Danke für die Ratschläge.
Beim Onlinebanking gibt es eine Funktion, wo ich mir alle Transaktionen vom 01.01.2020 bis jetzt anzeigen lassen und danach nach "Fit Star" filtern kann. Dann werden nur die Transaktionen von Fit Star angezeigt. Ich wollte von diesen Transaktionen einen Screenshot machen und persönlich dort vorbeikommen - nach Terminvereinbarung. Den Probevertrag hab ich leider nicht mehr im Original, aber ich hatte damals einen Scan davon gemacht und würde den auch ausdrucken. Vielleicht kann man das auch persönlich klären?
Ist ein Screenshot der Online-Kontenbewegungen nach "Fit Star" gefiltert nicht besser und zeitsparender, als alle Papierkontoauszüge von 2020 bis jetzt nach denen mit Fit Star Abbuchungen herauszusuchen und auszudrucken?
Wenn ich meiner Bank die Kündigungsbestätigung vorlege - was in meinem Fall der kompliziertere E-Mail-Verlauf ist - liegt es nicht im Ermessen der Bank, ob sie die Formulierung des Fitnessstudios als ausreichende Kündigungsbestätigung erachtet?
Der Mitarbeiter hat damals als Bestätigung geschrieben:
"Hallo [mein Name],
dann habe ich das tatsächlich missverstanden. Ich dachte du möchtest deine Probezeit nach Corona starten und dich dann entscheiden. Danke für die Klarstellung.
Deinen Promovertrag habe ich wie gewünscht widerrufen, es fallen keine Kosten an.
Viele Grüße [Name des Mitarbeiters]" - darauf wurde die Anmeldegebühr zurückerstattet.
Bis sie mir diese im Juli 2020 wieder abgezogen hatten...
Bezüglich der Verbraucherzentrale kontaktieren - meinst du damit die Online-/ Telefonberatungen, die sie für 30,00 € pro halbe Stunde anbieten?
Liebe seeker,
der Screenshot aus dem Onlinebanking ist sicherlich ein guter Anfang.
Dieser sollte natürlich anonymisiert sein - sprich irrelevante und persönliche
Informationen entfernen (bspw. Logindatum, Kontonummer, akt. Guthaben usw.).
Ohne schriftliche Bekanntmachung der Forderungen und Fristsetzung läufst du deinem Geld hinterher. Außerdem laufen Fristen zum Widerruf der unberechtigten Lastschriften ab.
Natürlich kannst du versuchen vor Ort in der Niederlassung mit einer für den Bereich "
Verträge und
Buchhaltung"
autorisierten Person den Vorgang zu klären. Auch hier ist aber eine schriftliche
- bevorzugt handschriftlich
unterschrieben und
gestempelt -
Erklärung der Niederlassung zur
Rückzahlung erforderlich.
Ist in diesem Gespräch keine Einigung zu erzielen, mit folgenden Punkten deinem Anliegen Nachdruck verleihen:
- E-Mail, die bereits den Widerruf des Vertrages für den Probezeitraum bestätigt,
- Hinweis auf den Rückforderungszeitraum der unberechtigten Lastschriften,
- Gebühren für die Rücklastschriften, die für die Niederlassung entstehen (pro Rücklastschrift)
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes (Verbraucherrecht)
Unter dem
Suchbegriff "
SEPA Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" und dem Namen deiner
Bank solltest du im Netz die geltenden Geschäftsbedingungen finden. Grundsätzlich müssen diese
nicht bindend sein; u.U. die aktuelle Rechtsprechung prüfen. Falls ein Sachbearbeiter die
Durchführung der Rücklastschrift ablehnt, ebenfalls mit den SEPA-Bedingungen nachlegen.
Die Bank ist ein Dienstleister und kein Gutsherr.
Sehr ärgerlich, dass die Beratung bei der Verbraucherzentrale kostenpflichtig ist - damit fällt diese Option mMn. weg. Das Geld ist besser bei einem qualifizierten Juristen "angelegt", sollte der Fall so weit eskalieren.
Viele Grüße
PS:
Wichtig: stellst du deine
Forderungen nicht
gerichtsfest an den
Schuldner, laufen
alle
Fristen gegen dich. Du hast die Beweislast bei den Rücklastschriften und ggf.
in einem späteren Gerichtsverfahren.
Die Angestellten dort sind deine besten Freunde, sehr verständnisvoll und hilfsbereit,
solange Shakes fließen, Powerbars gefuttert werden und die kostenlose Trainerstunde
noch nicht in Anspruch genommen wurde - die ist übrigens nur 45 Minuten lang.