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Falsche Anschrift / Wohnungslos

Theaf

Mitglied
Ich hatte vor einigen Jahren einem Freund gestattet, seine Post an meine Anschrift senden zu lassen, weil er seine Wohnung verloren hatte und lange Zeit in einer Gartenlaube (ohne Postzustellmöglichkeit) wohnte. Nun lebt er inzwischen bei jemand anderem, benutzt jedoch weiter meine Anschrift, um nicht als Bedarfsgemeinschaft oder was auch immer zu gelten. Eine feste Bindung ist wohl nicht beabsichtigt, eher eine Art WG.

Kann sich für mich daraus ein Nachteil ergeben?

LG Thea
 

weidebirke

Urgestein
Ist er auch bei Dir gemeldet oder nutzt er Deine Adresse nur als Postanschrift?

Probleme könnte es nur für Dich geben, wenn Du selbst Sozialleistungen beziehen willst. Evtl, kommst Du da in Erklärungsnot.

Sonst sehe ich da keine Nachteile, vor allem nicht, wenn er nicht bei Dir gemeldet ist.
 

weidebirke

Urgestein
Was oder wen betrügt er denn? Höchstens begeht er Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug, indem er der Person hilft, den vollen Satz zu kriegen.

Gut, dadurch wird die Miete vom Amt komplett bezahlt, wovon er auch wieder was hat.
 
G

Gast

Gast
Was oder wen betrügt er denn? Höchstens begeht er Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug, indem er der Person hilft, den vollen Satz zu kriegen.

Gut, dadurch wird die Miete vom Amt komplett bezahlt, wovon er auch wieder was hat.
Seit "einigen " Jahren begeht er Sozialleistungsbetrug, kassiert die Miete als Bonus ein. Fraglich, ob hier auch der Adressengeber gerichtlich herangezogen werden kann. So einen Fall kenne ich noch nicht. Dennoch darf man es nicht als "Kavaliersdelikt" ansehen und die Hilfe für den Betrüger weiter aufrecht zu halten, wenn jemand den Staat betrügt.

Ich würde ihm ein Monat Zeit geben sich abzumelden. Tut er das nicht, melde du ihn ab.
 

mikenull

Urgestein
Mit einem eventuell beabsichtigten Betrug hat aber der TE nichts zu tun. Es gibt kein Gesetz das einem vorschreibt, seine wirkliche Anschrift anzugeben. Soweit ist der Überwachungsstaat noch nicht. Selbst wenn ein Job-Center die Leistungspflicht an eine "echte" Adresse knüpfen sollte, wäre der TE dafür nicht belangbar.
Man sollte dabei auch andere Leute denken, die durch Angabe anderer Adressen z.B. einem Stalker erntkommen zu versuchen.
 

weidebirke

Urgestein
Mit einem eventuell beabsichtigten Betrug hat aber der TE nichts zu tun. Es gibt kein Gesetz das einem vorschreibt, seine wirkliche Anschrift anzugeben. Soweit ist der Überwachungsstaat noch nicht.
Naja, wenn er das in dem Wissen macht, den anderen bei dem betrug zu unterstützen, schon. Und dann ist davon auszugehen, dass er davon auch finanziell profitiert.

Aber richtig ist, dass er nicht verpflichtet ist, seine richtige Anschrift anzugeben.
 

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