Ich hatte ihm (ich bin doof ich weiss) angeboten den Unterhalt etwas zu kürzen, weil er ja nur Alg bekommt. Hat er gemacht … ok.
Unterhalt errechnet sich nicht durch Angebote von dir, sondern bemisst sich an dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Dazu kam jetzt auch noch die neue Freundin die in gewissen Punkten Druck macht und schwupps habe ich -50% weniger Unterhalt ohne das es mit mir persönlich besprochen wurde.
Offensichtlich hat sie mehr Plan als er und ihn deshalb mal darauf hingewiesen das er ohnehin zu viel gezahlt hatte.
Mit dir besprochen werden muss das eigentlich nicht. Schon gar nicht dann, wenn es sich anhört als müsste er um Erlaubnis fragen. Es ist sein gutes Recht einen Job zu kündigen der ihn krank macht.
Außerdem erzählst du hier die komplette Geschichte rund um seinen Job und den Unterhalt - also bist du doch darüber informiert.
Ich bin mir nicht sicher ob die Summe jetzt wirkürlich ist da ich seine Einkünfte nicht einschätzen kann. Vielleicht sind sie ja monatlich bei null weil er sich das alg hat auszahlen lassen? Aber ist das dass Problem meiner Tochter und mir das der Erzeuger auf Selbstfindungtrip ist?
Was hat es mit einem Selbstfindungstrip zu tun wenn man beruflich nicht mehr glücklich ist und andere Wege gehen möchte?
Was mache ich jetzt? Wie bekomme ich echte Daten zum Unterhalt? Ich möchte ungern von ihm und der neuen Prinzessin vereimert werden.
Wieso fragst du ihn nicht einfach mal wie es beruflich bei ihm weitergeht und das er bitte seine aktuellen Einkünfte offen legen soll?
So ein bißchen klingt es, als sei die "neue Prinzessin" dein größtes Problem.
Hat er jetzt ein recht darauf in nächster Zeit das eventuell zuviel gezahlte zurückzubekommen?
Das denke ich nicht.
Habe ich ein Recht darauf nicht aufeinmal ohne Ankündigung 50% weniger Geld zu erhalten und das in Zeiten wo alle Kosten extremst gestiegen sind?
Was hat das denn alles mit deinen gestiegenen Kosten zu tun? Meinst du es muss sich jemand tot schuften damit du den Kindesunterhalt bekommst? Irgendwie tust du dir mit den Regelungen des Unterhaltsrechts schwer.
Einkünfte vorhanden = Unterhalt zahlen
Weniger Einkünfte vorhanden = weniger Unterhalt zahlen (Faustregeln bietet die Düsseldorfer Tabelle)
Keine Einkünfte vorhanden = keinen Unterhalt bezahlen, evtl. Unterhaltsvorschuss beantragen wenn die Voraussetzungen gegeben sind um diese Zeit zu überbrücken. Wenn wieder Einkünfte vorhanden sind kann das Jugendamt den Vorschuss bei ihm zurückholen und er zahlt dann ohnehin wieder regulär, seinem Einkommen entsprechend. Für ihn besteht aufgrund der Unterhaltpflicht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht. Bedeutet vereinfacht, er muss sich alleine schon aufgrund des Unterhalts einen Job suchen der wenigstens den Mindestunterhalt sicher stellt. Und das auch relativ schnell.
Wenn er jetzt selbständig ist dann kannst du damit rechnen das der Unterhalt eher nicht mehr in rauen Mengen fließt. Zu Beginn wird eine Rentabilitätsvorschau über seine selbständige Tätigkeit erstellt. Das heisst es werden Umsatz und Gewinn kalkuliert. Als Unterhaltspflichtiger werden diese Dinge dann auch für den Kindesunterhalt genommen, da man ja schlecht ein Jahr warten kann bis der Gewinn tatsächlich feststeht. Unterhalt sollte ja wieder so schnell wie möglich laufen.
Nach dem erstellen seiner nächsten Einkommensteuererklärung liegen dann die tatsächlichen Zahlen über all seine Einkünfte offen auf dem Tisch und der vielleicht fehlende Unterhalt kann nachgezahlt werden, oder es gibt entsprechende Anpassungen für das kommende Jahr.