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Ex-Freund holt sein Zeug nicht ab

Acromantula74

Sehr aktives Mitglied
Hallo,
es geht um meine beste Freundin.
Sie hat sich nach 5 Jahren endlich von ihrem Freund getrennt.

Er ist/war mit einer kleinen Druckerei selbständig und hat das Ganze im Laufe der Beziehung immer mehr zu meiner Freundin verlagert. Ihre ganze Garage steht mit dem Kram voll, u.a. eine Druckerpresse von der Größe eines großen Kopierers und mehrere Regale voll mit Papieren, Folien etc.
Dazu hat er noch einen Großteil seiner Kleidung bei ihr.

Sie hat ihn schon mehrmals mündlich aufgefordert, seinen Kram endlich abzuholen, das hat er aber nie gemacht (momentan wohnt er wohl bei einem Kumpel und hat keinen Platz), statt dessen nervt er sie dauernd, dass er weiter bei ihr drucken will, was sie aber ablehnt.

Ich hab ihr nun gesagt, dass ich ihm an ihrer Stelle schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen würde, bis wann er seinen Kram abzuholen hat und das Zeug, wenn es nach Fristablauf noch da ist, entsorgen zu lassen und ihm die Kosten aufzuerlegen.

Sie meinte aber, angeblich ginge das nicht, sie dürfe den Kram dann nicht entsorgen, sondern müsste ihn woanders einlagern und das dann auch selbst zahlen.

Weiß jemand, wie die Rechtslage da genau aussieht? 😕
 
Ich hab ihr nun gesagt, dass ich ihm an ihrer Stelle schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen würde, bis wann er seinen Kram abzuholen hat und das Zeug, wenn es nach Fristablauf noch da ist, entsorgen zu lassen und ihm die Kosten aufzuerlegen.
Jepp,
so würde ich es auch machen.
Ich würde den Abholtermin einen Tag vor Sperrmüll setzen und falls er nicht kommt das Zeug auf die Straße stellen.

Die Trödelhändler werden sich die Finger danach lecken.
😉
Gruß Hajooo
 
"Sie meinte aber, angeblich ginge das nicht, sie dürfe den Kram dann nicht entsorgen, sondern müsste ihn woanders einlagern und das dann auch selbst zahlen. "

Vielleicht möchte sie die Trennung nicht aus vollem Herzen und behält die Stücke, um die Verbindung so zu erhalten.
Deine Freundin ist doch sicher schon groß. Sie sollte das so handhaben, wie SIE das will.
Wenn sie sagt, das Zeug kann nicht weg, dann ist das so hinzunehmen.
Du schreibst, dass sie sich "endlich" von ihrem Freund getrennt habe. Es scheint dich also zu freuen. ist es DIR deshalb so wichtig, dass die Garage leergeräumt wird und nichts mehr von ihm da ist?
 
Du schreibst, dass sie sich "endlich" von ihrem Freund getrennt habe. Es scheint dich also zu freuen. ist es DIR deshalb so wichtig, dass die Garage leergeräumt wird und nichts mehr von ihm da ist?

Es freut mich deshalb für sie, weil sie im letzten Jahr an der Beziehung fast kaputt gegangen ist und weil ich sehe, wie sie mehr und mehr aufblüht, seit sie getrennt ist.

Und ich habe deshalb hier gefragt, weil sie in der Sache Rat bei mir gesucht hat, da sie den Platz dringend braucht. MIR ist es egal, was in ihrer Garage steht, ich parke dort ja nicht. 🙄
 
Hallo TE,

deine Freundin darf das Zeug leider nicht einfach so entsorgen. Meine Nachbarin hatte dasselbe Problem. Sie hat mir gesagt, dass sie sich strafbar machen würde, wenn sie fremdes Eigentum entsorgen würde. Daher könnten Schadensersatzforderungen auf deine Freundin zu kommen! ->Ich rate von der Entsorgung ab.

Eine Möglichkeit wäre zu bluffen: Sie sollte ihm eine Frist setzen und ihm mitteilen, dass-wenn er diese nicht einhält-, die Sachen wegkommen.
Oder sie holt sich bei einem Rechtsanwalt Rat, was sie legal machen kann.
 
Ich meine, daß sie die Sachen nur entsorgen darf, wenn der andere das Eigentum an der Sache aufgegeben hat. Das scheint aber eben gerade nicht der Fall zu sein, wenn der Ex-Freund die Sachen weiter nutzen möchte. Damit würde sie fremdes Eigentum zerstören, wenn sie die Sachen ohne seine Zustimmung entsorgen würde.

Meiner Meinung nach kommt daher nur Räumung in Betracht. Dazu müßte zunächst schriftlich unter Fristsetzung aufgefordert werden. Evtl. auch mehrfach, das weiß ich nicht. Und dann könnte auf Räumung geklagt werden. Bei entsprechend pos. Urteil könnte dann ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden. Ich würde davon abraten, selbst zu räumen, da sie für Beschädigungen der Gegegnstände haften würde.

Es könnte sein, daß die Freundin einen anspruch hat auf Schadensersatz ab Überschreiten des Fristendes. Dazu müßte aber auch tatsächlich ein Schaden entstehen z.B. wenn sie gezwungen ist, woanders Fläche anzumieten, weil ihre eigene Garage voll ist. Oder aber auf Nutzungsentschädigung/Miete für die Nutzung der Garage.

Ich würde in Eskalationsstufen vorgehen, d.h. zunächst schriftliche Aufforderung unter Fristsetzung und wenn das nicht frustet evtl. die weiteren Schritte über einen Anwalt.

Vielleicht macht es aber auch Sinn, für die Zeit bis der Ex-Freund wieder eigenen Wohnraum mit Garage hat, einen Mietvertrag über die Garage mit dem Ex-Freund abzuschließen. Denn er ist ja offensichtlich in einer schwierigen Situation, wenn er aktuell nur bei einem Freund untergekommen ist und keine eigene Wohnung hat.


Als Fazit wäre ich jedenfalls an Deiner Stelle äußerst zurückhaltend in Unkenntnis der Rechtslage jemandem zu einer Entsorgung fremden Eigentums zu raten.
 

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