Acromantula74
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
es geht um meine beste Freundin.
Sie hat sich nach 5 Jahren endlich von ihrem Freund getrennt.
Er ist/war mit einer kleinen Druckerei selbständig und hat das Ganze im Laufe der Beziehung immer mehr zu meiner Freundin verlagert. Ihre ganze Garage steht mit dem Kram voll, u.a. eine Druckerpresse von der Größe eines großen Kopierers und mehrere Regale voll mit Papieren, Folien etc.
Dazu hat er noch einen Großteil seiner Kleidung bei ihr.
Sie hat ihn schon mehrmals mündlich aufgefordert, seinen Kram endlich abzuholen, das hat er aber nie gemacht (momentan wohnt er wohl bei einem Kumpel und hat keinen Platz), statt dessen nervt er sie dauernd, dass er weiter bei ihr drucken will, was sie aber ablehnt.
Ich hab ihr nun gesagt, dass ich ihm an ihrer Stelle schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen würde, bis wann er seinen Kram abzuholen hat und das Zeug, wenn es nach Fristablauf noch da ist, entsorgen zu lassen und ihm die Kosten aufzuerlegen.
Sie meinte aber, angeblich ginge das nicht, sie dürfe den Kram dann nicht entsorgen, sondern müsste ihn woanders einlagern und das dann auch selbst zahlen.
Weiß jemand, wie die Rechtslage da genau aussieht? 😕
es geht um meine beste Freundin.
Sie hat sich nach 5 Jahren endlich von ihrem Freund getrennt.
Er ist/war mit einer kleinen Druckerei selbständig und hat das Ganze im Laufe der Beziehung immer mehr zu meiner Freundin verlagert. Ihre ganze Garage steht mit dem Kram voll, u.a. eine Druckerpresse von der Größe eines großen Kopierers und mehrere Regale voll mit Papieren, Folien etc.
Dazu hat er noch einen Großteil seiner Kleidung bei ihr.
Sie hat ihn schon mehrmals mündlich aufgefordert, seinen Kram endlich abzuholen, das hat er aber nie gemacht (momentan wohnt er wohl bei einem Kumpel und hat keinen Platz), statt dessen nervt er sie dauernd, dass er weiter bei ihr drucken will, was sie aber ablehnt.
Ich hab ihr nun gesagt, dass ich ihm an ihrer Stelle schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen würde, bis wann er seinen Kram abzuholen hat und das Zeug, wenn es nach Fristablauf noch da ist, entsorgen zu lassen und ihm die Kosten aufzuerlegen.
Sie meinte aber, angeblich ginge das nicht, sie dürfe den Kram dann nicht entsorgen, sondern müsste ihn woanders einlagern und das dann auch selbst zahlen.
Weiß jemand, wie die Rechtslage da genau aussieht? 😕