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Erfahrung mit Gutachter/in nach Unfall

Wenn man mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sind, dann kann man selbst einen anderen Sachverständigen beauftragen. Diese Kosten dafür bekommt man in der Regel nicht erstattet. Die Details dafür hängen stark davon ab, was die Versicherungspolice beinhaltet.
 
So etwas kann passieren, wenn das Radlager defekt ist, es dadurch heiß wird und dann kann das Rad abreißen.
bei den meisten PKW-Anhängern werden (noch) Bremstrommeln montiert sein.
Die Felge ist mit den Schrauben darauf befestigt.
In die Bremstrommel ist das Radlager eingelegt. Die Trommel mit Lager wird auf den Achsstummel gesteckt. Dessen Ende guckt dann in der Mitte aussen heraus und man schraubt eine dicke Mutter drauf, die "verprügelt" wird-sprich mechanisch gesichert ist.
Wenn das Radlager sich zerlegt, bleibt der innere Lagerring auf dem Stummel, der äußere in der Trommel, die Kugel findet man nicht mehr, und das komplette Rad mitsamt Trommel und Radmuttern rollt neben dem Anhänger dahin.
Brummi-Fahrer kennen das Problem und laufen in Pausen um den Anhänger herum und legen die Hand an die Felge, um eine übermäßige Erhitzung zu spüren.
Gefahrgut-Tankzüge haben oft so lustige gelbe Plastik-Käppchen auf die Radmuttern gesteckt. Deren Pfeile zeigen an, ob eine Muttern sich verdreht - also lösen sollten.
 
Mich würde interessieren, ob jemand hier schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie ihr damit umgegangen seid. Danke!
Jetzt warte bitte ab, wie sich das Ganze weiterentwickelt.
Die gegnerische Versicherung hat dir doch "grünes Licht" gegeben.

Je nach dem, wird die Versicherung das Gutachten betrachten und dementsprechend handeln.
Falls es ein Totalschaden ist, wirst du Betrag X bekommen, falls nein läßt du den Schaden beheben.
Es könnte sein, daß sie dir die Werkstatt vorschreiben.
Evtl. verplichten sie dich nicht zur Reparatur und du kannst dir die Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer auszahlen lassen.

So war es bei meinem Wildschaden.
Aus meiner laienhaften Sicht hätte dabei das Befestigen des Nebelscheinwerfers und evtl. das Lackieren der Stoßstange gereicht.
Nachdem der Gutachter meiner eigenen Versicherung da war, dachte ich mein ganzes Auto müsste neu gemacht werden.
Was weiß ich, Achsvermessung, Kotflügel, der hat da Verformungen entdeckt, wo ich dachte "der spinnt" 😉
So ein rundes "Ding" ausgepackt, daß ein Strichmuster auf den Lack gezeichnet hat " ja siehst du hier und hier sind Verformungen... und was weiß ich was alles.
Der Schaden war glaub irgendwas bei 2800 €.
Ich zu meiner Werkstatt, es mit Ihm besprochen, ich habe mir das Geld von der Vers. auszahlen lassen und habe an meinem 208er Stoßstange, Kotflügel, Motorhaube (Delle) und die hintere Seitenwand (Delle vermutlich seit Kauf) richten und lackieren lassen.

Das war also meine Versicherung, die lt. deiner Theorie gegen mich hätte schätzen müssen.

Für mich hat sich dadurch der Wiederverkaufswert gesteigert, da er jetzt ja wieder einwandfrei ist.🙂
 
Das Gutachten ist jetzt da. Wie vermutet auch Schäden unten am Fahrzeug. Danke, @Piepel für deine Ausführungen – dadurch ist mir jetzt schlüssiger, warum da nicht nur das Rad, sondern auch Einzelteile herumgeflogen sind (die den Schaden unten verursacht haben).

Reparaturkosten über doppelt so hoch wie der Wiederbeschaffungswert. Bin neugierig, was die Versicherung des Unfallverursachenden uns jetzt anbietet.

@Hajooo : Die Gutachterin hat auch mit einem Teil fotografiert, das Streifen auf die Karosserie zeichnete – erst dadurch waren die Dellen richtig zu sehen, die das Rad hinterließ.
 
Reparaturkosten über doppelt so hoch wie der Wiederbeschaffungswert
Wie lauten denn die Werte ?

Bin mir nicht ganz sicher, aber dein Auto wird jetzt auf einer Verkaufsbörse angeboten.
Danach kannst du es für den Betrag der Versicherung verkaufen oder das irgendwie gegen die Reparaturkosten rechnen lassen.

Da dürftest du gut dabei rauskommen.
 
Reparaturkosten ca. 5.300 Euro
Wiederbeschaffungskosten 2.500 Euro
Restwert 350 Euro
En wirtschaftlicher Totalschaden am Auto liegt hingegen dann vor, wenn die Reparatur wirtschaftlich unvernünftig wäre. Dann liegt der Betrag, der für die Instandsetzung aufgewendet werden muss, über dem Wert für die Wiederbeschaffung. In einem solchen Fall wird dem Geschädigten in der Regel die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs ersetzt.

Quelle:
Ich kann mich irren,
aber das wären dann die 2500 - 350 = 2150 €
Je nach dem, den Betrag ohne Mwst. "einstecken" oder bei ner freien Werkstatt nachfragen.
 
@Piepel und @Hajooo – danke für eure fachkundige Begleitung 🙂 ... wir wollten das Auto schon noch eine Weile fahren, da wir es relativ wenig nutzen und es wirklich pflegearm und sparsam ist (unter 6 Liter/100km). Die Schäden durch den Aufprall sind zwar optisch eine Beeinträchtigung, aber bei einem älteren Fahrzeug (Bj. 2006) akzeptabel, wenn ich da mit Lack und Polieren ein bisschen nachhelfe.

Interessant finde ich, wie viele Anhänger mit Doppelachse ich in den letzten Tagen überall rumfahren sehe 🙂 ... das war vor 40 Jahren ähnlich, als ich als Fahranfänger gleich mal einen Unfall mit zwei Rehen hatte, die mir nachts in Auto gerannt sind. Da sah ich dann monatelang überall Rehe im Wald oder deren leuchtende Augen. Unser Gehirn bzw. die selektive Wahrnehmung ist schon erstaunlich.

Danke nochmal!
 

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