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Erzwungener Oralverkehr - geht das schon in Richtung Vergewaltigung?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Was ich fast ebenso schockierend wie die Tat an sich finde, ist wie die Opfer - auch die TE - oft dazu stehen. 'geht das schon in Richtung Vergewaltigung?'.. nein, da geht es nicht hin, da ist es schon lange oO.
Irgendwie scheint dieses seltsame An-sexuellen-Übergriffen-ist-man-selbst-schuld-weil-man-ein-Flittchen-ist-Denken in unserer Gesellschaft immer noch weit verbreitet zu sein.
 
Meines Erachtens spricht man IMMER von Vergewaltigung, wenn der oder die Täter(in) mit dem Opfer gegen dessen Willen (das Opfer muss dem Täter allerdings auch klar und deutlich gesagt haben, dass es mit der jeweiligen Aktion nicht einverstanden ist) eine beliebige Art von Sex oder Ähnlichem durchführt.
Es muss dabei auch nicht einmal Geschlechtsverkehr sein. Das bloße Anfassen der Intimsbereiche der Frau oder des Mannes reicht völlig aus.
Ich hoffe nur, dass der Richter oder besser: der Anwalt des Täters, wenn es denn zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nicht das altbekannte Sätzchen spricht: "Aussage gegen Aussage".

Und du wirst ja wohl kaum Zeugen in der Nacht bei dir gehabt haben, wenn du nicht selbst pervers bist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie scheint dieses seltsame An-sexuellen-Übergriffen-ist-man-selbst-schuld-weil-man-ein-Flittchen-ist-Denken in unserer Gesellschaft immer noch weit verbreitet zu sein.

Der oder die Betroffene hat nach der sexuellen Nötigung, um es mal zu resümieren, große Angst vor dem Täter. Nicht selten kommt es vor, dass das Selbstbewusstsein nach der "Tat" stark beeinträchtigt ist. Deshalb geben sich die Opfer dann meist die eigene Schuld am Geschehenen.

Ich würde dem Opfer immer wieder sagen: "Es gibt heutzutage so viele Vergewaltigungsfälle. Du bist durch Zufall einem der Täter "in die Hände gefallen". Doch es gibt auch gute Menschen. Stell dir vor, deine Freundin wäre vergewaltigt worden. Das ist dann auch, außer Mitleid nicht besonders schlimm (für dich). Tu so, als wärst du auch nicht betroffen und als hätte es die Vergewaltigung nie gegeben. Du trägst keine Schuld. Du konntest dich in dem Moment "nur" nicht wehren."

Schade, dass das nicht so einfach ist.
 
nachdem ich solch fragen immer wieder hier lese,denke ich das aufklärung not tut. ich wundere mich immer wieder.
und finde es erschreckend,das dieser satz-ein nein ist ein nein-nie wirklich als ernsthaft angesehen wird. menschen die oft erwachsen scho sind, fragen nachdem was richtig und falsch ist....sie haben nie gelernt das sie rechte haben. das tut weh.

ich frage mich wie man diese menschen wirklich erreichen kann, so i der art wies in der schule gelehrt wird,im grundschulalter?

ich habe mien kind so geführt ins leben das es wusste was recht und was unrecht ist. warum fällt es anderen so schwer? anklage an eltern,ja meinersits....aber damit helfe ich hier auch nimanden sorry, musste mal raus.
und man sollte vor einer anzeige nicht überlegen obs was bringt, dieser typ hat unrecht getan und das sollte gemeldet werden,alles andere wird sich zeigen.
ich hätte solchen hass das wirklich egal ist,was kommt.
warum noch nachdenken was kommt?...
jemand der klaut wird auch angezeigt,warum nicht jemand der einen solch unrecht getan hat...
 
ich denke, auf jeden Fall war es sexuelle Nötigung - ich bin aber kein Jurist.....
wer was und wie entscheidet, das müßte ein Richter tun !!

Sag mal, Du hast doch mit ihm telefoniert....hast du nicht seine Nummer -
über diese kann er ausfindig gemacht werden....!!

ich würde auf jeden Fall versuchen ihn ausfindig zu machen - denn was er
mit dir gemacht hat, macht er auch mit anderen - dem MUSS einhalt geboten
werden.....!!
 
Warum nur?
Warum nur?
Warum nur sind sie alle nur darauf aus ihre primitiven Triebe zu befriedigen?
:wein::wein::wein::wein::wein::wein:
 
Ich versteh euch echt nicht. Nötigung? Er hat sie brutal erst zum Oral- und dann Vaginalverkehr gezwungen. Sie hat sich ganz offensichtlich verbal und körperlich zur Wehr gesetzt. Wenn das keine Vergewaltigung ist, ja was denn dann?
 
Ich denke auch, dass du ihn über seine Nummer finden kannst. Selbst wenn du so ein billig Handy kaufst mit prepaid karte drin, musst du dich beim Kauf ausweisen. Aufgrund der Nr. kann man ihn somit finden. Womöglich hast du noch eine SMS aufgehoben, was als Beweis für die Kontaktaufnahme dienen könnte oder die Gesprächsnachweise noch nicht gelöscht. Eventuell die Bettwäsche noch nicht gewaschen. Auch wenn es schwierig wird ihm etwas nachzuweisen, und du womöglich vergeblich kämpfst, ist es möglicherweise besser als kampflos aufzugeben und sich selbst die Schuld zu geben. Vielleicht macht er da draussen weiter. Allein dieser Gedanke gebe mir genug Motivation die Sache nicht einfach hinzunehmen. Es bleibt aber deine Entscheidung und wenn du dich dagegen entscheidest, weil dir die Kraft dazu fehlt, ist es auch in Ordnung.

Ich wünsche dir alles Gute.
 
Was glaubst Du denn, wie Eure nächste Begegnung ausschauen wird ?
Er kann nicht mehr zurück und er weiß vermutlich genau was er Dir angetan hat und er hat es vermutlich genossen und dieses Erlebnis wird ihm vermutlich durch seinen kranken Schädel geistern ..... und er wird sich vermutlich wieder holen wollen was er will wenn er meint das er es wieder einmal braucht - wenn Du Glück hast, nicht von Dir .... Pech für die Nächste auf seiner Liste!
Es ist schwierig Dir einen Rat zu geben, weil alles was Du daraufhin tust oder unterlässt, weitreichende Folgen haben wird - für ihn, für Dich und für andere Frauen und für seine Familie ......
Wichtig ist, dass Du nicht allein bleibst mit Deinem Erlebnis, dass Du Dich anderen Menschen anvertraust - nicht nur virtuellen Teilnehmern eines Forums, sondern echten Menschen aus Fleisch und Blut, die Dir notfalls auch ganz schnell real zur Seite stehen können ..... ein paar Beispiele wurden Dir ja schon von anderen Nutzern vorgeschlagen.
Im Grunde ist das Ganze ja ein Fall für einen großen Bruder oder einen Onkel oder für ein paar kräftige Freunde .... aber damit würdest Du Dich / Ihr Euch dann leider auch im Reich des Unrechts bewegen.
Dein uneingeschränktes Recht besteht allerdings darin, Dich mit angemessenen Werkzeugen auszustatten, die Dir im Falle eines erneuten ungewollten Übergriffs die Möglichkeit geben, Dich nachdrücklich vor ungewünschten Übergriffen zu schützen......
Und noch einmal:
Dieses Erlebnis ging nicht nur in Richtung einer Vergewaltigung - es war eine!
 

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