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Fitnessstudio bucht seit 2020 unerlaubt Beträge ab

Du hast Ende März 2020 einen Vertrag unterschrieben, der ein zweiwöchiges Probetraining und einen darauf weiter anschließenden Vertrag beinhaltet.
Vielleicht wurde ein Aufschub durch den Mitarbeiter gewährt, der es ermöglicht hat, den Doppelbetrag dort und hier für Mai mangels Nutzung für Dich wegfallen zu lassen.
Vor Beginn der Nutzung hast Du gekündigt, also noch im Mai.
Man könnte annehmen, dass ein Vertrag ab Mai entstanden ist, der aber im Mai zum Juli verschoben wurde und danach lief.
Der Vertrag wird eine Klausel enthalten, auf welchen Mindestzeitraum er abgeschlossen wurde.
Der Mindestzeitraum wird auf Gültigkeit überprüft werden müssen.
Ab Juli fielen dann wohl Kosten an.
Die Kosten wären ihrerseits zu prüfen, weil zu Corona Studios geschlossen wurden, also die vertragliche Leistung nicht angeboten werden konnte.
Folglich wären leistungsfreie Monate zu erstatten, fraglich wäre aber, ob so eine Verlängerung des Vertrages um die nicht nutzbare Zeit eingetreten ist.

Die Kündigung ist zugegangen und bestätigt.

Nach dem (eventuell verlängerten Zeitraum wg Corona) ist das Studio ungerechtfertigt bereichert, darf also die Abbuchungsbeträge nicht behalten: Du hättest Rückforderungsansprüche.
In welcher Höhe, warum, wieviel ist aber eher Sache eines Anwalts.
Sicher kannst Du selber berechnen, was Du zu viel bezahlt hast und das Studio anschreiben, und unter Fristsetzung den berechneten Betrag zurück fordern.
Geschieht das nicht, so kannst Du vorab einen Anwalt bezahlen um den Betrag der Dir zusteht einzuklagen. Das Gericht wird feststellen, was de facto wahr ist und Dir/ der Gegenseite anteilmäßig oder zu null% die Kosten (auch eines RA) auferlegen.
Alternativ schreibst Du das Studio an und verlangst - ebenfalls unter Fristsetzung darzulegen, dass ein Vertrag seit xx nicht mehr besteht ( Kündigung) das Studio wird dann feststellen müssen, ob ein vertrag besteht, wenn ja wie lange und ob nach Kündigung überzahlt wurde:
Du greifst die Aussage dann mittels RA an und erhebst Nichtfeststellungsklage: Heisst: festzustellen, dass ab xx ein vertrag nicht mehr existiert. Die Klage wirst du gewinnen, die Kosten trägtdas Studio. Daraus ergibt sich natürlich die weitere ungerechtfertigte Bereicherung, deren Klage Du ebenfalls gewinnst, Jedoch lässt sich das Studio mangels Aussicht auf Erfolg darauf nicht ein und erstattet.

Danke für die Ratschläge.
Habt ihr Erfahrung, wie viel so ein Anwalt kostet und wie oft man zu ihm hinmuss,
bis die Sache geklärt ist?
 
Im Vertrag steht:
"Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [FIT STAR Holding GmbH & Co. KG (Adresse) Tel.: (...) Fax: (...) E-Mail: (...)] mittels einer eindeutigen Erklärung z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. [...]"
 
Im Studio habe ich heute Nachmittag angerufen. Es handelt sich wohl um ein Missverständnis. Der Mitarbeiter meinte, wenn ich die Kündigung per Mail habe - und er hat die Mail an seinem PC gesucht und mitgelesen - dann sollte es keine Probleme geben, wir finden eine Lösung, hat er gesagt. Das war ein ganz netter Mann am Telefon gewesen.

Allerdings ist er nicht direkt von der Verwaltung.
Ich habe am Telefon gehört, wie er die Spindschlüssel ausgegeben hat. Er sagte, ich solle nochmal auf den Mailverlauf von 2020 antworten und die Verwaltung kümmert sich nächste Woche darum.
Das klingt doch schonmal gut.

Jetzt würde ich die nächste Woche abwarten.

Evtl. Freitag Mittag dort anrufen und dich in die Verwaltung verbinden lassen.

Bei der Bank kannst du die Einzugsermächtigung des Sportstudios widerrufen, damit nichts mehr abgebucht wird.

Mit Anwalt und Verbraucherzentrale, etc. würde ich noch warten.

Ich würde mich mit der gesamten Historie nochmals vertraut machen, damit du ggf. im Telefongespräch gut argumentieren kannst.

Gruß Hajooo
 
Der Mitarbeiter hat damals als Bestätigung geschrieben:

"Hallo [mein Name],
dann habe ich das tatsächlich missverstanden. Ich dachte du möchtest deine Probezeit nach Corona starten und dich dann entscheiden. Danke für die Klarstellung.
Deinen Promovertrag habe ich wie gewünscht widerrufen, es fallen keine Kosten an.
Viele Grüße [Name des Mitarbeiters]" - darauf wurde die Anmeldegebühr zurückerstattet.

Wenn Du diese "Kündigung" als Widerruf verfasst hast und sie durch den Mitarbeiter als Widerruf verstanden und sogar bestätigt wurde, existiert ja gar kein Vertrag.
Denn der wurde einvernehmlich beendet und durch die mail und Erstattung des Anmeldebeitrags sogar dokumentiert.
Also müsstest Du Dich nach den aktuellen Erkenntnissen auf einen nicht bestehenden Vertrag berufen.

Um kostenlos anwaltlich (zu Recht) vertreten zu werden, würde ich an Deiner Stelle den Widerruf der Bestätigung ausdrucken, und mich dann an die holding mit der Bitte wenden, alles Beträge in Höhe von ( siehe Aufstellung) zum (Frist) zu erstatten sowie angefallene Bankgebühren in Höhe von (..) je Lastschrift.
Einschreibebrief verwenden.

Die Bank ist lediglich Dienstleister, mit der Du einen separaten Vertrag hast.
Darin legt sich die Bank fest, Geld zu transferieren, über das Du die Allein-Herrschaft ausübst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Ratschläge.

Beim Onlinebanking gibt es eine Funktion, wo ich mir alle Transaktionen vom 01.01.2020 bis jetzt anzeigen lassen und danach nach "Fit Star" filtern kann. Dann werden nur die Transaktionen von Fit Star angezeigt. Ich wollte von diesen Transaktionen einen Screenshot machen und persönlich dort vorbeikommen - nach Terminvereinbarung. Den Probevertrag hab ich leider nicht mehr im Original, aber ich hatte damals einen Scan davon gemacht und würde den auch ausdrucken. Vielleicht kann man das auch persönlich klären?

Ist ein Screenshot der Online-Kontenbewegungen nach "Fit Star" gefiltert nicht besser und zeitsparender, als alle Papierkontoauszüge von 2020 bis jetzt nach denen mit Fit Star Abbuchungen herauszusuchen und auszudrucken?

Wenn ich meiner Bank die Kündigungsbestätigung vorlege - was in meinem Fall der kompliziertere E-Mail-Verlauf ist - liegt es nicht im Ermessen der Bank, ob sie die Formulierung des Fitnessstudios als ausreichende Kündigungsbestätigung erachtet?

Der Mitarbeiter hat damals als Bestätigung geschrieben:

"Hallo [mein Name],
dann habe ich das tatsächlich missverstanden. Ich dachte du möchtest deine Probezeit nach Corona starten und dich dann entscheiden. Danke für die Klarstellung.
Deinen Promovertrag habe ich wie gewünscht widerrufen, es fallen keine Kosten an.
Viele Grüße [Name des Mitarbeiters]" - darauf wurde die Anmeldegebühr zurückerstattet.

Bis sie mir diese im Juli 2020 wieder abgezogen hatten...

Bezüglich der Verbraucherzentrale kontaktieren - meinst du damit die Online-/ Telefonberatungen, die sie für 30,00 € pro halbe Stunde anbieten?

Liebe seeker,

der Screenshot aus dem Onlinebanking ist sicherlich ein guter Anfang.
Dieser sollte natürlich anonymisiert sein - sprich irrelevante und persönliche
Informationen entfernen (bspw. Logindatum, Kontonummer, akt. Guthaben usw.).

Ohne schriftliche Bekanntmachung der Forderungen und Fristsetzung läufst du deinem Geld hinterher. Außerdem laufen Fristen zum Widerruf der unberechtigten Lastschriften ab.
Natürlich kannst du versuchen vor Ort in der Niederlassung mit einer für den Bereich "Verträge und Buchhaltung" autorisierten Person den Vorgang zu klären. Auch hier ist aber eine schriftliche
- bevorzugt handschriftlich unterschrieben und gestempelt - Erklärung der Niederlassung zur Rückzahlung erforderlich.

Ist in diesem Gespräch keine Einigung zu erzielen, mit folgenden Punkten deinem Anliegen Nachdruck verleihen:
- E-Mail, die bereits den Widerruf des Vertrages für den Probezeitraum bestätigt,
- Hinweis auf den Rückforderungszeitraum der unberechtigten Lastschriften,
- Gebühren für die Rücklastschriften, die für die Niederlassung entstehen (pro Rücklastschrift)
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes (Verbraucherrecht)

Unter dem Suchbegriff "SEPA Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" und dem Namen deiner
Bank solltest du im Netz die geltenden Geschäftsbedingungen finden. Grundsätzlich müssen diese
nicht bindend sein; u.U. die aktuelle Rechtsprechung prüfen. Falls ein Sachbearbeiter die
Durchführung der Rücklastschrift ablehnt, ebenfalls mit den SEPA-Bedingungen nachlegen.
Die Bank ist ein Dienstleister und kein Gutsherr.

Sehr ärgerlich, dass die Beratung bei der Verbraucherzentrale kostenpflichtig ist - damit fällt diese Option mMn. weg. Das Geld ist besser bei einem qualifizierten Juristen "angelegt", sollte der Fall so weit eskalieren.

Viele Grüße

PS:
Wichtig: stellst du deine Forderungen nicht gerichtsfest an den Schuldner, laufen
alle Fristen gegen dich. Du hast die Beweislast bei den Rücklastschriften und ggf.
in einem späteren Gerichtsverfahren.

Die Angestellten dort sind deine besten Freunde, sehr verständnisvoll und hilfsbereit,
solange Shakes fließen, Powerbars gefuttert werden und die kostenlose Trainerstunde
noch nicht in Anspruch genommen wurde - die ist übrigens nur 45 Minuten lang.
 
Hallo liebe Foren-Mitglieder,

Gekündigt habe ich per Mail und mir wurde bestätigt - auch per Mail, dass keine Kosten mehr anfallen.
Das war im Mai 2020. Ich dachte tatsächlich, dass die ganze Angelegenheit damit erledigt wäre und habe nicht mehr darüber nachgedacht - ich war auch noch nie vor Ort bei dem Fitnessstudio gewesen.

Was steht im Vertrag wegen Kündigungsfristen?

Widerrufen oder gekündigt?

Wenn gekündigt, sind die Fristen zu beachten, was bedeuten könnten, dass die Abbuchungen zu Recht erfolgten.
 
Was steht im Vertrag wegen Kündigungsfristen?

Widerrufen oder gekündigt?

Wenn gekündigt, sind die Fristen zu beachten, was bedeuten könnten, dass die Abbuchungen zu Recht erfolgten.

Im Vertrag steht:

"Die Mitgliedschaft wird zunächst auf die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Sofern der Trainingsbeginn vor dem Mitgliedschaftsbeginn liegt, ist das Mitglied verpflichtet, den monatlich anteiligen Betrag (19,80 € : 30 x Tage) zu bezahlen."

Ich habe im Mai 2020 per Mail in diesem Wortlaut gekündigt:

"Hallo [...],
wie bereits vor einigen Tagen gesagt, will ich zu diesem Zeitpunkt - Gründe sind bekannt - keinen festen Vertrag mit euch schließen - das bedeutet, keine Mitgliedschaft abschließen.
Der Mitgliedschaft - ohne voriges Probetraining - sowie der Abbuchung der Anmeldegebühren - stimme ich nicht zu.

Sollten wir dies zuvor unterschiedlich verstanden haben, ist das hier nochmal die Klarstellung.
Solltet ihr dennoch an den Vertrag festhalten - widerrufe ich hiermit - wie schon am 10.05.2020 den Vertrag und bitte um Kündigungsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen"

Die Anmeldegebühren wurden damals erstattet, bis sie im Juli 2020 wieder abgebucht wurden,
und seitdem wurde jeden Monat (bis auf Januar - Juni 2021) bis jetzt Mitgliedsbeiträge abgebucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast nicht geschrieben das du den Vertag kündigst!
Kein Datum, nur das du es willst, nicht zustimmst, aber zu was steht da nicht.
Nach 2 Jahren erst gemerkt das was nicht stimmt, scheinst ja richtig Kohle zu machen, was soll das jammern wegen solcher Pinas?
Was sollen wir davon halten, das du es auch noch in der Öffentlichkeit bekannt gibst, das du nichts merkst?

Kündigung macht man schriftlich mit Einschreiben und Rückschein, nicht per Mail.
Oder gibt die Persönlich ab; Am besten einen Zeugen mitnehmen, lässt sich dem Empfang quittieren.
 

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