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Erhöhung des Unterhalts wer macht das??

R

rabbit

Gast
:rolleyes::rolleyes:Hallole noch eine Frage :confused:

Ich bekomme von meinem Exman Unterhalt für die Kinder das ist jetzt schon der gleiche betrag seit 5 Jahren meine Kinder sind 5 und 9 . Nun wird mein Sohn im November 6 und würde in eine höhere staffel fallen geht das nun automatisch das das Jugendamt (da ich einen Titel habe) eine neu berechnung seiner Einkünfte berechnet oder muß ich das anleihern?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Das kommt auf den Wortlaut des Titels an und auf DICH.

Hast Du dem JA eine Vollmacht gegeben ,die Unterhaltssachen für die Kinder zu regeln?

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen/aktualisiert werden --Du kannst im Namen der Kinder -Auskunft über das aktuelle Einkommen des Vaters
erbitten/einklagen ggf. (aller zwei Jahre) und Du kannst ggf.den unzureichend titulierten Unterhalt in der Höhe anpassen lassen.
Kannst das natürlich auch dem JA in Auftrag geben.


VON ALLEIN WIRD DAS ABER KAUM GESCHEHEN --es sei denn,die Kinder haben einen "dynamischen" Titel ,der an Alter u.Düsseldorfer Tabelle gekoppelt wurde.

WAS steht denn auf der vollstreckbaren Ausfertigung?
WER hat das Dokument?
 
R

rabbit

Gast
Hallole danke für die schnelle antwort,
das dokoment haben alle parteien da steht drin
ich verpflichte mich ddem kind xxxx geb xxx für die zeit vom 01 .02.2007 bis zur vollendung des 18. Lebensjahres eine Unterhaltsbeitrag von xxxx monatlich im vorraus zu Händigen ..
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Blöder Titel! (aber immehin ein Titel)
Hat das JA oder Du geschlafen?
Beantrage die Anpassung! Hast Du in die Tabelle geguckt,ob er WESENTLICH zuwenig zahlen würde ab November?

Bis November ist noch REICHLICH Zeit -- laß Dich beim JA beraten.

-wann hat er Auskunft gegeben,sind 2 Jahre rum?
-würde sich sein anrechenbares Einkommen erhöhen wg.des Wohnvorteils?
- ist er mit Abänderung des Titels einverstanden --das gilt ja sicher auch für das andere Kind.

Vorteil beim JA: es kostet nichts.
 
C

Catherine

Gast
Hallo,

sorry wenn ich mich einmische, aber das mit dem Titel verwirrt mich. Was ist das denn ganz genau? :confused:
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Kann man für minderjährige Kinder kostenfrei durchs JA erstellen lassen.
Bei ordentlich arbeitendem JA ist dies für nichtzerstrittene Eltern der beste,kostengünstigste Weg.

JA bekommt durch den Sorgeberechtigten die Vertretungsvollmacht für Unterhaltsfestsetzung gegen den nichtsorgeberechtigten Elternteil -- der unterhaltspflichtige Elternteil wird angeschrieben
- erstens Inverzugsetzung Unterhalt (um Fristen zu wahren)
-zweitens Auskunftsaufforderung Einkommen--um Höhe berechnen zu können.

Es wird ein Jugendamtstitel erstellt ,der Höhe ,Dauer,ggf.Steigerungsmodalitäten etc.enthält--z.B. kann der Zahlungspflichtige auch gleich zustimmen,daß vom Lohn gepfändet wird. Der Titel wird "vollstreckbar",wenn er dem Pflichtigen ordnungsgemäß zugestellt wurde (also die "Klausel" enthält ) .

Wenn die Dauer NICHT festgesetzt wurde
(also keine "Grenze 18J.),kann der Titel bei Volljährigkeit (und andauernder Erstausbildung) auf Antrag auf das Kind umgeschrieben werden (beim Familiengericht),so daß das Kind dann im eigenen Namen vollstrecken könnte.
Sonst ist ab 18 möglicherweise erst mal Zahlungsschluß.

Ob es für "Jugendamtstitel" da noch eine extra Regelung gibt im Unterschied zu Familiengerichtstitel,weiß ich aber nicht....

Der Titel ist also ein Dokument,das die Festsetzung (Namen,Höhe,Fristen..) genau festhält und KRAFT DES AMTES (hier:JA--sonst Fam.gericht) für vollstreckbar erklärt.
Der Titelinhaber kann damit bei Zahlungsverzug SELBST zum Vollstreckungsgericht und beantragen,daß offene Beträge eingezogen werden (Pfändung).

Oder war Deine Frage anders gemeint?
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Das JA kann auch OHNE Titel versuchen,das Geld zu bekommen--es
gibt auch Unterhaltspflichtige,die zuverlässig den Unterhalt lt.Düsseldorfer Tabelle zahlen ,nur,weil das JA/der Sorgeberechtigte sie unter Hinweis auf die Regelsätze der jw.Alterstufe dazu aufforderte.

Mit "freiwilliger Zahlung" umgeht man --die penible Offenlegung der Einkünfte.Darauf hat ja das Kind einen Rechtsanspruch.

Der Schutz der Privatsphäre ist manchem mehr wert,als
30 Eu evl.zuviel gezahlt...

Ein Freiberufler tut auch oft gut daran ,von sich aus einen angemessenen Betrag zu bringen im Interesse des Kindes,weil die Beibringung der Unterlagen (3 Jahre komplette BWA etc.pp.,alle Nebeneinkünfte,Börsengewinne...) einen immenser Aufwand ist.

Unter Umständen aller zwei Jahre das Spiel...

Mit Titel kann aber problemlos gepfändet werden...durch JA oder den Inhaber des Titels.
 
C

Catherine

Gast
Danke Micky und Miss Shiva,

irgendwie klappt das alles bei meinem Ex nicht. Zuerst hat das Jugendamt über Jahre hinweg versucht ihn zur Offenlegung seiner Finanzen zu bringen. OHNE Erfolg. Er hat einfach nicht reagiert. So als hätte er nie Briefe vom JA bekommen.
Ich glaube ein einziges Mal wurde gedroht und da hat er dann 3 Monate schleppend was gezahlt und danach wieder nix mehr.
Und dann hat das Jungendamt Alles hingeschmissen.
So nach dem Motto: der Vater regt sich net und als Selbständiger kriegt man ihn eh nicht - naja, Pech für die Kinder.

Der Anwalt sagte mir auch gleich am Anfang, dass es eh nix bringen wird. Der Vater wurde dann angezeigt. Das Landgericht stellte eine zahlungsfähigkeit fest und nun ists beim Amtsgericht, weil er nix zahlt. Man sagte mir, dass der Vater wohl zu einer Geldstrafe verurteilt wird und schluss. Nix mehr.

Mein Ex WILL nicht zahlen, weil er MICH strafen möchte. Deswegen geht er auch zu keiner Schuldnerberatung, weil er damit Verpflichtungen eingehen würde.

So dödelt er mit seiner Kocherei mal hier mal da durch die Gegend. Das meiste geht eh schwarz.

So einen Mistkerl kriegt man nie. Mein Gott, wie konnte ich mich nur so täuschen?

Was soll ich da noch machen? Keine Chance.
 

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