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€63 Deutschlandticket-App funktioniert nicht: Metronom-Fahrpreisnacherhebung Strafe

Hallo,

diese ganze Aufregung ist verständlich! Denn das Internet ist bekanntlich Neuland und gerade für uns alte Leutchen ist das alles echt eine Zumutung!

Du wirst auf der Rechnung sitzen bleiben. Kein Zustieg ohne gültiges Ticket, da sind die von der DB eiskalt! Das ganze Bahnsystem hier bei uns funktioniert seit der Privatisierung einfach nicht mehr.

Deshalb habe ich mir ein schönes Diesel-Auto gekauft. Das fährt überall da hin, wo ich möchte und noch dazu wann ich möchte. Schöne Sitzheizung, gute Musik, keine Messerstecher, keine Besoffenen, keine stinkenden Nebensitzer_innen (M/W/D)... etc.

LG und allzeit gute Fahrt,
SFX
 
Hallo,

diese ganze Aufregung ist verständlich! Denn das Internet ist bekanntlich Neuland und gerade für uns alte Leutchen ist das alles echt eine Zumutung!

Du wirst auf der Rechnung sitzen bleiben. Kein Zustieg ohne gültiges Ticket, da sind die von der DB eiskalt! Das ganze Bahnsystem hier bei uns funktioniert seit der Privatisierung einfach nicht mehr.

Deshalb habe ich mir ein schönes Diesel-Auto gekauft. Das fährt überall da hin, wo ich möchte und noch dazu wann ich möchte. Schöne Sitzheizung, gute Musik, keine Messerstecher, keine Besoffenen, keine stinkenden Nebensitzer_innen (M/W/D)... etc.

LG und allzeit gute Fahrt,
SFX
Man hätte sich ja vielleicht auch rechtzeitig und ein paar Tage früher um das Ticket kümmern können.

Der Teil mit dem Internet wäre mir jetzt egal, ich mag nur die Öffis nicht.
 
Man hätte sich ja vielleicht auch rechtzeitig und ein paar Tage früher um das Ticket kümmern können.

Der Teil mit dem Internet wäre mir jetzt egal, ich mag nur die Öffis nicht.
Ja, das muss man normalerweise so machen. Je früher man das Ticket bucht, umso preiswerter ist es auch. Monate im Voraus ist bei Einzelfahrscheinen am besten. Natürlich kann man den Fahrschein auch zur Not spontan am Schalter oder Automaten kaufen.

Beim D-Landticket sieht es aber noch mal anders aus! Spontan geht das alles nicht, ohne Internetempfang und Smartphone samt erforderlichen Kenntnissen und Online-Bezahlmethode kann man es am Bahnsteig total vergessen. Dieses Ticket bekommt man in der App nur sehr umständlich, am Schalter oder Automaten überhaupt nicht.

LG,
SFX
 
Die 60 € Fahrpreis NachErhebung sei zu bezahlen, ansonsten würde der Vorgang an ein Inkassobüro abgegeben werden

Nun frage ich jetzt hier um Hilfe, wie ich am besten vorgehen kann und soll

Die 60 Euro bezahlen.
Bleibt dir doch gar nichts anderes übrig.

Das Anzufechten würde ich mir sparen, denn das klingt sehr chancenlos und würde nur zusätzlich Zeit und Geld kosten.
Den Fehler hast du gemacht, weil du ohne gültigen Fahrschein in den Zug gestiegen bist. Fahrschein erst im Zug während der Fahrt lösen kann man nicht machen, weil dann könnte jeder erwischte Schwarzfahrer sich damit rausreden "wollte ich JETZT gerade machen".
 
Beim D-Landticket sieht es aber noch mal anders aus! Spontan geht das alles nicht, ohne Internetempfang und Smartphone samt erforderlichen Kenntnissen und Online-Bezahlmethode kann man es am Bahnsteig total vergessen. Dieses Ticket bekommt man in der App nur sehr umständlich, am Schalter oder Automaten überhaupt nicht.
Genau darum sollte man sich um dessen Erwerb nicht an dem Tag kümmern, an dem man es nutzen möchte.
Das geht ja auch vorher.
 
Fahrschein erst im Zug während der Fahrt lösen kann man nicht machen, weil dann könnte jeder erwischte Schwarzfahrer sich damit rausreden "wollte ich JETZT gerade machen".
Jein - man darf nur nicht warten, bis der Kontrolleur kommt. Dann ist es zu spät.
Wenn bei uns hier mal die Automaten ausfallen, dann heißt es - aktiv den Kontrolleur aufsuchen und um die Ausstellung einer Fahrkarte bitten.
 
Generell wird es so sein, dass man einen Vertrag abschließen muss um eine Leistung beanspruchen zu dürfen.
Im Bereich Beförderung wird es AGB geben welche etwas darüber aussagen was passiert, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt ohne zu zahlen.
So etwas kann als " Erschleichen von Leistungen " beanzeigt werden - was schlecht aber nicht "wirklich schlimm" ist, sofern es dabei bleibt und die geschädigte Gesellschaft keinen Strafantrag stellt.

Dieses "Erschleichen von Leistungen" braucht natürlich Vorsatz - und der wird dann nicht gegeben sein, wenn man von vorne herein einen Beschäftigten kontaktiert -aber der sich weigert zu helfen.
Zudem scheint es so zu sein, dass Buchungen Zeitstempel haben, und wenn der Abschluss des Vertrages noch vor der Nacherhebung lag, gibt es berechtigte Gründe, eine fette Beschwerde abzuschicken.

Es wird also an Details liegen wie hier zu entscheiden sein sollte.
 

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