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Falsche Anschrift / Wohnungslos

Wissen wir nicht.

Wenn er die TE bittet, weiter deren Anschrift angeben zu dürfen, damit dem Wohnungseigentümer keine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden kann, geht das über Verdacht hinaus, findest Du nicht?
 
Hat er ja auch nicht, wenn ich richtig lese. ( da wäre er ja auch schön blöd ) Es ist lediglich der Verdacht der TE das es so sein könnte. Das besagt aber noch gar nichts.
Übrigens hätet die TE dann auch angemerkt, daß der gute Mann Post vom Job-Center kriegt. Man liest die Absender Aber selbst wenn........
 
Hat er ja auch nicht, wenn ich richtig lese. ( da wäre er ja auch schön blöd ) Es ist lediglich der Verdacht der TE das es so sein könnte. Das besagt aber noch gar nichts.
Übrigens hätet die TE dann auch angemerkt, daß der gute Mann Post vom Job-Center kriegt. Man liest die Absender Aber selbst wenn........

... benutzt jedoch weiter meine Anschrift, um nicht als Bedarfsgemeinschaft oder was auch immer zu gelten. ...

Klingt nicht wie eine Vermutung, sondern wie eine Begründung. Aber das kann nur die TE aufklären.

Wieso muss der Bekannte Post vom JC kriegen? Die ganze Chose macht doch nur Sinn, wenn er nicht selbst, sondern der, bei dem er wohnt, Leistungsbezieher ist.

Der Wohnungsinhaber wohnt offiziell allein, kann daher ohne Anrechnung des Einkommens des Mitbewohners Leistungen beziehen.

Wäre der Bekannte Bezieher von Leistungen, wäre er ja offiziell in einer Bedarfsgemeinschaft mit der TE, müsste einen Mietvertrag unter der dortigen Wohnung vorlegen und die TE müsste ggf. ihr Einkommen offen legen. Das macht ja keinen Sinn.

Oder steh ich grad auf dem Schlauch?
 
Das mit dem Leistungsbezug kommt ja nur in Frage, wenn der Mann schon Geld vom Jeb-Center kriegt. Dann kann er mit einem anderen Leistunsgbezieher zusammenziehen und beide kriegen den vollen Satz. Dann macht die Aktion Sinn.

Na, sich zunächst unbekannt zu verziehen kann schon mal Sinn machen wenn man z.B. einen Gläubiger im Regen stehen lassen will. ( weiß man hier natürlich nicht )
 
Meiner Meinung nach, handelt es sich bei dem Anmelden in eine Wohnung, welche man nicht bezogen hat, bereits um einen Verstoß gegen das Meldegesetz.

Ist zwar nach dem Meldegesetz nur eine Ordnungswidrigkeit, aber dennoch.

Im übrigen @TE was machst du, wenn der einen Straftat begeht und auf einmal steht dann die Polizei bei dir auf der Matte und durchsucht alles, obwohl er tatsächlich nicht mehr bei dir lebt?
 
Hallo,

und danke für die zahlreichen Antworten; meine Gedanken gehen auch in diese Richtung.

Ich hätte vielleicht dazuschreiben sollen, dass er seit knapp 2 Jahren eine sichere Arbeit hat und auch damit auch ausreichendes Einkommen. (Sorry, ..😱)

Er hatte auch zunächst versucht eine Wohnung zu finden, ist dann aber zu seiner Neuen gezogen. Diese hat bereits 2 Kinder aus einer anderen Verbindung und bekommt möglicherweise Unterhalt oder Unterstützung. Ich bin aber nicht von der Polizei und frage meine Mitmenschen nicht über Dinge aus, die mich nichts angehen.

Ich hatte ihn auch schon auf die überfällige Ummeldung angesprochen, wollte aber, bevor ich Druck mache, Eure Meinung dazu hören.
 

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E Für die falsche Wohnung entschieden. Wem ist es auch schon so ergangen. Sonstiges 11

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