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Fliege aus der Wohnung

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Uns fehlt doch Informationen. Was ist das für ein Mietverhältnis. Wohnst du so einfach bei einer Familie mit Kindern, können die dich bitten zu gehen, wenn du dich nicht angemessen Benehmen kannst.

Internet hast du ihres benutzt? Wie war das abgesprochen?

Eine Türe aus Frust einzuschlagen, geht gar nicht und warum du dich als Opfer siehst, kann ich nicht nachvollziehen.

Antworten musst du hier gar nicht, ansonsten reicht aber eine Stellungnahme und keine Antwort auf jede einzelne Frage.

Du gibst halt sehr wenig von dem Konflikt preis, um auch hier keine Kritik an deinem Verhalten lesen zu müssen.

Such dir eine andere Wohnung.
 
A

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Re: Fliege aus der Wohnung
Sorry, geht es noch?

Du bist als Hilfebedürftiger aufgenommen worden, es gab Auseinandersetzungen - warum ist egal - woraufhin Du anfängst, die Unterkunft zu zerstören. Schuld trifft Dich keine, es war ein Missgeschick.

Ich verstehe nicht genau, wo Du da untergekommen bist. Aber ich finde es traurig, dass Schutzunterkünfte für Männer so missbraucht werden. Es gibt Männer, die Gewaltschutz benötigen. Aus dem, was ich hier lese, scheint aber von Dir selbst ein großes Maß an Gewaltbereitschaft und wahrscheinlich auch wegbereitender Aggressionen auszugehen.

Das ist für niemanden zumutbar und da Du es bist, der die Gewaltbereitschaft zeigt, müssen die Menschen, die sich normal verhalten, vor Dir geschützt werden. Zwei Wochen, bis Du die Bleibe verlassen musst, sind da noch großzügig bemessen, aus meiner Sicht.
 
Nun schreibe ich doch etwas dazu...

Wart ihr noch nie einmal so aufgebracht, dass ihr mal eine Tür zugeknallt habt?
Ist das wirklich Gewaltbereitschaft?

Dass die Tür zufällig aus Glas war und dabei zerbrochen ist, ist halt ein Unfall, kann unter Umständen passieren.

Dem TE deswegen Gewalttätigkeit zu unterstellen, finde ich nicht richtig.
 
Dass die Tür zufällig aus Glas war und dabei zerbrochen ist, ist halt ein Unfall, kann unter Umständen passieren.
Die Tür war nicht zufällig aus Glas, sondern eine Holztür mit einem Glaseinsatz.
Hier liegt das Glas - bei einer Badezimmetür üblicherweise 4mm Ornamentglas, man will ja nicht hineinsehen und dünner gibts das nicht - in einem Falz, ist rundum verleistet, normalerweise auch mit einer Silikonnaht versehen, wenn die Scheibe groß ist, und kann so einiges abfedern. Und die Scheibe fällt auch nicht einfach plötzlich aus dem Falz.

Wenn man die derart zuknallt, dass es direkt Scherben regnet und der Türenschmeißende wie beschrieben eine 3 cm tiefe klaffende Wunde davonträgt, dann muss er dafür schon recht deutlich ein sehr hohes Maß an Wut und Kraft mitgebracht haben.
Ich teile die Ansicht nicht, dass man das als Unfall oder Missgeschick oder Versehen ansehen kann.
 
Wie die Tür nun genau aussah und ggfs schon vorher schon etwas locker war oder nicht, wissen wir ja nicht.

Um meine eigene Frage zu beantworten:
Auch ich habe schon mal in Wut eine Tür mit aller Kraft zugeknallt.

Wenn jemand dann schreiben würde , man müsse andere vor mich schützen, weil ich gewalttätig bin....
Jeder , der mich kennt, schüttelt da nur mit dem Kopf.
 
Wieso Täter-Opfer Umkehr?
Du bist doch der Täter, der etwas kaputt gemacht hat und der Vermieter ist das Opfer.
Er kann sich jetzt darum kümmern, dass die Tür wieder in Ordnung gebracht wird und wahrscheinlich auch noch dafür aufkommen. Wo bist du da das Opfer?
Weil sie dich rausschmeissen? Das ist die Folge deines Verhaltens.
 
Die Frage ist ja ob der Rauswurf rechtens ist.

Mich würde aber immer noch interessieren, warum der Vermieter das Internet sperren kann
Das frage ich mich auch.
Auch , ob die Tür nun ein Unfall war oder nicht, ist zweitrangig.
Zwei Wochen Frist zum Umziehen, wo es so schwierig ist, eine Wohnung zu finden, finde ich erschreckend.
Jeder macht mal Fehler, und die Tür war halt ein Fehler.
Vielleicht hat ja jemand trotzdem Ratschläge für den TE, an wen er sich wenden kann.
Ich hoffe, @H3rzwetter ,dein Betreuer kann dir heute helfen!
 
Ich kenne solche Aktionen aus dem Wohnheim des Betreuten Wohnen. Das ist halt etwas ganz anderes, weil in dieser Einrichtung klar ist was passieren kann. Dort war so etwas auch immer ärgerlich, wenn der Betreffende aber einsichtig war und gleich von sich aus verstanden hat dass er für den Schaden gerade stehen muss ist nichts größeres passiert.

Da mir aber nicht klar ist, wie der Hintergrund in diesem Fall hier ist und wie der Mietvertrag aufgebaut ist ist guter Rat teuer. In jedem Fall käme eine Entschuldigung und Ansage zur Kostenübernahme - egal, wie alles ausgeht - bestimmt positiv auf H3wetter zurück.

Ich vermute, es handelt sich um ein Betreutes Wohnen in Gastfamilien. Vermietertechnisch dürfte das dann ein möbliertes Wohnen sein, welches ganz kurze Kündigungsfristen hat. Zu Klären wären die Details und Fristen des Mietvertrages - zumal oft eine Kündigung in schriftlicher Form erfolgen muss - dieses aber wird alles durch den Vertrag geregelt, von dem wir hier keine Details kennen.

In diesem Vertrag könnte auch geregelt sein, dass die Zeiten der Internet Nutzung bis 22.oo Uhr beschränkt sind. Beispielsweise ist manch ein Gamer nicht gerade emotionslos und somit könnte der Rest der Hausgemeinschaft am Schlafen gehindert werden. Alle diese Details kennen wir nicht.

Gruß von Grisu
 
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