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Quelle und weitere "Schmackazien": Verdacht der Vorteilsannahme: Staatsanwälte zweifeln Wulffs Aussagen an | FTD.de (Hervorhebung von Manuel+)Die Staatsanwaltschaft Hannover zieht die Verteidigungslinie des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff gegen den Verdacht der Vorteilsannahme in mehreren Punkten in Zweifel. In ihrem Antrag an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zur Aufhebung der Immunität des damaligen Staatsoberhaupts stellen die Staatsanwälte nach Informationen der Financial Times Deutschland vor allem Wulffs Darstellung in Frage, er habe die Kosten für drei Urlaube mit dem Filmfinanzierer David Groenewold nicht dem befreundeten Unternehmer überlassen, sondern selbst bar bezahlt.
Aus dem zwölfseitigen Dokument geht hervor, dass die Staatsanwälte in wenigstens drei Fällen den Verdacht hegen, Groenewold habe Wulff "als Gegenleistung für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen" zu kostenlosen Ferienaufenthalten eingeladen. Wulffs Angaben zu den Rückerstattungen in bar halten die Ermittler für wenig plausibel. "Die konkreten Umstände lassen besorgen, dass diese nicht erfolgt sind", heißt es in dem Papier vom 16. Februar, das der FTD vorliegt. Der Antrag der Staatsanwaltschaft hatte zum Rücktritt Wulffs am Tag darauf geführt.
So sind die Staatsanwälte nach ihrem bisherigen Kenntnisstand der Ansicht, dass in zeitlicher Nähe zum ersten Sylt-Urlaub 2007 keine Bargeldabhebungen erfolgt seien. Unklar sei auch, von welchen Barmitteln Wulff und seine Frau Bettina sonstige Urlaubskosten bestritten hätten.