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Enttäuscht von Untermieter

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 123056
  • Datum Start Datum Start
Weiß ich alles, habe ich trotzdem schon x-fach gemacht und erfolgreich als Beweis bei Gericht vorgelegt.
Ergebnis: Es gibt kein Beweisverwertungsverbot seit BGH, Urt. v. 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17.

Ist genau wie beim Bruch des Datenschutz: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr23317-dashcam-datenschutz-beweisverwertung-erlaubt/

Wenn ein verrückter STA wirklich glaubt, wegen 201 StGB ein Verfahren aufmachen zu wollen, nehme ich das gerne in Kauf. Bis dahin habe ich das gute Gefühl, mich nicht derart verarschen zu lassen.

Das fehlende Beweisverwertungsverbot bestreite ich nicht.

Dennoch wäre ein Strafverfahren gegen die TE möglich. Davor möchte ich die TE warnen. Selbst wenn das Verfahren dann eingestellt würde, den Ärger hätte sie.

Um wieder zum Thema zu kommen: Ich würde anstelle der TE den Untermieter rausschmeißen und Strafantrag stellen. Dann sollen sich die Ermittlungsbehörden damit auseinandersetzen.

@TE: Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn die Bewährung deines Untermieters widerrufen wird. Er hat es sich dann selbst zuzuschreiben.
 
Solltest du ihn rausschmeißen und anzeigen, würde ich aber gucken, dass ich schnell ausziehe.
Sonst lebst du etwas gefährlich.

Er hat dir ja bereits mit dem Diebstahl gezeigt, dass ihm dein Wohlbefinden eher egal ist und dass von ihm keine Verbesserung in puncto Rechtsbewusstsein auszugehen ist.

Ich hoffe, dir ist das nun eine Lehre. Manchmal holt man sich die Probleme echt selbst ins Haus.
 
Von den Schuldschein weiß keiner was, außer ich selbst, er hat auch nichts in der Hand. Dann bringt auch eine Anzeige nichts, die läuft dann unter Unbekannt und wie soll ich das beweisen ?
So wie Du es ihm erklärt hast. Es sind Deine Fingerabdrücke auf dem Umschlag und Deine.
Den Verdacht, wer das Geld geklaut hat , kann man äußern und dann kann man den Umschlag untersuchen.
Willst Du das noch mehr geklaut wird?
Der lernt doch jetzt nur draus, dass ihm im Grunde nichts passiert.
 
Das fehlende Beweisverwertungsverbot bestreite ich nicht.

Dennoch wäre ein Strafverfahren gegen die TE möglich. Davor möchte ich die TE warnen. Selbst wenn das Verfahren dann eingestellt würde, den Ärger hätte sie.

Um wieder zum Thema zu kommen: Ich würde anstelle der TE den Untermieter rausschmeißen und Strafantrag stellen. Dann sollen sich die Ermittlungsbehörden damit auseinandersetzen.

@TE: Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn die Bewährung deines Untermieters widerrufen wird. Er hat es sich dann selbst zuzuschreiben.


Es ist teilweise richtig, was mir einige an Ratschlägen vorschlagen. Mir geht es nicht darum ihn wieder in den Knast zu bringen, das bringt mir nichts außer Schadenfreude. In erster Linie geht es um mein Geld, worauf ich nicht verzichten werde, denn ich bin alleinstehend und habe keinen Verdiener.
Er hat sehr lange nach einer Unterkunft gesucht, wahrscheinlich sind andere Vermieter vorsichtiger, das muss ich zu geben. Bisher gab es auch keine Probleme mit ihn. Er ist ein Typ, also wenn er vor mir sitzt, kann er kaum bis drei zählen. Seine Miete zahlt er auch pünktlich. Ich bin enttäuscht, dass er das Vertrauensverhältnis so zerstört hat, statt mit mir zu reden. Er hatte Familienanschluß, konnte den Garten an der Wohnung mit nutzen. Ausziehen werde ich auf keinen Fall so wie Großstadtlegende schreibt, wohne seit 22 Jahren dort, bin mit der Wohnung verwurzelt.
Werde nächste Woche, die kostenlose Rechtsauskunft anrufen, was die beste Lösung wäre.
Vielen Dank, für die Ratschläge.
 
Eine Anzeige wird nichts mehr bringen, Durch den Schuldschein behauptet er einfach Du hast ihm das Geld geliehen. Ob ihm dass einer glaubt ist dabei uninteressant.
Was steht denn in dem Schuldschein, nur die Summe oder auch wie er zurückzahlt?



auf diesen Schuldschein steht in Klammer, wegen Diebstahl
 
die gesamte Summe sofort zurück, geht leider nicht, er zahlt monatlich 300,00,-- Unterhalt und bei mir 390,00,-- Euro Miete, zum Leben braucht er auch Geld.
Das alles hätte er sich vorher überlegen müssen. Lass ihn ein Geständnis unterschreiben, dass er Dich bestohlen hat, und dass Du ihn bei der Polizei anzeigst, falls er Dir das Geld nicht z.B. innerhalb von 3 Monaten zurückzahlt. Unabhängig davon würde ich ihn sofort an die Luft setzen. Es ist nich Deine Schuld, wenn der anständige Dieb wieder einfahren muss.
 
Irgendwann sticht er Dich wg. 1000 Euro einfach ab. Schon mal daran gedacht?
was schreibst Du denn da für einen Blödsinn?


wir hatten auch mal Mieter, die haben an nichts gespart, aber an den Verbindlichkeiten an uns.
Als Vermieter bist Du der A**** für Leute ohne Geld - sie denken immer, bei Dir können sie es holen und sehen gar nicht, dass ihre Nicht-Zahlungen den Vermieter in die Miesen reiten....

im vorliegenden Falle ist das Problem, dass wenn sie ihn raus wirft, sie ihr Geld wohl nicht sehen wird.
wenn sie ihn anzeigt, kann er auch nciht mehr arbeiten, da ihn dann die Justiz hat.
wenn sie ihr Geld haben will, muss sie nun durchhalten.
einem nackten mann kannst Du nicht in die Taschen greifen.
 
wenn sie ihr Geld haben will, muss sie nun durchhalten.
einem nackten mann kannst Du nicht in die Taschen greifen.
Das klingt für mich nach Erpressung. Die Rate ist möglichst klein, damit er möglichst lange bleiben kann. Ich glaube nicht, dass es bei diesem einen Fall bleibt. Wer sagt denn, dass er die Diebesschuld wirklich abträgt? Ich kenne so einen anständigen Dieb. Da gibt es leider keine Hemmschwelle.
 

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