TraurigeWelt
Mitglied
Hallo,
Ich habe am 06.08.2020 einen Antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt.
Dann war ich von Ende August bis Anfang Oktober 2021 in Reha.
Heute kam ein Brief von der Rentenversicherung das meine erwerbsminderungsrente genehmigt wird, aber ich muss mich nun entscheiden ob ich die Erwerbsminderungsrente schon am dem 01 März 2021 ( Umwandlung Antrag Teilhabe am arbeitsleben) möchte oder erst mit Beendigung der Reha Massnahmen vom 01.10.2021.
Ich war bis zum Reha Beginn noch Teilzeit Arbeiten, seit der Reha krankgeschrieben.
Bin jetzt etwas überfordert was ich machen soll, und ob es Nachteile gibt wenn ich noch Teilzeit Arbeiten war und den Antrag zum 01. März annehmen würde, oder Liner nach der Reha Maßnahme ab dem 01. Oktober 2021.
Ich habe am 06.08.2020 einen Antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt.
Dann war ich von Ende August bis Anfang Oktober 2021 in Reha.
Heute kam ein Brief von der Rentenversicherung das meine erwerbsminderungsrente genehmigt wird, aber ich muss mich nun entscheiden ob ich die Erwerbsminderungsrente schon am dem 01 März 2021 ( Umwandlung Antrag Teilhabe am arbeitsleben) möchte oder erst mit Beendigung der Reha Massnahmen vom 01.10.2021.
Ich war bis zum Reha Beginn noch Teilzeit Arbeiten, seit der Reha krankgeschrieben.
Bin jetzt etwas überfordert was ich machen soll, und ob es Nachteile gibt wenn ich noch Teilzeit Arbeiten war und den Antrag zum 01. März annehmen würde, oder Liner nach der Reha Maßnahme ab dem 01. Oktober 2021.