G
Genno
Gast
Ich meine auch, dass man seine Geldbewegungen "unverzüglich" (d. h. ohne schuldhaftes Verzögern) reklamieren muss. Nach 2 Jahren hast Du wahrscheinlich die Fristen verschlafen, da brauchst Du keinen Anwalt mehr.
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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
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