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Finanzen total außer Kontrolle

Sprich mit dem Vermieter, falls das möglich ist und dem Jobcenter. Eventuell gibt es einen Vorschuss.
Schau dich nach weiteren Betreuungsmöglichkeit um und lass dich auf eine Liste setzen. Ich würde mich auch parallel bewerben, ich glaube mit Arbeitsvertrag bekommt man eher einen Kita Platz. Dein Mann hat einen GdB von 100, hier kannst du doch sicher Pflegestufe, Erwerbsminderungstente etc. beantragen. Habt ihr das schon gemacht?
Mit dem Vermieter brauch ich gar nicht mehr zu reden, der wurd sowas von ausfallend, weil die eine Miete nicht kam.
Der hätte uns am liebsten sofort vor die Tür gesetzt.
Das Jobcenter meinte dazu nur. Ist nicht deren Problem, weil wir im betreffenden Monat ja Geld bekamen, zwar erst am Ende, aber halt in diesem Monat.
Ich kann mich nirgendwo bewerben, weil meine Arbeitsunterlagen alke abgelaufen sind, und ohne die stellt mich niemand ein.
Ich muß regelmäßige Fortbildungen haben, und gültige Nachweise haben, die sind aber alle abgelaufen.
Erwerbsminderungsrente wurde beantragt, dazu gibt es noch keine Entscheidung, und die Pflegestufe wurde abgelehnt.
 
Warum soll es denn keinen Kinderzuschlag und kein Wohngeld mehr geben? Das ALG I entspricht in der Höhe doch ungefähr dem Krankengeld, oder?

Zumindest beim Wohngeld weiss ich, das ALG 1 den Bezug von Wohngeld nicht ausschließt. Da geht es ganz normal danach, wie hoch der Anspruch ist.

Beim Kinderzuschlag könnte das anders sein. Möglicherweise muss man da erwerbstätig sein, um Anspruch zu haben.

Auf jeden Fall müssen diese Dinge beantragt werden, weil sie vorrangig zum aufstockenden Bürgergeld sind. Erst mit den entsprechenden Bescheiden macht das Jobcenter überhaupt irgendwas. Wobei Bezug von Wohngeld und Bürgergeld einander ausschließen. Man kann nur das Eine oder das Andere bekommen.
Und genau da liegt das Problem.
Das ALG1 ist etwa 300€ weniger wie es das Krankengeld war, und deshalb wäre der Bedarf zu groß und der Höchstsatz des Kinderzuschlags reicht dann nicht mehr aus.
Beim Wohngeld genau das gleiche.
Unser Bedarf betrüge etwa 518€ laut dem Rechner, und da muß man dann das Bürgergeld nehmen, anstatt Wohngeld und Zuschlag.
Da die Wohngeldstelle aber seit Februar bearbeitet und bis heute nicht abgelehnt hat, können wir kein Bürgergeld beantragen.
Eigentlich dachte ich ja auch, wir bekämen es weiter wie bisher, und dann hätten wir halt die Nachzahlung bekommen, was in etwa der einen fehlenden Miete entspricht.
Normalerweise hätten wir anstatt dessen halt für April, Mai und Juni Bürgergeld beziehen können, da aber ja kein Antrag aufgenommen wurde, kriegen wir diese Monate auch nicht nachgezahlt.
 
Also. Auch ALG 1 zählt als Einkommen beim Kinderzuschlag. Wenn das bei euch als Paar mehr als 900€ Netto sind, sollte auch der Kinderzuschlag weiter fließen. Es könnte dann nur an dieser Einkommensgrenze scheitern.
Wir haben mehr wie 900€, aber mit dem Kinderzuschlag wird der Bedarf nicht gedeckt, der ist halt höher wie der Höchstsatz den die zahlen, und weil wir ja dann nicht noch Bürgergeld dazu beziehen können, wird halt abgelehnt.
 
Euer Bedarf im Sinne des Jobcenters liegt also höher als ALG 1 plus Kinderzuschlag plus Wohngeld? Wenn das so ist, gibt es tatsächlich nur ALG 1. Der Rest muss aufgestockt werden beim Jobcenter.

Na auf jeden Fall sofort den Antrag beim Jobcenter stellen. Gezahlt wird ab Antragstellung. Sie können es erst berechnen, wenn die anderen Bescheide da sind. Aber sie zahlen dann rückwirkend ab Antragstellung.

Man kann beim Jobcenter um einen Vorschuss bitten. Den gibt es, wenn dem Grunde nach Anspruch besteht, die genaue Höhe der Leistung aber unklar ist. Frag danach. Das machen nicht Viele, aber es ist sozialrechtlich möglich.
 
Schildere dein Problem einem Anwalt, eventuell online, als Beratung. Frage nach Paragraph 28 SGB X. (Wiederholte Antragstellung) Es könnte sein, dass ihr rückwirkend das entgangene Geld vom Jobcenter bekommt, aber das muss ein Profi beurteilen.
 
Mit dem Vermieter brauch ich gar nicht mehr zu reden, der wurd sowas von ausfallend, weil die eine Miete nicht kam.
Der hätte uns am liebsten sofort vor die Tür gesetzt.
Das Jobcenter meinte dazu nur. Ist nicht deren Problem, weil wir im betreffenden Monat ja Geld bekamen, zwar erst am Ende, aber halt in diesem Monat.
Ich kann mich nirgendwo bewerben, weil meine Arbeitsunterlagen alke abgelaufen sind, und ohne die stellt mich niemand ein.
Ich muß regelmäßige Fortbildungen haben, und gültige Nachweise haben, die sind aber alle abgelaufen.
Erwerbsminderungsrente wurde beantragt, dazu gibt es noch keine Entscheidung, und die Pflegestufe wurde abgelehnt.
Du könntest dich aber übergangsweise fachfremd bewerben. Es muss ja nicht im ursprünglichen Job sein. Zur Überbrückung tut es wahrscheinlich erstmal auch was anderes. Dann kannst du Fortbildungen in Angriff nehmen.
Pflegestufe wird meistens erstmal abgelehnt, hast du hier Widerspruch eingelegt und Unterstützung vom HA?
 

Vielleicht könnte das relevant sein? Wenn ich es richtig verstehe, würdet ihr dann vielleicht doch ab Februar Bürgergeld bekommen, wenn das Wohngeld abgelehnt wird und ihr aber wegen des Antrags auf Wohngeld keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt habt.
Aber alles ohne Gewähr, da ich gerade keine Zeit habe, mich näher einzulesen.
 
Wenn ich es richtig verstehe, würdet ihr dann vielleicht doch ab Februar Bürgergeld bekommen, wenn das Wohngeld abgelehnt wird und ihr aber wegen des Antrags auf Wohngeld keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt habt.
Ja, genau das besagt dieser Paragraph. Ein Spezialist muss schauen, ob es im SGB 2 eine Spezialregelung für genau diese Fälle gibt. Denn die Spezialregelung ist vorrangig. Nur wenn da nichts steht, greift das allgemeine Verwaltungsverfahren nach SGB 10.
 
Das Jugendamt konnte uns auch nicht weiterhelfen mit nem Kitaplatz, selbst einklagen, weil ja jedes Kind ein Recht hat, wurde abgelehnt, weil glaubhaft versichert wurde, es gäbe einfach keinen Platz für unser Kind.
Hallo Die_Neue,
die rechtliche Lage sieht wohl so aus, dass dein Kind Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Du kannst zu einem Anwalt gehen und deine Gemeinde verklagen. Wichtig hierbei: die neun Absagen mitnehmen, die belegen, dass du dich beworben hast. Die Zuteilung ist nicht davon abhängig, ob die Eltern arbeiten, es geht um die Rechte des Kindes. Wenn du kein Geld für den Anwalt/die Anwältin hast, kannst du auch dafür öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Hier ist das beschrieben, aber ich habe eben mit einer Expertin gesprochen (selbst Kita-Leiterin), die hat das auch so bestätigt: https://www.advocado.de/ratgeber/verwaltungsrecht/kita-platz/rechtsanspruch-auf-einen-kita-platz.html
 

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