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Erbe

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Gast

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Hallo allerseits!

Ich habe eine Frage....

Der Bruder meines Mannes hat bei den Eltern die obere Etage umgebaut, vorher sollten aber alle anderen Geschwister eine
VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben...

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Mann mir die ganze Wahrheit darüber gesagt hat.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir erklären, was das genau bedeutet und was das für konsequenzen / Nachteile für die Geschwister hat???

Danke!

Lg

eine Ratsuchende
 
A

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Re: Erbe
Hallo Gast,

schau mal hier:
Erbe. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hallo Ratsuchende,

Eine Verzichtserklärung ist nichts anderes als auf etwas zu verzichten, kommt nu darauf an ob er aufs gesamte Erbe verzichten soll oder auf die ausgebaute Etage.

Erbsachen sind immer mit Vorsicht zu genießen....im Zweifel sollte man nen Anwalt /Notar hinzu ziehen.
 
Hallo,

also, mal aus der Sicht deiner Schwiegereltern:
Normalerweise würde ihren Kindern ein gewisser Teil des Erbes ZUSTEHEN. Das heißt, dass Eltern, auch wenn sie manchmal damit drohen, ihre Kinder nie ganz enterben können. Auch wenn die Eltern ihre Kinder im Testament enterben, haben diese Kinder ein Recht auf einen gewissen Teil des Erbes (wie viel Prozent, weiß ich nicht) und können es nach dem Tod ihrer Eltern einfordern.
ES SEI DENN, die Kinder unterschreiben freiwillig eine Verzichtserklärung, mit der sie schriftlich erklären, dass sie auf ihr Erbe oder einen Teil davon freiwillig verzichten.
Ob das nun einen entscheidenen Nachteil für die übrigen Geschwister hat, kommt -denke ich- darauf an, um wie viel Erbe es geht. Wenn z.B. jemand freiwillig auf sagen wir eine Million Euro verzichtet, dann kann ich nachvollziehen, wenn er seiner Frau darüber nur die halbe Wahrheit sagt.
Es kommt aber auch vor, dass Geschwister freiwillig ihr Erbe oder einen Teil davon einem anderen ihrer Geschwister überlassen, weil der sich z.B. viel mehr oder fast allein um die Eltern gekümmert hat, besonders im Pflegefall.
Bei euch glaube ich aber eher, dass dein Mann "nur" auf sein Recht auf die obere Etage oder wenns hochkommt aufs ganze Haus verzichtet hat.

LG und viel Glück :blume:
 
Hm, also gehen wir davon aus, dass wirklich nur auf das Haus verzichtet wurde... Was bedeutet das dann im Klartext? Stecke gerade selber von meiner Familie aus in so einer erbschaftskrise,dass ich schon fast durcheinander komme, weil es so umfangreich ist...
 
Hallo allerseits!

Ich habe eine Frage....

Der Bruder meines Mannes hat bei den Eltern die obere Etage umgebaut, vorher sollten aber alle anderen Geschwister eine
VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben...

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Mann mir die ganze Wahrheit darüber gesagt hat.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir erklären, was das genau bedeutet und was das für konsequenzen / Nachteile für die Geschwister hat???

Danke!

Lg

eine Ratsuchende

Vllt. helfen dir die Links weiter:
Was versteht man unter einem Erbverzicht?
Erbverzicht gegen Abfindung
Welche Konsequenzen haben ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht?

lg.
 
Danke, das mit den Links ist gut gemeint, nur wollte ich gern eine verständliche Erklärung. Bei den Paragraphen bleiben immer noch fragen offen.

Z.b. Ob bei einer Verzichterklärung auch gleich der Pflichtteil mit futsch ist?!
es ist einfach sehr umfangreich.

Mein Mann hat es mir so erklärt, dass er und seine Geschwister in den nächsten 10Jahren kein Anspruch stellen können.

Jedoch finde ich dazu nichts im Internet so dass das ja so schon mal gar nicht stimmen kann?!
 
Z.b. Ob bei einer Verzichterklärung auch gleich der Pflichtteil mit futsch ist?!
es ist einfach sehr umfangreich.

Mein Mann hat es mir so erklärt, dass er und seine Geschwister in den nächsten 10Jahren kein Anspruch stellen können.

Aus dem wenigen, was du schreibst, schliesse ich folgendes: Der Bruder hat offensichtlich entweder das ganz Haus oder die obere Etage als vorweggenommenes Erbe / Schenkung erhalten.

Die 10 Jahre: Wenn die Eltern, sagen wir mal in 1 Jahr beide sterben würden, fiele das Haus, bzw. auch die obere Etage erneut in die Erbmasse, die unter den gesamten Geschwistern verteilt wird. Erst nach 10 Jahren hätte der Bruder das Haus / die Etage in trockenen Tüchern, d.h. bei Tod der Eltern nach den 10 Jahren kann keiner der Geschwister mehr Ansprüche bezüglich des Hauses / die Etage stellen. Mit dieser Verzichtserklärung haben die Geschwister darauf verzichtet, im vorzeitigen Todesfall der Eltern, Ansprüche am Haus / der Etage zu stellen.

Konsequenzen: Mit dem restlichen Erbe und dessen Aufteilung hat so ein Verzicht nichts zu tun, wenn es sich nur um den Verzicht auf das Haus handelt. Im Erbfall wird dann der Rest prozentual entweder auf alle Geschwister verteilt oder der jetzt schon beschenkte Bruder wurde durch eine zusätzliche Verfügung vom noch zu erwartenden späteren Erbe ausgeschlossen, so dass er nicht 2x etwas bekommt.
 
Danke, das mit den Links ist gut gemeint, nur wollte ich gern eine verständliche Erklärung. Bei den Paragraphen bleiben immer noch fragen offen.

Z.b. Ob bei einer Verzichterklärung auch gleich der Pflichtteil mit futsch ist?!
es ist einfach sehr umfangreich.

Mein Mann hat es mir so erklärt, dass er und seine Geschwister in den nächsten 10Jahren kein Anspruch stellen können.

Jedoch finde ich dazu nichts im Internet so dass das ja so schon mal gar nicht stimmen kann?!

Niemand kann Dir hier Pauschal eine Antwort darauf geben, denn es kommt darauf an was in dieser Verzichtserklärung drinnen steht. Es muss alles aufgeführt werden und am besten vor Unterschrift beim Notar vorgelegt werden.

Die 10 Jahre: Wenn die Eltern, sagen wir mal in 1 Jahr beide sterben würden, fiele das Haus, bzw. auch die obere Etage erneut in die Erbmasse, die unter den gesamten Geschwistern verteilt wird. Erst nach 10 Jahren hätte der Bruder das Haus / die Etage in trockenen Tüchern, d.h. bei Tod der Eltern nach den 10 Jahren kann keiner der Geschwister mehr Ansprüche bezüglich des Hauses / die Etage stellen. Mit dieser Verzichtserklärung haben die Geschwister darauf verzichtet, im vorzeitigen Todesfall der Eltern, Ansprüche am Haus / der Etage zu stellen.

Das stimmt leider nicht ganz.

Kommt es innerhalb der 10 Jahre zum Todesfall des Elternteils erhalten die Verzichtenden den besagten Teil (Haus oder Etage) nicht! Haben auch keinen Anspruch darauf.
Kommt es nach den 10 Jahren zum Todesfall fließt das zu Verzichtende automatisch ins Gesamterbe ein.
 
Das stimmt leider nicht ganz.

Kommt es innerhalb der 10 Jahre zum Todesfall des Elternteils erhalten die Verzichtenden den besagten Teil (Haus oder Etage) nicht! Haben auch keinen Anspruch darauf.
Der Teil ist inhaltlich mit meinem gleich nämlich:
Mit dieser Verzichtserklärung haben die Geschwister darauf verzichtet, im vorzeitigen Todesfall der Eltern, Ansprüche am Haus / der Etage zu stellen.
Kommt es nach den 10 Jahren zum Todesfall fließt das zu Verzichtende automatisch ins Gesamterbe ein.
Wo hast du das denn her? Das würde bedeuten, dass dem Bruder die Etage für 10 Jahre überlassen wird und er sie danach zurückgeben muss.

Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Eltern wollen, dass der Bruder das Haus bekommt. Das soll auch bei vorzeitigem Ableben ( also vor 10 Jahren ) durch die Verzichtserklärung sichergestellt werden. Nach den 10 Jahren IST das Haus abgesichert, denn dann gehört es dem Bruder. Man kann Schenkungen nur 10 Jahre lang zurückfordern.

Noch etwas: Wozu sollen die Geschwister eine Verzichtserklärung unterschreiben, wenn nach deiner Meinung die Etage auch nach 10 Jahren ins Gesamterbe zurückfällt. Niemand kann darauf bestehen, sein Erbe vorzeitig ausbezahlt zu bekommen, solange der Erblasser noch lebt. Also, worauf verzichten sie dann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo hast du das denn her? Das würde bedeuten, dass dem Bruder die Etage für 10 Jahre überlassen wird und er sie danach zurückgeben muss.

Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Eltern wollen, dass der Bruder das Haus bekommt. Das soll auch bei vorzeitigem Ableben ( also vor 10 Jahren ) durch die Verzichtserklärung sichergestellt werden. Nach den 10 Jahren IST das Haus abgesichert, denn dann gehört es dem Bruder. Man kann Schenkungen nur 10 Jahre lang zurückfordern.

Noch etwas: Wozu sollen die Geschwister eine Verzichtserklärung unterschreiben, wenn nach deiner Meinung die Etage auch nach 10 Jahren ins Gesamterbe zurückfällt. Niemand kann darauf bestehen, sein Erbe vorzeitig ausbezahlt zu bekommen, solange der Erblasser noch lebt. Also, worauf verzichten sie dann?


Ich frage mich wie Du hier die Eltern rein ziehst und auf eine Schenkung kommst?

Würden die Eltern das Haus oder die obere Etage dem Bruder vermachen wollen, so würden sie ein Testament aufsetzen in dem alles geregelt ist. Auch Enterbt wird heute keiner mehr, da hier der gesetzl Pflichteil greift.

Hier schreibt doch die Fragestellerin ganz deutlich was Sache ist.

Der Bruder möchte die obere Etage ausbauen und nicht die Eltern. Er macht den Vorschlag des Verzichts auf 10 Jahre.
Es ist sein Geld was da rein fließt und nicht das der Geschwister oder der Eltern. Mit dieser Verzichtserklärung schützt er lediglich seine Investition und das ist völlig nachvollziehbar.

Sterben die Erblasser vor Ablauf der 10 Jahre fällt die obere Etage in den Besitz des Bruders, sterben sie nach 10 Jahren gehts ins Gesamterbe.

 

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