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Erbstreit mit Geschwistern

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

kasiopaja

Urgestein
Rechtlich muss ich gar nichts machen. Es geht lediglich darum was moralisch korrekt ist, da das Grundstück enorm im Wert gestiegen ist.
Ich würde es lassen, wie es ist.
Oder denkst Du wenn der umgekehrte Fall eingetreten wäre, also das Ganze an Wert verloren hätte oder abgebrannt wäre , Dir irgendjemand freiwillig mit Geld unter die Arme gegriffen hätte.
Dann wäre es Dein Pech gewesen, so ist es jetzt ihr Pech.
Sie habe zugestimmt und damit hat es sich nun auch.
 

chriseas

Mitglied
Ich würde es lassen, wie es ist.
Oder denkst Du wenn der umgekehrte Fall eingetreten wäre, also das Ganze an Wert verloren hätte oder abgebrannt wäre , Dir irgendjemand freiwillig mit Geld unter die Arme gegriffen hätte.
Dann wäre es Dein Pech gewesen, so ist es jetzt ihr Pech.
Sie habe zugestimmt und damit hat es sich nun auch.
Ist ein guter Punkt in der aktuellen Situation. Fallen die Immobilienpreise durch die immer höheren Zinsen die nächsten Jahre, könnte dann wieder etwas zurückgefordert werden. Als ob die Geschwister dann aber etwas zurückzahlen. Wer so eine Immobilie übernimmt geht eben ein Risiko ein, dass kann gut gehen und das Objekt steigt im Wert, oder eben nicht.
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo.

Ganz gerecht hört sich das nicht für mich an.

Wieso haben die Geschwister nur den Pflichtteil bekommen? Damit sind sie natürlich benachteiligt.
 

Daoga

Urgestein
Mein Vater hat ihnen eine Einmalzahlung von 10 000 angeboten. Diese wurde abgelehnt. Sie wollen von mir 1/8 des Hauswertes nach seinem Ableben, was ca. 100 000 entspräche. Dazu kommt natürlich noch sein Barvermögen, welches gedrittelt wird.
1/8 ist Schwachsinn, denn der Wertsteigerung aufgrund der Renovierung sind erst mal die gesamten Kosten der Renovierung gegenzurechnen, das ist sicher nicht kostenfrei abgelaufen. Dann relativiert sich die Wertsteigerung ziemlich schnell. Wie hoch waren die Renovierungskosten (ggf. geschätzt wenn mit Eigenleistung)?
Nein, laß Dich nur nicht auf etwas ein was Du später garantiert bereuen würdest.
 

_cloudy_

Urgestein
Wenn das Barvermögen noch gedrittelt wird, wurden sie ja nicht abgespeist mit dem Pflichtteil.

Nur ist das Barvermögen um Vieles gesunken, da der Vater viel in das Haus der TE gesteckt hat, wodurch ja auch die Wertsteigerung entstand.
 
G

Gelöscht 116354

Gast
Ohje,

es liest sich alles nach 1. und 2. Ehe.

Wenn mein Vater noch ein Kind mit einer anderen Frau zeugen würde.. ich wüsste nicht wie ich mich fühlen würde.

Du kannst ja auch nichts für diese Konstellation, du bist da "hineingeboren".

Ich meine deine Halbgeschwister mussten ja auch noch eine Trennung verkraften und sind Scheidungskinder.
vielleicht sind sie "eifersüchtig", das du mit deinem Vater aufwachsen durftest..?

DU kannst ja nichts dafür, ich versuche mich nur in deren Situation hineinzuversetzen.
 

Daoga

Urgestein
Wenn das Barvermögen noch gedrittelt wird, wurden sie ja nicht abgespeist mit dem Pflichtteil.
Nur ist das Barvermögen um Vieles gesunken, da der Vater viel in das Haus der TE gesteckt hat, wodurch ja auch die Wertsteigerung entstand.
Es gibt aber kein grundsätzliches Erbrecht auf das Barvermögen, denn wenn der Vater pflegebedürftig wird und erhebliche Kosten verursacht, oder sich entscheidet das Geld auf seine alten Tage noch mit Wein, Weib und Gesang zu verjubeln (was sein Recht ist!), dann bleibt einfach kein Geld übrig.
Solange der Vater lebt, kann er SEIN Geld verwenden, für was ER will, da hat kein gieriger Möchtegern-Erbe schon im voraus Ansprüche zu stellen.

Dieses Aasgeier-Gehabe ist echt pervers. Die Geschwister hätten die freiwillig gebotenen 10 T nehmen sollen und gut ist. Denn andernfalls kriegen sie unter Umständen gar nichts.
 
Status
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