Also ich finde es selbstverständlich, dass man dann an einem anderen Tag arbeiten muss… zum Teil…
Wenn du 20 Stunden pro Woche arbeitest, bedeutet das, dass du bei einer 5-Tage-Woche 4 Stunden pro Tag arbeiten musst. Wenn jetzt nächste Woche der Montag ein Feiertag ist heißt das, dass du den Rest der Woche 16 Stunden arbeiten müsstest.
Wenn du zum Beispiel Montag und Dienstag jeweils 8 Stunden und Mittwoch 4 Stunden arbeitest (insgesamt 20 Stunden) und der Montag ist ein Feiertag, dann bedeutet das nicht, dass du Dienstag und Mittwoch insgesamt nur noch 12 Stunden arbeiten musst. Da für den Feiertag nur 4 Stunden abgezogen werden bedeutet das, dass du den Rest der Woche 16 Stunden zu arbeiten hast. Daher kann es schon berechtigt sein, dass der Chef verlangt, dass du an einem anderen Tag noch paar Stunden dazu arbeitest.
Gleiches gilt auch bei Krankheit.
Im umgekehrten Fall: Im Mai gibt es ja einige Donnerstagfeiertage. Da du an Donnerstagen regulär nicht arbeitest bedeutet das allerdings nicht, dass du nichts davon hast, Deine wöchentliche Arbeitszeit reduziert sich dadurch dennoch und du kannst z.B. den Mittwoch in Absprache zu Hause bleiben und nur Mo/Di arbeiten.
Anders wäre es, wenn es im Arbeitsvertrag fest vereinbart wurde, an welchen Tagen du zu arbeiten hast.
Wenn der Chef allerdings verlangt, dass du die kompletten Stunden trotz Feiertag nacharbeitest, dann ist das unzulässig.