N
nikke
Gast
Da die Etage nicht dem Bruder gehört, sondern den Eltern, kann der Bruder keine Verzichtserklärung verlangen, sondern nur die Eltern. Also spielen die Eltern eine Rolle.Ich frage mich wie Du hier die Eltern rein ziehst und auf eine Schenkung kommst?
Aus einem Testament kann man erst NACH dem Tod erben. Geschenkt bekommen kann man voher. Und dann kann man auch investieren, wenn einem durch die Verzichtserklärung garantiert wird, dass einem die Geschwister im Erbfall die Wohnung nicht innerhalb 10 Jahren wieder aus den Händen reißen.Würden die Eltern das Haus oder die obere Etage dem Bruder vermachen wollen, so würden sie ein Testament aufsetzen in dem alles geregelt ist.
Ich habe nirgendwo von enterben geschrieben. Aber auch dies, was du schreibst ist falsch. Wenn jemand sein gesamtes Vermögen jemandem schenkt und er mehr als 1 Tag über 10 Jahre hinaus lebt, bekommt der "Erbe" gar nichts mehr. So kann man auch jemanden enterben. Dann gibt es auch keinen Pflichtteilt mehr zu bekommen.Auch Enterbt wird heute keiner mehr, da hier der gesetzl Pflichteil greift.
Wo habe ich sowas behauptet? Ich habe nirgends behauptet, dass die Eltern die Etage ausbauen wollen. Der Bruder kann auf nichts verzichten lassen, nur die Eltern.Der Bruder möchte die obere Etage ausbauen und nicht die Eltern. Er macht den Vorschlag des Verzichts auf 10 Jahre.
Die 10 Jahre im Rahmen der Verzichtserklärung ist genau die sensible Zeit, in der die anderen Geschwister Rechte anmelden können, danach nicht mehr. Es kann sich daher nur um eine Schenkung der Wohnung handeln, sonst machen die Eltern nicht so einen Aufwand mit einer Verzichtserklärung. Gast fragt doch selbst:
Hm, also gehen wir davon aus, dass wirklich nur auf das Haus verzichtet wurde
Habe ich gesagt, dass es nicht sein Geld ist? Er KANN aber gar nichts schützen, weil die Wohnung ihm nicht gehört.Es ist sein Geld was da rein fließt und nicht das der Geschwister oder der Eltern. Mit dieser Verzichtserklärung schützt er lediglich seine Investition und das ist völlig nachvollziehbar.
Völliger Quatsch. Würde es sich nicht um eine Schenkung handeln, wäre ein 10 jähriges gewährtes verbrieftes Nutzungsrecht wesentlich sinnvoller als ein Verzicht der anderen Geschwister für den Zeitraum von 10 Jahren. Denn für die Gewährung des Nutzungsrechts bedarf es keiner Unterschriften der übrigen Geschwister.Sterben die Erblasser vor Ablauf der 10 Jahre fällt die obere Etage in den Besitz des Bruders, sterben sie nach 10 Jahren gehts ins Gesamterbe.