Nur weil EIN Mensch sich selbst zum Täter gemacht hat, muß man nicht auch noch SICH SELBST zum Täter machen. Jemanden mit rostigen Muttern beschießen (warum rostig? Damit es sich entzündet?) ist Körperverletzung, wenn es von staatlicher Seite geplant ist, Folter. Öffentliche Beschimpfungen sind Beleidigung, und ebenfalls, falls von staatlicher Seite geplant, Folter. "Aushungern" im Extremfall (und bei den Temperaturen -> Erfrierungsgefahr) unter Umständen sogar Mord.
Wer MENSCHENRECHTE fordert, muß sie für MENSCHEN fordern. Egal was für Menschen. An dem Punkt, an dem man einem Menschen aus Rache seine Rechte abspricht (Gefängnis ist die eine große Ausnahme - dort siegt bei der Gefahr von Tatwiederholung das Recht der Allgemeinheit auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum, etc. über das Recht des Täters auf freie Wahl des Wohnorts und z.T. auf Privatsphäre, die Motivation sollte aber der Schutz der Allgemeinheit sein, und nicht Rache), spricht man sie im Prinzip allen ab.