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Forderung aus unerlaubter Handlung...

Insaniity

Mitglied
Guten Tag zusammen,

ich hoffe, dass mir jemand etwas über folgenden Sachverhalt sagen kann und zwar:

arbeitete ich im Lebensmittelbereich und war auch für die Kassenvorgänge zuständig.
ich unterschlug, veruntreute (wie man es gerne nennen mag ...) eine Summe von rund 14.000 euro.
dieses Jahr stellte man meinen Betrug fest und zog mich zur Rechenschaft.

folgendes vorab: ich bereue meine Tat(en) wirklich aus tiefstem herzen und habe mir vorher nie etwas zuschulden kommen lassen und auch nach diesem Arbeitgeber habe ich ähnliches nicht mehr getan und möchte im Grunde genommen von nun an ein vernünftiges Leben führen. (Bzw ist es jetzt noch schwer, aber ich arbeite dran)

Rund 1400€ konnte ich von der genannten Summe bisher abbezahlen, da wir uns auf eine Rückzahlung des "geklauten" Betrags geeinigt haben mit einer Rate von 100€ monatlich. (Da nicht mehr möglich war)
auch hat die Firma bislang auf eine Anzeige verzichtet, vermutlich um meinen beruflichen Werdegang nicht zu gefährden und so auch die Rückzahlung zu gewährleisten. (Dafür bin ich Ihnen definitiv äußerst dankbar!)
leider habe ich die Handlungen in einer finanziellen Notsituation begangen, auch das wissen meine ehemaligen Arbeitgeber.

jetzt das Problem:

leider gottes werde ich in den kommenden Wochen Insolvenz melden müssen... (durch im momentane räumliche Trennung vom Partner, scheitern seiner Firma etc.)
Und auch leider habe ich keinen gelernten Beruf womit ich meine Forderungen auf normale Weise zurückzahlen könnte.

ich werde ab dem 15.09 für 20-25 Stunden in der Woche arbeiten und bekomme Ca 480-580€ raus.. (da Steuerklasse 5) ich fange klein an, da ich psychisch im Moment noch recht labil bin.
möchte aber spätestens in 2018 eine Ausbildung machen und einen gelernten Beruf ausüben.

ich war stets bereit die 100€ an den Arbeitgeber zu bezahlen.. und wäre es trotz allem noch immer...
ich denke sobald ich Inso anmelde Wird der AG dies als "Forderung aus unerlaubter Handlung" angeben...

nun die fragen:

was kann dann auf mich zukommen?
welche Möglichkeiten habe ich in Bezug auf die Rückzahlung ? Oder muss ich den Betrag unabhängig von der Inso vom pfändungsfreien Betrag sowieso bezahlen, weil dieser aufgrund der genannten Umstände nicht erlassen werden kann? (Würde ich trotz kleinem Gehalts definitiv gerne tun wenn eine Anzeige verhindert werden kann!)
was kann schlimmstenfalls passieren?


ich bitte um Verständnis, denn ich habe meinen Fehler eingesehen und bin bereit für diesen auch gerade zu stehen..
danke.
 

Sisandra

Moderator
Meines Wissens müssen Forderungen aus Straftaten immer zurückgezahlt werden und können in der Insolvenz nicht berücksichtigt werden. Wie das allerdings ist, wenn keine Anzeige erstattet wurde kann ich dir auch nicht sagen. Es könnte jedoch sein, dass dein ehemaliger Arbeitgeber sich zu einer Anzeige gezwungen sieht anlässlich des Insolvenzverfahrens.

Du solltest diese Frage mit dem Schuldnerberater besprechen und dann gegebenenfalls auf deinen ehemaligen Arbeitgeber zugehen und dich mit ihm irgendwie einigen.

Die Steuerklasse kannst du meines Wissens bereits im Trennungsjahr ändern, spätestens aber zu Beginn des nächsten Jahres. Dann hast du etwas mehr Geld zur Verfügung.

Ist es dir möglich, zusätzlich noch einen Minijob anzunehmen, mit dem du deine Schulden begleichen könntest? Zumindest so lange, bis du eine Ausbildung beginnst?
 

mikenull

Urgestein
Der Arbeitgeber wird ganz normaler Gläubiger sein - den man natürlich bei einer Insolvenz angeben muß. Da würde sich lügen u.U. ganz böse auswirken. Und wenn dieser kein Geld mehr kriegt, wird er sicherlich an eine Anzeige denken. Da wäre es sicher besser, nicht in Insolvenz zu gehen.
 

Insaniity

Mitglied
Hallo zusammen,

mir ist bewusst, dass ich den AG definitiv bei einer Inso angeben muss und werde die geschilderte Situation natürlich auch dem Schuldenberater erzählen. Muss ich natürlich auf jeden Fall um die Inso für den Rest meiner Schulden nicht zu gefährden.
Die Inso ist natürlich die allerletzte Option die ich jetzt noch habe.. ich habe mich zuvor längere Zeit "kaputt gearbeitet" um eben diese zu verhindern , aber durch körperliche und mentale Erschöpfung ging es eben nicht mehr.. und das schreibe ich nicht weil ich von 7-18 jeden Tag gearbeitet habe, nein meist war ich von 4-22 unterwegs..

gerne hätte ich die Inso vermieden, das ist klar.. aber bei monatlichen Raten von rund 1100-1200€ die ich zurzeit (und in den kommenden Jahren)nicht aufbringen kann ist das leider meine einzige Option..

sisandra: ja ich wäre bereit noch einen Minijob anzunehmen , sobald ich mental nochmal etwas stabiler bin und ich mich bei der neuen Stelle gut eingearbeitet habe und zurecht komme :)

nunja im im schlimmsten Fall muss ich dann wohl doch mit einer Strafe rechnen plus die Anzeige, dann werde ich wohl damit leben müssen. Mental versuche ich mich bereits auf diesen Fall einzustellen..
 

Sisandra

Moderator
Falls es zur Anzeige kommen sollte und dies deine erste Straftat ist wird dir nicht viel passieren, außer einer Bewährungsstrafe und der Tatsache, dass du zur Rückzahlung verpflichtet wirst. Einzig blöde daran ist halt dann, dass es in deinem Führungszeugnis auftauchen wird und das kannst du jetzt vermutlich gar nicht so gut gebrauchen.

Ich hab gerade eine andere Idee. Manchmal können Schuldnerberater ja mit den Gläubigern ganz gut verhandeln und die Rückzahlungssumme drücken, wenn in Aussicht gestellt werden kann, dass du Summe X auf einmal begleichen wirst. Vielleicht gibt es ja in deiner Familie jemanden, der bereit und auch finanziell in der Lage wäre, dir den dann erforderlichen Betrag vorzustrecken. So ließe sich u.U. eine Insolvenz vermeiden.

Mit Schulden drücken meine ich allerdings nicht den von dir unterschlagenen Betrag. Da wird das so nicht funktionieren.
 

Insaniity

Mitglied
Hallo,

ja sisandra leider ist ist in meiner Familie niemand wirklich so gut betucht dass er mir mehrere 1000 Euro ausleihen könnte... ein vergleich gestaltet sich daher schonmal als schwierig oder gar unmöglich ...
aber vielen lieben Dank für die Idee und den Vorschlag :))

an naruta:
ja mein Mann hat einen guten Job.
muss aber selbst in Insolvenz gehen da er Schulden durch sein nebengewerbe hat und bei etlichen anderen Gläubigern... er hat mehr Schulden als ich.. deutlich mehr.. also wäre bei ihm auch nichts zu holen für den AG...

ja es ist leider eine Menge schief gelaufen..
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Also , so wie ich das begriffen habe hast Du Schulden , nicht nur die 14.000 aus der Veruntreuung, wo Du bisher 14000 abgezahlt hast, sondern noch mehr sonst erklärt sich mir nämlich die Rate von 1200 Euro monatlich nicht.

Erste Frage , wieviele Schulden hast Du - ungefähre Höhe !

Zweite Frage - Dir stehen ja Leistungen zu , auch wenn Du teilerwerbstätig bist aber nicht auf den vollen Sozialsatz kommst , kannst Du aufstocken, bedeutet, der Selbstbehalt , der liegt jae nach Tabelle so um die 1100 Euro ist nicht pfändber, bedeutet auch wenn Du Schulden hast dann leistest Du eben den Offenbarungseid und zahlst nichts - wo nichts zu holen ist bekommt man nichts.

Du mußt als erstes Dein Konto bei der Bank in ein Pfänsungsschutzkonto umwandeln lassen, so ist es nicht pfändbar bis zum Selbstbehalt. Den erfährt Du in der Tabelle für den Selbstbehalt in Deiner Region.

Sagen wir mal Du ahst 20.000 Euro Schulden , da lohnt sich in meinen Augen keine Insolvenz, gehst Du normal arbeiten und kommst auf 1400 netto, so kannst Du Dich einschränken, vom Selbstbehalt leben und monatlich 300 abzahlen.

Aber das ist nichtd er Punkt , denn die nächste Frage ist , ob Du für die Schjulden Deiens Mannes mitberantwiortlich bist, bedeutet rechtlich mit haftest, denn ihr seid verheitratet und habt die Schulden als Eheleute gemacht....kann durchaus sein.

Also der erste Weg sollte zu einem Rechtsanwalt sein, der sich mit Scheidungsrecht auskennt.

Du hast doch auch ein Kind ...oder vertue ich mich da ?

Das Kind hat ein Aufenthaltsbestimmungsrecht und das wiederum bekommt im Regelfall die Mutter , also Du.

Auch hier die rechtliche Lage zuerst klären.

Mit dem Kind steigt Dein Selbstbehalt natürlich , Unterhalt und Kindergeld werden angerechnet.

Lebt das Kind nicht bei Dir , wirst Du unterhaltspflichtig, bedeutet, Du machst jeden Monat mehr Schulden...die dümmste Entscheidung die Du treffen kannst, in meinen Augen.

Ich weiß nicht wer Dich da rechtlich beraten hat, hoffentlich nicht die Scheidungsanwältin Deines Mannes....

Du sagst gut Du bereust den ganzen Quatsch den Du gemacht hast und ahst die Regelung mit den hundert Euro ohne Anzeige .
Die hundert Euro kannst Du auch vom Selbstbehalt mit Kind locker bezahlen.Auch wenn Du sie nicht bezahlen müsstest.
Zahle sie weiter. im Grunde das einzige Problem was Du hast, denn zahlst Du sie nicht erfolgt ggf. eine Anzeige .

Aber man darf sich das Leben natürlich auch verbauen. Die Entscheidung liegt bei Dir , denke ich.

Ich kann Dir nur den Rat geben, hole das Kind zu Dir , nimm Dir ne Wohnung, kümmere Dich darum die Verantwortung wahrzunehmen, nachher wird es Dir leid tun , das Du es nicht getan hast und als Sündenbock abgestempelt wirst.

Such Dir ne Halbtagsstelle, wandele Dein Konto in ein P Konto um und werde Dir mal klar darüber wieviele Schulden Du wirklich hast.

Dann kannst Du planen wie Du die abzahlst , ob es sich lohnt in Insolvenz zu gehenoder was Du sonst tust.

Aber ohne das die rechtlcihe Lage geklärt ist, ist das doch eine Milchmädchenrechnung.

Such Dir einen Anwalt , der sich in Scheidungs und Familienrecht auskennt.

Notfalls such Dir therapeutische Hilfe, damit Dein Verstand mal "gradegerückt" wird und dann wirds auch mit der Lebensplanung gradliniger und vor allem realistisch.

Das Kind braucht seine Mutter und so wie ich das verstanden habe, hat die Familie Deines Mannes alles dafür getan es Dir zu entfremden, was ich niemals zugelassen hätte, ich kann garnicht nachvollziehen, wie sehr das Kind darunter bisher gelitten hat , wenn es so ist.
 

Insaniity

Mitglied
Hallo zebaothling,

danke für deine ehrlichen Worte! Dein Post spricht wirklich wichtige Dinge an..
ich habe heute einen Termin zum Gespräch mit dem hiesigen Bezirksamt. Wir werden von der sozial-psychologischen Dienststelle kontaktiert, die eben für u.a. Solche Fragen da ist und ggf. Unterstützen kann.

bitte vergesse nicht: ich bin seit gerade mal rund 10 Tagen in meiner alten Heimat. Auf kurz oder lang möchte ich wieder ein geregeltes Leben MIT Kind führen. Doch leider geht dies nicht von hier auf jetzt.. Leider..

in den 10 Tagen die ich hier bin haben wir schon viel erreicht:
meine ummeldung findet am Freitag statt
termine für die Schuldnerberatung und die sozial-psychologische Beratung (heute) stehen
ich habe (zwar erstmal klein aber immerhin) schonmal einen job
ich habe Ärzte aufgrund meiner Psyche und meiner körperlichen Verfassung besucht und zumindest in bezugnauf die Psyche einen recht positiven Bescheid bekommen

ich versuche hier wieder Fuß zu fassen um ggf. Hier wirklich mein Leben mit Kind aufbauen zu können...
aber dennoch finde ich deinen Post wichtig und gut und einiges wird heute im Beim Termin zur Sprache kommen. Dafür danke ich dir!

zu deinen Fragen:

letztens sprach ich noch noch von einer Summe von rund 7000€ die bei mir wären.. da waren aber die 14.000€ noch nicht existent und leider ist in 2017 unheimlich viel anderes noch schiefgegangen.

eine Aufstellung meiner Schulden existiert bereits und diese belaufen sich insgesamt auf rund 45.000-50.000
14.000 - 1400 beim AG
ca 14.000 großer Kredit vom Mann UND mir
5400 Dispo auf dem gemeinschaftskonto
10.000 als Bürge bei einem Geschäft meines Mannes (dumm ich weiß und den genauen Sachverhalt kann ich hier nicht äußern)
baur Inkasso Ca 3000
telekom Ca 1000
stadt wegen Kindergartenbeiträge Ca 1000
ikea Inkasso Ca 4000

ganz mies also... und die Raten zB bei Ikea und dem großen Kredit belaufen sich monatlich auf jeweils 300-350€ , von dem Rest mal abgesehen...
Ich muss erstmal abbrechen .. bekomme gleich Besuch, aber das ist erstmal zur Info ..

Zusatz:
Ansonsten gebe ich dir in vielen Punkten recht und das mit dem Konto weiß ich auch bereits und habe auch schon eine Bank mit der ich mich telefonisch darüber unterhalten habe.
allerdings muss ich erstmal umgemeldet sein.

auf ein netto-Gehalt von 1400-1500€ ich als ungelernte in der nächsten Zeit nicht.. in meinem Beruf komme ich in Vollzeit auf 1600-1700€ brutto... leider
 
Zuletzt bearbeitet:

out_of_hell

Neues Mitglied
Wenn du monatlich (egal welchen Betrag, beispielsweise 10 Euro) pünktlich zahlst, dann bist du nicht zahlungsunwillig und es muss akzeptiert werden. Es ist ja relativ unvernünftig und nicht gestattet, dass man dir deine Existenzgrundlange entzieht, denn dann bist du ja irgendwann zahlungsunfähig und das will vor allem der "Schuldeneintreiber" nicht

Solang du zahlungswillig bist & deine finanzielle Lage "klar & offen" ist, kann dir nicht mehr abgezogen werden. Es gibt ein existenzminimum, was erfüllt werden muss.
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
Eine inso macht in deinem fall keinen sinn da man forderungen aus 823 abs.2 bgb ivm 246 stgb in der inso nicht los wird.
Vergiss die inso und sorge für eine saubere ratenzahlung. 100 euro sollten zu schaffen sein!
 

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