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Enttäuscht von Untermieter

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 123056
  • Datum Start Datum Start
seit 6 Monaten, lebt bei mir ein Untermieter 40 J., berufstätig, er verhält sich ruhig, es gab bisher keinerlei Probleme.
Leider musste ich feststellen, das die meisten die bei mir einziehen, Kleinstkriminelle sind , was niemanden auf der Stirn steht.
Durch das entstandene Vertrauensverhältnis, erzählte er mir, das er 8 Jahre im Knast war und 5 Jahre auf Bewährung hat.
Er ist Fußballhollygan und hat sich durch mehrmalige Schlägerei unter starken Alkoholeinfluß mit der Polizei strafbar gemacht,
Nun zu meinen Problem. ich habe eine große Etagenwohnung 100 m2 (Souterrain) das Bad welches wir gemeinsam nutzen, ist oben, zwischen meinen Wohn- u. Schlafzimmer. Vor anderthalb Jahren hatte ich einen schweren Unfall und schlafe seither im Wohnzimmer wegen Fernsehen. Mein Schlafzimmer schließe ich immer ab , zusätzlich mit Steckschlüssel.
Vergangene Woche habe ich einmal vergessen mein Schlafzimmer zu verschließen, im Nachtschrank befanden sich in einem Briefkuvert 3,300,-- Euro. Als ich mein Geld nachzählen wollte, bemerkte ich das der Umschlag sich sehr dünn anfasste und
etwas nicht stimmt. Beim nachzählen fand ich nur noch 1.400 Euro vor.
Am Abend stellte ich ihn zur Rede wo meine 1.900,--Euro sind, natürlich stritt er alles ab, was zu erwarten war. Daraufhin setzte ich ihn unter Druck und sagte, das ich gegen ihn eine Strafanzeige einreiche, habe nicht gesagt gegen Unbekannt, da ich keine Beweise habe. Außerdem lasse ich dieses Kuvert wegen Fingerabdrücke prüfen. Weiterhin sagte ich ihn , sollte er mir nicht augenblicklich die Wahrheit sagen, er sofort ausziehen kann. Das war für ihn zu viel Kopfkino, also gestand er mir den Diebstahl. Ich wunderte mich nur, das er nicht das gesamte Geld geklaut hat, er meinte, na so ein Schwein bin ich nun auch nicht. (also ein anständiger Verbrecher)
Ich bin wütend und gleichzeitig traurig, da keine Entschuldigung kam und er sich verhält als sei nichts geschehen.
Eine Anzeige kann ich nicht machen, damit würde ich ihn durch seine Bewährungszeit, wieder in den Knast bringen. Rausschmeißen geht auch nicht, damit bekäme ich mein Geld nicht wieder.
Nun habe ich mir von ihn, einen Schuldschein unterschreiben lassen, er möchte mir monatl. 100,00 Euro zurückzahlen, was sehr wenig ist, das heißt fast 2 Jahre warten. Er bekommt mit Überstunden 1.800,-- Euro , so das mein Sohn der Meinung ist 200,00,-
müssten machbar sein. Was soll ich überhaupt an Zinsen nehmen ? keine Ahnung.
Alleine das Gefühl weiterhin mit einen Dieb unter einem Dach zu leben macht fassungslos, mir ist zum Heulen.

Ich würde mir sein Geständnis auf Band aufnehmen und ihn sowohl sofort anzeigen als auch fristlos kündigen.

Ich verstehe null, dass Du mit so einem Menschen unter einem Dach leben willst. Dazu kann ich Dir nur raten, bei jedem Mieter die Schufa zu prüfen. 99% der verurteilten Straftäter haben eine miese Schufa, da braucht es gar kein Führungszeugnis.
 
Wenn du ihn anzeigst hast Du noch eine kleine Chance Dein Geld zu bekommen, denn das geklaute Geld fällt nicht in die Insolvenz und verjährt nicht.

Genau so ist es. Trotzdem braucht es Beweise, die Du jetzt sammeln musst.

Die Idee mit dem Schuldschein war nicht gut, denn bei einem Insolventen ist das gar nichts wert und Du hast die Forderung damit von einer deliktischen zu einer schuldrechtlichen Forderung gemacht,
 
er hatte bei der Landesjustizkasse Chemnitz 1.900,-- Euro Schulden, sie haben sein Konto gesperrt.
Wenn ich ihn rauswerfe, habe ich keine Chance an mein Geld zu kommen. ich bin alleinstehend und habe es mühsam zusammen .gespart.

wer hat den geschrieben, das er von meinen gestohlenen Geld, die Miete an mich zahlt. Hatte doch schon geantwortet, das er Staatsschulden hat und sein Konto gesperrt wurde.

1.800,00 Netto ist richtig. Was er sonst noch an Schulden hat, entzieht sich meiner Kenntnis, er ist mir keine Rechenschaft schuldig. Mir ist nur bekannt das er in der Insolvenz ist.

Du solltest generell nicht vermieten, denn Du scheinst zu naiv dazu zu sein. Scheinbar hast Du ja öfter mit Kriminellen zu tun, wie Du schreibst.

Dazu verstehe ich nicht, warum Du Dein Erspartes zuhause hortest. Warum nicht auf der Bank???
 
DAS ist sein Problem, nicht dem Beklauten seines.
Wirf ihn raus, denn das Geld siehst Du nie wieder. Vermutlich fehlt am Ende noch mehr Zeugs.


dieser Fehler passiert garantiert nicht noch einmal.
Dann kannst Du Deinen Schuldschein eh abschreiben. Davon siehst Du nie wieder was.


Er bekommt am Montag Geld und zahlt die erste Rate, sollte es nicht funktionieren kann ich ihn immer noch rausschmeißen und eine Anzeige erstatten.
Genau so ist es. Trotzdem braucht es Beweise, die Du jetzt sammeln musst.

Die Idee mit dem Schuldschein war nicht gut, denn bei einem Insolventen ist das gar nichts wert und Du hast die Forderung damit von einer deliktischen zu einer schuldrechtlichen Forderung gemacht,


Von den Schuldschein weiß keiner was, außer ich selbst, er hat auch nichts in der Hand. Dann bringt auch eine Anzeige nichts, die läuft dann unter Unbekannt und wie soll ich das beweisen ?
 
Ich würde mir sein Geständnis auf Band aufnehmen und ihn sowohl sofort anzeigen als auch fristlos kündigen.

Ich verstehe null, dass Du mit so einem Menschen unter einem Dach leben willst. Dazu kann ich Dir nur raten, bei jedem Mieter die Schufa zu prüfen. 99% der verurteilten Straftäter haben eine miese Schufa, da braucht es gar kein Führungszeugnis.

Achtung:

Das könnte den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllen.
 
Er bekommt am Montag Geld und zahlt die erste Rate, sollte es nicht funktionieren kann ich ihn immer noch rausschmeißen und eine Anzeige erstatten.

Von den Schuldschein weiß keiner was, außer ich selbst, er hat auch nichts in der Hand. Dann bringt auch eine Anzeige nichts, die läuft dann unter Unbekannt und wie soll ich das beweisen ?

Er wird Dich nicht bezahlen, warte es ab!
Natürlich zeigst Du ihn direkt an, er hat ja gestanden. Wie kommst Du auf die schräge Idee, dass Du nur jemanden anzeigen darfst, wenn Du Beweise hast?
Für die Beweise ist die Staatsanwaltschaft zuständig. nicht der Geschädigte.
 
Eine Anzeige wird nichts mehr bringen, Durch den Schuldschein behauptet er einfach Du hast ihm das Geld geliehen. Ob ihm dass einer glaubt ist dabei uninteressant.
Was steht denn in dem Schuldschein, nur die Summe oder auch wie er zurückzahlt?
 
Achtung:

Das könnte den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllen.

Weiß ich alles, habe ich trotzdem schon x-fach gemacht und erfolgreich als Beweis bei Gericht vorgelegt. Auch gegen den Protest der Täter vor den Augen der STA.
Ergebnis: Es gibt kein Beweisverwertungsverbot seit BGH, Urt. v. 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17.

Ist genau wie beim Bruch des Datenschutz: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr23317-dashcam-datenschutz-beweisverwertung-erlaubt/

Wenn ein verrückter STA wirklich glaubt, wegen 201 StGB ein Verfahren aufmachen zu wollen, nehme ich das gerne in Kauf. Bis dahin habe ich das gute Gefühl, mich nicht derart verarschen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man vermietet, zieht man sich eine Schufaauskunt über die Mieter. Kostet nicht die Welt und sobald da ein Score unter x% drinsteht oder irgendeine Auffälligkeit ist, läßt man die Finger davon.
 
Das Geld abschreiben und den Typ rauswerfen. Irgendwann sticht er Dich wg. 1000 Euro einfach ab. Schon mal daran gedacht? Anzeige würde ich so oder so machen. Scheiss aufs Geld.
 

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