witnessofthedark
Mitglied
Damit mein voriger wischiwaschi Beitrag nicht den Eindruck vermittelt ich würde wirklich denken das sei juristisch irrelevant möchte ich mal erwähnen, dass im Falle dass Du die Situation beweisen könntest, ohne zu dramatisieren Du ihn sehr wohl juristisch belangen kannst.bei einer nüchternen Person würde ich beim ersten Mal vorher auch fragen, ob sie das möchte und nicht einfach die Initiative ergreifen.
- eine nüchterne Person wird vorher auch nicht ohne verbal zu fragen, geflirtet zu haben, sich geküsst zu haben einfach nach Sex gefragt geschweige denn gleich an die Wäsche gegangen. D.h. es handelt sich um sexuelle Belästigung, zunächst.
- unterlassene Hilfeleistung. Es war Dein Freund, es war Nacht, Du besoffen. Er hätte Dir den Schlafplatz gefahrlos zur Verfügung stellen sollen, ein verlassen der Wohnung war riskant, Du könntest bei einem verständnisvollen Richter auch durchsetzen dass er riskiert hat dass Du die Wohnung verlässt und Dich in Gefahr begibst. Das allein ist bereits juristisch zu handhaben selbst ohne klare Gesetze dazu.
- wegen diser im vorigen Punkt Abhängigkeit könntest Du unbewußt einer Gewalttat entgangen sein weshalb Dein Instinkt auf Harmonie umgeschaltet hat und lieber nicht zu konfrontativ, zu sehr direkt ins Gseicht NEIN gesagt hat
- Du warst betrunken, und anders als die Vorredner ist "etwas" sagen nicht "widerstandsfähig" sondern das was einem gerade einfällt, selbst schwerbehinderte können reden, sogar zusammenhanglos!.
- Bei einem kleinen Vertrauensvorschuß(Freundschaft) ausserdem können Grenzen sehr wohl überschritten werden ohne dass man sich einer "Gefahr" im direkten Sinne bewußt ist. Die TE wurden ihre Grenzen überschritten nur hat sie vielleicht nicht den Freund konfrontieren wollen weil man das nicht wahrhaben will. Ausserdem sind Frauen sehr verschieden und hier wird ein Vertrauensvorschuß ausgenützt, knallhart. Naiv natürlich nicht zu wissen dass es Männer gibt die nach Dir lächzen ohne dass Du das merkst... Nicht jeder Mann zeigt das ehrlich!
- Sie kann ja wirklich nicht wissen wie er weiterhin damit umgegangen wäre.
Selbst wenn sie eine Nötigung nicht beweisen könnte könnte sie Belästigung anzeigen, unterlassene Hilfeleistung, und Beleidigung, und Ausnutzung von Widerstandsunfähigen sehr wohl, denn sie war betrunken und hätte auch mitmachenkönnen, hätet die Sache aber nicht beser gemacht. Wäre sie nüchtern hätte er sie ja auch nicht gleich ausgezogen, sondern auf ihre Grenzen geachtet das wäre mein Hauptargument! Und auch nur weil es Nacht war und in seiner Wohnung hat er es probiert... ansonsten hätte sie ja die Fliege gemacht!
Frag doch mit diesen Punkten in der Frauenberatungsstelle nach. Andererseits wäre es unangenehm jemanden (einen Menschen) gleich jursitisch zu belangen. Aber wenn alle Männer sich so verhalten würden, wo kämen wir hin? Das musst Du Dir überlegen. Wird er Dich z.B: nach Abbruch der Freundschaft auch noch stalken , lästern, etc...(die war mit mir im Bett, gemein oder?) Du weißt nicht was alles passieren kann wäre eine juristische Grenzsetzung durchaus sinnvoll.
Nachfragen bei der Frauenberatungsstelle wäre durchaus sinnvoll, einfach für Dich. Und hake das ab. Es bringt nichts.