@ Huh
Das Üben der Anschlagsarten im befriedetem Besitztum ist nichts verwerfliches. Allerdings bevorzuge ich ein Dummy für diese Übungen, da ich es nicht schön finde das Zuhause zu machen. Was ich verwerflich finde, ist, dass diese Übungen vor der Frau, Kind, am Fenster o.ä. durchgeführt werden. Wenn, sollte man das im Keller Zuhause machen. Weil jede Waffe, auch entladen, ist immer als geladen zu betrachten (eines der Grundregeln im Umgang mit Waffen).
Mit der Krankheit darf er keine Waffen besitzen. Die letzte/nächste Überprüfung, müsste aufgrund des Gesunheitszeugnises negativ für ihn ausfallen.
Waffen dürfen nur auf dem direkten Weg zum Schießstand und verschlossen transportiert werden. Dies ist ein Verstoß gegen das Waffenrecht, die Waffen gehören entzogen.
Was ich auch nicht verstehen kann, oder ob es hier wirklich so war wie es geschildert wird, ist die Sache mit der Polizei und Waffenbehörde. Hier liegen mehrere Verstöße vor, die definitiv zum Entzug der Waffen führen. Das sich Polizisten oft nicht mit dem Waffengesetz auskennen ist bekannt, aber die Behörde muss hier dringend tätig werden. Das ist ein nicht zu akzeptiernder Zustand. Ich weiß nicht, ob ich der Aussage so richtig trauen kann, aber die Behörde muss hier tätig werden.
Gruß, Martin
Das Üben der Anschlagsarten im befriedetem Besitztum ist nichts verwerfliches. Allerdings bevorzuge ich ein Dummy für diese Übungen, da ich es nicht schön finde das Zuhause zu machen. Was ich verwerflich finde, ist, dass diese Übungen vor der Frau, Kind, am Fenster o.ä. durchgeführt werden. Wenn, sollte man das im Keller Zuhause machen. Weil jede Waffe, auch entladen, ist immer als geladen zu betrachten (eines der Grundregeln im Umgang mit Waffen).
Mit der Krankheit darf er keine Waffen besitzen. Die letzte/nächste Überprüfung, müsste aufgrund des Gesunheitszeugnises negativ für ihn ausfallen.
Waffen dürfen nur auf dem direkten Weg zum Schießstand und verschlossen transportiert werden. Dies ist ein Verstoß gegen das Waffenrecht, die Waffen gehören entzogen.
Was ich auch nicht verstehen kann, oder ob es hier wirklich so war wie es geschildert wird, ist die Sache mit der Polizei und Waffenbehörde. Hier liegen mehrere Verstöße vor, die definitiv zum Entzug der Waffen führen. Das sich Polizisten oft nicht mit dem Waffengesetz auskennen ist bekannt, aber die Behörde muss hier dringend tätig werden. Das ist ein nicht zu akzeptiernder Zustand. Ich weiß nicht, ob ich der Aussage so richtig trauen kann, aber die Behörde muss hier tätig werden.
Gruß, Martin