Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Sobald die Kinderwunschbehandlung Erfolg hat, hat dieses Kind dann einen Unterhaltsanspruch, einen Erbanspruch und auch den Anspruch, von beiden Eltern betreut und versorgt zu werden. Das greift unmittelbar in das Leben der Ehefrau und auch des Kindes ein, das jetzt schon da ist. Ich weiss nicht ob man es da drauf ankommen lassen sollte. Ohne dieses Kinderthema würde ich jederzeit sagen, daß es im Grunde niemand wissen muss.