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Erbstreit mit Geschwistern

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EllaLou

Aktives Mitglied
Also ich finde das immer alles mehr als schwierig...
Du kannst zwar nichts dafür aber ich denke es steckt einfach soviel mehr dahinter.

Das Kind mit der anderen Frau wo bevorzugt wird und das Liebling ist.
Egal wie alt man ist tut das einfach weh und so denke ich ist es auch bei euch
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Wenn dein Vater es wünscht, kann er natürlich von seinem noch vorhandenen / wieder zusammengesparten Geld nochmals was an seine anderen beiden Kinder abgeben, wenn er sich dann besser fühlt. Sein Geld, seine Entscheidung. Aber du bist nicht dazu verpflichtet - auch moralisch nicht, siehe all die hier genannten Gründe - da nochmals etwas herauszurücken. Du hattest lediglich Glück, dass a) das Haus zufällig im wert stieg und b) du damals zu jung warst, um das Haus zu verkaufen und das Geld direkt zu verjubeln.
Ich wüsste wirklich mal gern, welchen Schnickschnack die Halbgeschwister sich damals von dem Geld gekauft haben. Bestimmt nichts Wertbeständiges. Wahrscheinlich Autos oder eine Wohnungseinrichtung. Und nun muss wohl wieder was Neues her.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sarnade

Aktives Mitglied
Das Kind mit der anderen Frau wo bevorzugt wird und das Liebling ist.
(...) Zum anderen frage ich mich, inwieweit hier eine Bevorzugung bestehen soll. Die/die TE war im Gegensatz zu den Halbgeschwistern noch nicht volljährig und bereits Halbwaise, als der Vater ihm das Haus überschrieb. Wie wäre er/sie denn abgesichert gewesen, wenn der Vater auch noch früh gestorben wäre? Außerdem hat der/die TE sich all die Jahre intensiv um den Vater gekümmert, die Halbgeschwister waren dagegen nur zweimal im Jahr dort und konnten sich ansonsten frei entfalten. Und schließlich ist das Haus auch mit einem Nießbrauch belastet.

Egal wie alt man ist tut das einfach weh und so denke ich ist es auch bei euch
Denen tut nichts weh, sonst hätten sie 15 Jahre vorher nicht zugestimmt. Sie sind einfach nur hinter dem Geld her und kriegen den Hals nicht voll. Sie lassen sich ja auch auf keinerlei Kompromissangebote des Vaters sein. Geldgier und Neid sind die einzigen Motive hinter ihrem Verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Frank86

Mitglied
Zum einen heißt es nicht "Das Kind, wo bevorzugt wird", sondern "Das Kind, das bevorzugt wird". Zum anderen frage ich mich, inwieweit hier eine Bevorzugung bestehen soll. Die/die TE war im Gegensatz zu den Halbgeschwistern noch nicht volljährig und bereits Halbwaise, als der Vater ihm das Haus überschrieb. Wie wäre er/sie denn abgesichert gewesen, wenn der Vater auch noch früh gestorben wäre? Außerdem hat der/die TE sich all die Jahre intensiv um den Vater gekümmert, die Halbgeschwister waren dagegen nur zweimal im Jahr dort und konnten sich ansonsten frei entfalten. Und schließlich ist das Haus auch mit einem Nießbrauch belastet.

Denen tut nichts weh, sonst hätten sie 15 Jahre vorher nicht zugestimmt. Sie sind einfach nur hinter dem Geld her und kriegen den Hals nicht voll. Sie lassen sich ja auch auf keinerlei Kompromissangebote des Vaters sein. Geldgier und Neid sind die einzigen Motive hinter ihrem Verhalten.

Sehe ich genauso
Ich sollte auch das Haus meiner Eltern übernehmen...
Vater wollte es mir günstig verkaufen....
Direkte Schwester (Fachärztin und Herr Ingenieur) dagegen... 3 Halbgeschwister wäre es egal gewesen

Vater 86
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Nein, es kann nicht mehr angefochten werden. Dazu gibt es extra die gesetzlichen Fristen.
Anfechten kann man immer. Die Frage ist, ob es durchgeht. Die gesetzlichen Fristen sind nicht das Einzige, was zählt. Es gibt auch andere Fragen, ob der Erblasser eine Benachteiligung im Sinne hatte oder nicht. Diesbezüglich gab es schon einige erstaunliche Urteile, die man so nicht vermutet hätte. Mit absoluter Sicherheit kann man dies also nicht ausschließen. Das solltest du als Jurist oder Juristin wissen.

Der/die TE muss sich unbedingt von einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Nur solche Leute können die Rechtslage genauestens kennen und sind für Falschauskünfte haftbar.
Genau.

Es geht auch nicht um die "Existenz" der Geschwister. Sie haben alle ihr Auskommen, sind aber neidisch und geldgierig. Dass sie damals eine für sich persönlich unkluge Entscheidung getroffen haben, obwohl sie bereits erwachsen waren, ist nicht dem/der TE anzulasten.
Woher weißt du das so genau? Hier steht nichts darüber, ob die Geschwister selbst vielleicht Schulden gemacht haben, ob ihre Kinder dringend Geld brauchen oder Sonstiges.
Natürlich ist hier nichts dem oder der TE anzulasten. Aber darum geht es ja auch nicht. Sondern darum, wie er den Streit möglichst langfristig beilegen oder sich schützen kann.

Von daher ist es für mich überhaupt kein Problem, im konkreten Fall zu entscheiden, was moralisch richtig oder falsch ist: Alles so lassen, wie es ist. Das ist das moralisch einzig Richtige.
Deine Moral entscheidet aber nicht. Jemand, der meint über's Internet anhand von ein paar Posts das einzig moralisch Richtige zu kenne, den könnte ich nicht mehr Ernst nehmen.

Lieber TE, ich würde auch alles so lassen wie es ist. Ich finde nur nicht, dass man hier die Moral befragen sollte. Du musst einfach auf dein eigenes Wohl schauen und sehen, wie man dies am Besten schützt. Denn nur das hilft dir letztendlich. Dem Erbrecht ist es nämlich egal, ob du moralisch im Recht bist. Und den Ärger eines Gerichtsprozesses kann man leider auch mit nichts aufwiegen, selbst wenn man gewinnt.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Anfechten kann man immer. Die Frage ist, ob es durchgeht. Die gesetzlichen Fristen sind nicht das Einzige, was zählt. Es gibt auch andere Fragen, ob der Erblasser eine Benachteiligung im Sinne hatte oder nicht. Diesbezüglich gab es schon einige erstaunliche Urteile, die man so nicht vermutet hätte. Mit absoluter Sicherheit kann man dies also nicht ausschließen. Das solltest du als Jurist oder Juristin wissen.
Gerade weil ich Juristin bin, weiß ich, wozu die bei Schenkungen zu wahrenden gesetzlichen Fristen dienen und dass man nicht immer erfolgreich anfechten kann. Es unterliegt auch nicht alles einer Anfechtungsmöglichkeit. Viele Klagen sind von vornherein unzulässig, ohne dass man überhaupt zur Begründetheit kommt. Zitiere doch bitte einmal die dir bekannten "erstaunlichen Urteile" (bitte mit Fundstelle), in denen die nach Schenkungen zu wahrenden gesetzlichen Fristen keine Rolle spielten und ein Rückforderungsanspruch - nicht einmal des Schenkers selbst, sondern seiner mit einem Pflichtteil abgefundenen anderen Kinder - noch nach Ablauf der 10-Jahres-Frist bestand.

Woher weißt du das so genau? Hier steht nichts darüber, ob die Geschwister selbst vielleicht Schulden gemacht haben, ob ihre Kinder dringend Geld brauchen oder Sonstiges.
Die/die TE hat in einem Post selbst geschrieben, dass der Bruder genug Geld und sein Auskommen hat. Und selbst wenn nicht, hat er kein Anrecht auf das Eigentum seines Halbbruders/seiner Halbschwester. Ist doch sein Pech, wenn er über seine Verhältnisse lebt und Schulden macht. Es ist auch nicht das Problem des/der TE, wenn die Kinder seiner Halbgeschwister Geld brauchen. Geschwister/Halbgeschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet. Und bei Verwandten der Seitenlinie, die kaum Kontakt zueinander haben, sehe ich auch keine moralische Pflicht, sich hoch zu verschulden, um ihnen Hunderttausende Euronen in den gierigen Rachen zu schmeißen. Erst recht nicht bei bloßen Halbgeschwistern und deren Nachkommenschaft.

Natürlich ist hier nichts dem oder der TE anzulasten. Aber darum geht es ja auch nicht. Sondern darum, wie er den Streit möglichst langfristig beilegen oder sich schützen kann.
Das kann er/sie am besten, indem er/sie nicht nachgibt. Solche Menschen geben nie Ruhe. Sieht man ja schon daran, dass sie auf das Kompromissangebot des Vaters nicht eingehen. Manche Streitigkeiten kann man nicht beilegen. Von manchen Menschen kann man sich zum Selbstschutz nur trennen oder so weit es eben geht, distanzieren.

Deine Moral entscheidet aber nicht. Jemand, der meint über's Internet anhand von ein paar Posts das einzig moralisch Richtige zu kenne, den könnte ich nicht mehr Ernst nehmen.
Musst du auch nicht. Ich nehme das, was du schreibst, ja auch nicht ernst. Wir alle müssen das, was TEs hier schreiben, zunächst einmal als zutreffend und nicht als frei erfunden unterstellen. Und dem/der TE ging es nicht in erster Linie um eine juristische, sondern um eine moralische Bewertung. Der/die TE hatte ausdrücklich nach der persönlichen Meinung der anderen User/innen gefragt. Die kann jede Person, die hier schreibt, nur anhand ihrer eigenen Wertvorstellungen äußern. Dass es hier auf meine Moralvorstellungen ankommt, habe ich im übrigen auch nicht behauptet. Auf deine kommt es aber ebenso wenig an. Das Recht ist ohnehin auf der Seite des/der TE, was er/sie auch weiß (siehe Eingangsposting).
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
So etwas schreiben alle Leute, die sprachliche Defizite haben. Aber auf diese Weise wird man in Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung auch nicht sattelfester und blamiert sich dann eben weiterhin. Neid, gepaart mit mangelnder Lernbereitschaft, ist immer ein schlechter Ratgeber. :cool:
Boah, Sarnade, Du läufst wieder zur alten Hochform auf.

Ob man sich damit immer so blamiert, sei mal dahin gestellt. Bzw. blamierst Du Dich hier regelmäßig mit hochnäsiger Rechthaberei und vergisst auch nicht in mindestens jedem Thread einmal zu erwähnen, dass Du Volljuristin bist. Ich weiß nicht, ob Dir das klar ist, aber das erzeugt heftige Abneigung bei anderen Leuten. Ist immer ein schlechter Ratgeber.

Mein Tipp: die Volljuristin stecken lassen (kann hier eh keiner prüfen), auf Grammatik- und Rechtschreibfehler nur eingehen, wenn das Verständnis durch sie erschwert/ unmöglich ist und eine Spur Freundlichkeit machen Dich gleich viel sympathischer.
 

Blaumeise

Aktives Mitglied
Boah, Sarnade, Du läufst wieder zur alten Hochform auf.

Ob man sich damit immer so blamiert, sei mal dahin gestellt. Bzw. blamierst Du Dich hier regelmäßig mit hochnäsiger Rechthaberei und vergisst auch nicht in mindestens jedem Thread einmal zu erwähnen, dass Du Volljuristin bist. Ich weiß nicht, ob Dir das klar ist, aber das erzeugt heftige Abneigung bei anderen Leuten. Ist immer ein schlechter Ratgeber.

Mein Tipp: die Volljuristin stecken lassen (kann hier eh keiner prüfen), auf Grammatik- und Rechtschreibfehler nur eingehen, wenn das Verständnis durch sie erschwert/ unmöglich ist und eine Spur Freundlichkeit machen Dich gleich viel sympathischer.
Manche Menschen ändern sich leider nie. Dabei fand ich Sarnades ersten Beitrag echt gut. Aber dann macht sie wieder alles mit ihrem Verhalten kaputt 😞

@Sabbe1020
Ich kann den anderen nur zustimmen: Lasse dich bitte nicht auf einen Kuhhandel ein!
Klar, dein Vater möchte seine Ruhe und keinen Streit. So etwas stresst vor allem einen alten Menschen ungemein. Aber er sollte versuchen Ruhe zu bewahren und standhaft bleiben, so wie du auch.
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Da die TE seit dem 18.10.22 nicht anwesend war und Nebendiskussionen nicht angebracht sind, schließe ich an dieser Stelle.

Liebe TE, solltest du hier weiterschreiben wollen, dann bitte einfach den Thread melden und es der Moderation mitteilen.
 
Status
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