dran)
Rund 1400€ konnte ich von der genannten Summe bisher abbezahlen, da wir uns auf eine Rückzahlung des "geklauten" Betrags geeinigt haben mit einer Rate von 100€ monatlich. (Da nicht mehr möglich war)
auch hat die Firma bislang auf eine Anzeige verzichtet, vermutlich um meinen beruflichen Werdegang nicht zu gefährden und so auch die Rückzahlung zu gewährleisten. (Dafür bin ich Ihnen definitiv äußerst dankbar!)
leider habe ich die Handlungen in einer finanziellen Notsituation begangen, auch das wissen meine ehemaligen Arbeitgeber.
jetzt das Problem:
leider gottes werde ich in den kommenden Wochen Insolvenz melden müssen... (durch im momentane räumliche Trennung vom Partner, scheitern seiner Firma etc.)
Und auch leider habe ich keinen gelernten Beruf womit ich meine Forderungen auf normale Weise zurückzahlen könnte.
ich werde ab dem 15.09 für 20-25 Stunden in der Woche arbeiten und bekomme Ca 480-580€ raus.. (da Steuerklasse 5) ich fange klein an, da ich psychisch im Moment noch recht labil bin.
möchte aber spätestens in 2018 eine Ausbildung machen und einen gelernten Beruf ausüben.
ich war stets bereit die 100€ an den Arbeitgeber zu bezahlen.. und wäre es trotz allem noch immer...
ich denke sobald ich Inso anmelde Wird der AG dies als "Forderung aus unerlaubter Handlung" angeben...
nun die fragen:
was kann dann auf mich zukommen?
welche Möglichkeiten habe ich in Bezug auf die Rückzahlung ? Oder muss ich den Betrag unabhängig von der Inso vom pfändungsfreien Betrag sowieso bezahlen, weil dieser aufgrund der genannten Umstände nicht erlassen werden kann? (Würde ich trotz kleinem Gehalts definitiv gerne tun wenn eine Anzeige verhindert werden kann!)
was kann schlimmstenfalls passieren?
ich bitte um Verständnis, denn ich habe meinen Fehler eingesehen und bin bereit für diesen auch gerade zu stehen..
danke.