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Fitnessstudio bucht seit 2020 unerlaubt Beträge ab

Ich meine auch, dass man seine Geldbewegungen "unverzüglich" (d. h. ohne schuldhaftes Verzögern) reklamieren muss. Nach 2 Jahren hast Du wahrscheinlich die Fristen verschlafen, da brauchst Du keinen Anwalt mehr.
 
Ich wohne in einer Großstadt und Ende März 2020 haben ein paar Mitarbeiter in der Stadt Werbung für das Fitnessstudio gemacht. Zwei Wochen Probetraining konnte man abschließen, danach ging der Vertag normal weiter.

Ich habe das zweiwöchige Probetraining unterschrieben. Damals jedoch war ich bei einem anderen Fitnessstudio noch unter Vertrag und erst im Juli konnte ich bei Fit Star mit dem Training anfangen. Der Mitarbeiter war einverstanden, den Vertrag erst im Juli laufen zu lassen.
Du hast also einen Vertrag geschlossen, dessen Beginn auf die Zukunft gerichtet ist.
Der Vertrag wurde einvernehmlich vor seinem Beginn durch beide Parteien storniert.

Der Mitarbeiter hat damals als Bestätigung geschrieben:
"Hallo [mein Name],
dann habe ich das tatsächlich missverstanden. Ich dachte du möchtest deine Probezeit nach Corona starten und dich dann entscheiden. Danke für die Klarstellung.
Deinen Promovertrag habe ich wie gewünscht widerrufen, es fallen keine Kosten an.
Viele Grüße [Name des Mitarbeiters]" - darauf wurde die Anmeldegebühr zurückerstattet.

(...) Gekündigt habe ich per Mail und mir wurde bestätigt - auch per Mail, dass keine Kosten mehr anfallen.(...)

Durch die Rücküberweisung des Anmeldebetrages und die Bestätigung des Mitarbeiters wäre für mich klar, dass der Vertrag erst gar nicht begonnen hat, da der Unternehmer erstens einverstanden war, seine Leistung erst später zu bringen und zweitens keine Leistung erbracht hat.

Also fielen - wie bestätigt - keine Kosten an.
Daher durfte nicht abgebucht werden.
Innerhalb des 3jahres-Zeitraums dürfte die Rückforderung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge nicht verjährt sein.

Also mangelt es daran, dass Du die Erstattung nicht nachweislich forderst und für die Erstattung keine Frist setzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schaust du grundsätzlich nur alle 2 Jahre deine Kontobewegungen an ?

Ich schaue 1x im Monat nachdem das Gehalt eingegangen ist und nach einer größeren Anschaffung, wie viel Geld noch auf dem Konto ist. Aber jede einzelne Position anzuschauen tue ich eigentlich nicht.

Das Problem ist, ich habe so viele Transaktionen im Monat, eine wahre Flut, dass ich nicht weiß,
nach welchem System ich eine "Buchhaltung" führen soll. Ich bezahle oft mit Karte und bestelle viel online. Bei den zig Positionen fühle ich mich oft so erschlagen, dass ich bisher darauf vertraut habe, es würde schon so passen...

Bis jetzt zumindest 🙈
 
Hast du den Vertrag widerrufen oder gekündigt? Ein wichtiger Unterschied...

Also in meiner Mail kamen beide Wörter vor.... "ich widerrufe den Vetrag" und "bitte um Kündigungsbetätigung". Aber ich habe nicht "ich kündige den Vertag" geschrieben 🙁

Was ich beabsichtigt hatte war, dass der Vertrag nicht mehr fortgeführt wird.
Auch nicht um zwei Monate verschoben.

Ich habe mittlerweile nochmal beim Fitnessstudio angerufen. Ein netter Mitarbeiter vom Empfang hat abgehoben und mit der Verwaltung telefoniert. Er meinte, das wäre ganz lustig, vor 5 min hat auch schon jemand bei ihnen angerufen, weil er den Vertrag fälschlicherweise abgeschlossen hatte. Da es bei mir aber schon zwei Jahre her ist, muss sich die Verwaltung den Mailverlauf erst nochmal durchlesen und wird mir dann schreiben.

Er kann keine Garantie geben, dass sie mir das Geld zurückbezahlen, ist aber guter Dinge.
 
Liebe seeker,

bei einem Streitwert i.H.v. inzwischen ca. Euro 300,- gehst du die Rückforderung mit einer "Leichtigkeit" an, dass aktuell sehr wenig Erfolgschancen bestehen. Empfangspersonal, Telefonisten und Trainer haben dort gar nichts zu melden und ggf. hat auch ein Telefongespräch nie stattgefunden, wenn es dort "um die Wurst geht".
Dringend angeraten ist das Verfassen eines Anschreibens (+Einschreiben-Rückschein), welches deine Forderungen aufführt, die Einzugsermächtigung widerruft, deren widerrechtliche Nutzung in der Vergangenheit rügt und eine Frist setzt, zu der die Forderung zu begleichen ist.
Grundsätzlich kann die Erstattung der Aufnahmegebühr in zeitlicher Abfolge nach deinem Widerruf als konkludente Handlung gewertet werden. Der Widerruf wurde also akzeptiert bis jemand in der Buchhaltung eine (ggf. juristisch falsche) Entscheidung getroffen und den Vertrag reaktiviert hat.

Überspitzt formuliert:
Mit einem "Taschenspielertrick" hat man dir Geld abgenommen. Gibt dich nicht der Illusion hin, dass
man mit gutem Zureden und lieben Worten deiner Bitte nachkommt.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe seeker,

bei einem Streitwert i.H.v. inzwischen ca. Euro 300,- gehst du die Rückforderung mit einer "Leichtigkeit" an, dass aktuell sehr wenig Erfolgschancen bestehen. Empfangspersonal, Telefonisten und Trainer haben dort gar nichts zu melden und ggf. hat auch ein Telefongespräch nie stattgefunden, wenn es dort "um die Wurst geht".
Dringend angeraten ist das Verfassen eines Anschreibens (+Einschreiben-Rückschein), welches deine Forderungen aufführt, die Einzugsermächtigung widerruft, deren widerrechtliche Nutzung in der Vergangenheit rügt und eine Frist setzt, zu der die Forderung zu begleichen ist.
Grundsätzlich kann die Erstattung der Aufnahmegebühr in zeitlicher Abfolge nach deinem Widerruf als konkludente Handlung gewertet werden. Der Widerruf wurde also akzeptiert bis jemand in der Buchhaltung eine (ggf. juristisch falsche) Entscheidung getroffen und den Vertrag reaktiviert hat.

Überspitzt formuliert:
Mit einem "Taschenspielertrick" hat man dir Geld abgenommen. Gibt dich nicht er Illusion hin, dass
man mit gutem Zureden und lieben Worten deiner Bitte nachkommt.

Viele Grüße
Ich würde es abwarten.
Ein gute Buchhaltung kann das prüfen und wird das dann ggf. auch zurücküberweisen.
 

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