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Feiertage "nacharbeiten"?! Wo gibt's denn sowas?!

K

kasiopaja

Gast
Also ich finde das nicht ungewöhnlich. In meinem Arbeitsvertrag steht auch die wöchentliche Stundenanzahl drin. Ich arbeite für gewöhnlich Freitag bis Samstag. Wenn ich da mal nicht kann dann arbeite ich halt an anderen Wochentagen.
Ich arbeite auch Teilzeit . Von Montag bis Donnerstag . Und wenn in diese Zeit ein Feiertag fällt , dann ist das PP für den AG.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Also ich finde es selbstverständlich, dass man dann an einem anderen Tag arbeiten muss… zum Teil…


Wenn du 20 Stunden pro Woche arbeitest, bedeutet das, dass du bei einer 5-Tage-Woche 4 Stunden pro Tag arbeiten musst. Wenn jetzt nächste Woche der Montag ein Feiertag ist heißt das, dass du den Rest der Woche 16 Stunden arbeiten müsstest.


Wenn du zum Beispiel Montag und Dienstag jeweils 8 Stunden und Mittwoch 4 Stunden arbeitest (insgesamt 20 Stunden) und der Montag ist ein Feiertag, dann bedeutet das nicht, dass du Dienstag und Mittwoch insgesamt nur noch 12 Stunden arbeiten musst. Da für den Feiertag nur 4 Stunden abgezogen werden bedeutet das, dass du den Rest der Woche 16 Stunden zu arbeiten hast. Daher kann es schon berechtigt sein, dass der Chef verlangt, dass du an einem anderen Tag noch paar Stunden dazu arbeitest.
Gleiches gilt auch bei Krankheit.


Im umgekehrten Fall: Im Mai gibt es ja einige Donnerstagfeiertage. Da du an Donnerstagen regulär nicht arbeitest bedeutet das allerdings nicht, dass du nichts davon hast, Deine wöchentliche Arbeitszeit reduziert sich dadurch dennoch und du kannst z.B. den Mittwoch in Absprache zu Hause bleiben und nur Mo/Di arbeiten.


Anders wäre es, wenn es im Arbeitsvertrag fest vereinbart wurde, an welchen Tagen du zu arbeiten hast.
Wenn der Chef allerdings verlangt, dass du die kompletten Stunden trotz Feiertag nacharbeitest, dann ist das unzulässig.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Also ich finde es selbstverständlich, dass man dann an einem anderen Tag arbeiten muss… zum Teil…


Wenn du 20 Stunden pro Woche arbeitest, bedeutet das, dass du bei einer 5-Tage-Woche 4 Stunden pro Tag arbeiten musst. Wenn jetzt nächste Woche der Montag ein Feiertag ist heißt das, dass du den Rest der Woche 16 Stunden arbeiten müsstest.


Wenn du zum Beispiel Montag und Dienstag jeweils 8 Stunden und Mittwoch 4 Stunden arbeitest (insgesamt 20 Stunden) und der Montag ist ein Feiertag, dann bedeutet das nicht, dass du Dienstag und Mittwoch insgesamt nur noch 12 Stunden arbeiten musst. Da für den Feiertag nur 4 Stunden abgezogen werden bedeutet das, dass du den Rest der Woche 16 Stunden zu arbeiten hast. Daher kann es schon berechtigt sein, dass der Chef verlangt, dass du an einem anderen Tag noch paar Stunden dazu arbeitest.
Gleiches gilt auch bei Krankheit.


Im umgekehrten Fall: Im Mai gibt es ja einige Donnerstagfeiertage. Da du an Donnerstagen regulär nicht arbeitest bedeutet das allerdings nicht, dass du nichts davon hast, Deine wöchentliche Arbeitszeit reduziert sich dadurch dennoch und du kannst z.B. den Mittwoch in Absprache zu Hause bleiben und nur Mo/Di arbeiten.


Anders wäre es, wenn es im Arbeitsvertrag fest vereinbart wurde, an welchen Tagen du zu arbeiten hast.
Wenn der Chef allerdings verlangt, dass du die kompletten Stunden trotz Feiertag nacharbeitest, dann ist das unzulässig.
Aus dem Eingangsbeitrag der TE schließe ich, dass gewollt gewesen ist, dass sie 8 Stunden täglich an drei Tagen wöchentlich arbeitet und dadurch 24 Arbeitsstunden leistet.
Die Arbeitszeiten um Feiertage herum zu disponieren wäre mE ein Gestaltungsmissbrauch, der §2 Entgeltfortzahlungsgesetz zuwider läuft und daher ohne Ausgleich rechtswidrig ist.
Daher muss ein Ausgleich analog § 12Absatz 5 Entgeltfortzahlungsgesetz angeboten werden.

Im übrigen sollte die TE den AG in Verzug setzen, also zum einen die geleisteten Arbeitstage dokumentieren (und sich gegenzeichnen lassen oder einen Zeugen dafür besitzen) und zum anderen ankündigten, einem Ausgleich entgegen zu sehen.
So hat sie schon mal klargestellt, dass sie nicht mit der aktuellen Regelung einverstanden ist.

Man muss aber im Auge behalten, dass Ausgleich (Freizeit/finanziell) auch verfallen kann und sollte die maßgeblichen Umstände dafür in Erfahrung bringen.
Weiterhin sollte man an einer gütlichen lösung arbeiten, damit es nicht zu einem Arbeitsgerichtsverfahren kommt, in dem am Ende jeder seine Kosten trägt und im Ergebnis ausser Spesen nichts gewesen ist..
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
ich habe das in letzter Zeit von einem Lehrerzimmer gehört;
die Tage, an denen man auf Fortbildung geht, müssen in der Schule nachgeholt werden. Zusätzlich zu der Vertretung, die die Schüler während der Abwesenheit eh schon hatten.
 

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