gobi
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Zu 1. Ich habe Laminat und im Internet gesucht, wie ich das putzen soll: nebelfeucht. Ich benutze allerdings ganz normalen Haushaltreiniger aus dem DM zum putzen. Nebelfeucht heißt, dass der letzte Tropfen Wasser aus dem Wischer ausgewrungen wird.-Paket darf nur nebelfeucht gewischt werden mit grüner seife
- Schuhe mit Pfennigabsätzen nicht laminat betreten
- Bürostühle mit rollen nur bei ganzflächigem Teppich erlaubt
-Keine Blumentöpfe aufs Paket
-waschmaschiene mit aquastopp
-Unter alle möbel müssen Filzmatten oder filzgleiter
-waschmaschiene nur vom Fachmann mit aquastopp anschließen , abwasserschlauch muss fachgerecht mit schlauchklemme zu sichern
- sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen , die Wasserschäden bei defekter waschmaschiene und Schäden an Schlossanlagen übernimmt
Zu 2. Das weiß ich von früher. Wir hatten Holzboden im Haus und die Mieterin ist da mit Stöckelschuhen herumgelaufen, die hinterlassene Dellen im Fußboden.
Zu 3. Bürostühle können hässlichen Schlieren hinterlassen.
Zu 4. Filzgleiter sind okay, habe ich bei meinem Schrank und am Sofa auch. Allerdings ist hinter dem Schrank die Telefondose und mit den Filzgleiter kann ich den Schrank besser hin- und herschieben. Den Schrank kann ich ohne Filzgleiter nicht bewegen bzw. der Fußboden sähe aus, darf gar nicht daran denken.
Zu 5. Aquastopp habe ich auch, kann man selber machen. Das Teil hat ein Gewinde, und man kann es kann leicht an den Schlauch anschließen. Mit dem Abwasserschlauch kenne ich mich nicht aus.
Zu 6. Haftpflichtversicherung musste ich auch abschließen. Es ist nur zu eurem Besten.
Der Mann hat einfach die Schnauze voll von Fußbodenschäden. Wer weiß was da schon alles passiert ist. Es ist doch auch in eurem eigenen Interesse, dass der Fußboden schön bleibt. Mir ist das in meinem Interesse wichtig, dass der Fußboden in meiner Wohnung schön bleibt. Mich würde es stören, wenn ich irgendwann immer die Schäden sehe. Ich kann den Vermieter verstehen.
Ich habe noch etwas gefunden:
Die Haltbarkeit von Fußböden in einer Mietwohnung ist ein zentraler Aspekt im Mietrecht, da sie bestimmt, wann ein Vermieter den Boden erneuern muss und wann ein Mieter für Schäden haftet. Als allgemeiner Richtwert gilt, dass Bodenbeläge nach etwa 8 bis 15 Jahren als abgewohnt gelten, wobei hochwertige Böden wie Parkett deutlich länger halten können.
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