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Entschädigung für Arbeitskleidung leisten?

G

Gast

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Hallo, ich habe zwei Fragen und ich hoffe das sie mir jemand hier beantworten kann. Es geht im Groben um Arbeitskleidung.

Erster Punkt: Mein Arbeitgeber möchte meinen Arbeitsvertrag ändern. Es geht darum, dass vorher in dem Betrieb es keine Arbeitskleidung gab. Nun haben wir einen neuen Chef, und er möchte prompt Arbeitskleidung einführen. Diese erfüllt keinerlei Schutzfunktion, sondern dient lediglich der Werbung. Durch eine Änderung des Arbeitsvertrages, möchte er seine Mitarbeiter dazu zwingen die Kleidung zu tragen.

Erste Frage dazu: Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Änderung des Arbeitsvertrages zu unterzeichnen? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und wird niemals von sich aus auslaufen, sprich muss nie verlängert werden.

Zweiter Punkt: In der Änderung des Arbeitsvertrages gibt es einen Unterpunkt der mich dazu verpflichtet die Kleidung mindestens 2 Jahre lang zu tragen. Der Arbeitgeber bezahlt die Kleidung selbst, und nach 2 Jahren wird sie mein Eigentum. Falls ich jedoch vor Ablauf der 2 Jahre aus dem Betrieb ausscheide, verpflichte ich mich dazu eine Entschädigung zu leisten, deren Höhe abhängig von der abgelaufenen Mindestragezeit berechnet wird. Und zwar so:
0 - 6 Monate: 100%
6 - 12 Monate: 90%
12 - 18 Monate: 80%
18 - 24 Monate: 70%
Da denk ich mir... ERNSTHAFT? Wenn ich 95% der Mindestragezeit erfüllt habe und dann den Betrieb verlasse, hab ich noch 70% der Kosten der Kleidung meinen Arbeitgeber zu erstatten? Zudem gibt es eine Klausel die besagt, dass die Kleidung niemals und unter keinen Umständen zurückgenommen wird.

Dazu Frage zwei: Ist das überhaupt rechtens? Sowas hab ich noch nie in einem Arbeitsvertrag gelesen der Arbeitskleidung beinhaltet hat. Bisher war es immer so, dass die Mindestragezeit zwar immernoch 2 Jahre war, aber sollte man vorher aus dem Betrieb ausscheiden, war man dazu verpflichtet die Kleidung zurückzugeben.

Ich hoffe sehr, dass hier jemand ein bisschen Ahnung davon hat und es mir beantworten kann.

Besten Dank im Voraus!
 
Hallo, ich habe zwei Fragen und ich hoffe das sie mir jemand hier beantworten kann. Es geht im Groben um Arbeitskleidung.

Erster Punkt: Mein Arbeitgeber möchte meinen Arbeitsvertrag ändern. Es geht darum, dass vorher in dem Betrieb es keine Arbeitskleidung gab. Nun haben wir einen neuen Chef, und er möchte prompt Arbeitskleidung einführen. Diese erfüllt keinerlei Schutzfunktion, sondern dient lediglich der Werbung. Durch eine Änderung des Arbeitsvertrages, möchte er seine Mitarbeiter dazu zwingen die Kleidung zu tragen.

Erste Frage dazu: Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Änderung des Arbeitsvertrages zu unterzeichnen? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und wird niemals von sich aus auslaufen, sprich muss nie verlängert werden.

Nein!
Es könnte theoretisch eine Änderungskündigung erfolgen, der du Folge leisten könntest oder diese vor dem Arbeitsgericht für Nichtig erklären lassen kannst. Die Aussichten erscheinen mir gut, dass er damit nicht durchkommt.

Zweiter Punkt: In der Änderung des Arbeitsvertrages gibt es einen Unterpunkt der mich dazu verpflichtet die Kleidung mindestens 2 Jahre lang zu tragen. Der Arbeitgeber bezahlt die Kleidung selbst, und nach 2 Jahren wird sie mein Eigentum. Falls ich jedoch vor Ablauf der 2 Jahre aus dem Betrieb ausscheide, verpflichte ich mich dazu eine Entschädigung zu leisten, deren Höhe abhängig von der abgelaufenen Mindestragezeit berechnet wird. Und zwar so:
0 - 6 Monate: 100%
6 - 12 Monate: 90%
12 - 18 Monate: 80%
18 - 24 Monate: 70%
Da denk ich mir... ERNSTHAFT? Wenn ich 95% der Mindestragezeit erfüllt habe und dann den Betrieb verlasse, hab ich noch 70% der Kosten der Kleidung meinen Arbeitgeber zu erstatten? Zudem gibt es eine Klausel die besagt, dass die Kleidung niemals und unter keinen Umständen zurückgenommen wird.

Dazu Frage zwei: Ist das überhaupt rechtens? Sowas hab ich noch nie in einem Arbeitsvertrag gelesen der Arbeitskleidung beinhaltet hat. Bisher war es immer so, dass die Mindestragezeit zwar immernoch 2 Jahre war, aber sollte man vorher aus dem Betrieb ausscheiden, war man dazu verpflichtet die Kleidung zurückzugeben.

Ich hoffe sehr, dass hier jemand ein bisschen Ahnung davon hat und es mir beantworten kann.

Besten Dank im Voraus!

Nein, ist nicht rechtens, weil der Arbeitgeber nur dann ein diesbezügliches Weisungsrecht ausüben kann, wenn das im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Da es sich um ein ausschließliches Betriebsinteresse handelt, ist die Kleidung wie Werkzeug oder anderes Betriebseigentum zu sehen, wobei du normal kein Eigentum daran erwerben kannst.
Vielmehr müsstest du bei der Steuererklärung den geldwerten Vorteil angeben, der Arbeitgeber das versteuern und mit Sozialabgaben versehen.
Frag ihn doch, ob er insoweit daran gedacht hat, dir darauf Rentenversicherung und andere Sozialabgaben zu zahlen...🙂

Zudem ist der Vertrag unbillig, weil er dich schlechter stellt, als der Arbeitgeber selbst, denn das Risiko wird einseitig auf dich übertragen. Dann könntest du doch gleich für andere Betriebseinrichtungen, Verbrauchmaterial und/oder Klopapier zahlen... 😉
Wer will denn zwei Jahre in einem Dress rumlaufen?

Tritt in eine Gewerkschaft ein, wenn du nicht schon drin bist und lasse dich rechtlich beraten. Die vertreten dich auch kostenlos juristisch und vor dem Arbeitsgericht!

Es wird schon immer toller was AG sich leisten...

Umgekehrt stellt die Weisung Betriebskleidung zu tragen, im Normalfall keinen Weigerungsgrund dar, dies nicht zu tun, dafür bedarf es nicht grundsätzlich einer Änderung des Arbeitsvertrages.
Sollen Kosten übernommen werden, schon. (Zumindest eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat)
Da dieser wohl nicht existiert, versucht er den Trick über den Arbeitsvertrag.

Schau bitte den neuen Arbeitsvertrag Wort für Wort genau an, denn nicht selten ist das, was dich da jetzt zu Recht entrüstet, nur ein Blickfang und die eigentliche Bösartigkeit versteckt sich in neuen anderen Formulierungen.
 
ich finde das auch hochgradig seltsam - aber wie viel arbeitskleidung musst du denn abnehmen, also was wuerde es dich denn insgesamt kosten, wenn du nun mit nagelneuer arbeitskleidung aus dem betrieb ausscheidest? ich meine, lohnt es sich, sich um den betrag zu streiten? oder ist das verglichen mit deinem arbeiteinkommen witzlos gering?
 
ich finde das auch hochgradig seltsam - aber wie viel arbeitskleidung musst du denn abnehmen, also was wuerde es dich denn insgesamt kosten, wenn du nun mit nagelneuer arbeitskleidung aus dem betrieb ausscheidest? ich meine, lohnt es sich, sich um den betrag zu streiten? oder ist das verglichen mit deinem arbeiteinkommen witzlos gering?

Ja es lohnt sich immer um Wildwüchse zu streiten.
Es geht um Übervorteilung!
Es geht darum, dass die Arbeitskleidung zudem wuchermäßig überteuert ist und ich Reklame der Firma mitbezahle.
Was tue ich mit einem Werbekittel der Firma xyz zu Hause?
Er hat doch keinen Wert, wobei der Arbeitgeber das längst als Betriebsausgabe von der Steuer absetzte.
Zudem ist das unlogisch. Ich gehe nicht arbeiten um Kittel zu kaufen...
Man sollte aber dem Finanzamt einen Tipp geben, was der AG macht!
 
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Ohje, ich sehe einen Haufen Ärger auf mich zukommen.

Aber wirklich? Der Arbeitgeber kann die Kleidung als Werbemaßnahme zu 100% von der Steuer absetzen?

Das wäre ja wirklich extrem! Dann würde er für die Kleidung wenn er jemanden vor Ablauf der 2 Jahresfrist kündigt ja doppelt verdienen!
 
So ist es.
Er müsste das dann in soweit später als "Einnahme" verbuchen.
Er "verkauft" sie ja erst an euch, wenn und falls ihr ausscheidet.
Was aber anhand der ungerechten Abschreibung fast immer der Fall sein wird.
Zudem handelt es sich um einen Zwangskauf.

Jedoch ist die Abschreibung für solche Dinge sehr kurz. Kürzer als euch berechnet wird.
Also unterstelle ich, dass er nichts als Einnahme verbuchen wird.

Schau, du musst doch in deiner Steuererklärung angeben, dass du Betriebskleidung erhältst...
Das senkt doch deine Werbungskosten.

Zumal ja gebrauchte Kleidung für dich ohne Wert ist. Oder lässt dein neuer Arbeitgeber dann zu, dass du für einen anderen Betrieb Werbung läufst?

Und du kannst weder selbst entscheiden, wie oft du deine Kleidung wechselst, noch wie viele Kleidung du anschaffst und was sie kostet.
Zudem wird dein Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn du Kleidung kaufen musst, die nicht deinem Geschmack entspricht.
So würde ich auch argumentieren.

Entweder er stellt sie kostenlos oder gar nicht.
Seine Weisungsbefugnis betrifft nur die Arbeitssicherheit, Reinlichkeit und im groben das Aussehen (gepflegte Erscheinung)
Du kommst also ihm ohne Gegenleistung seinerseits entgegen, wenn du das unterschreibst.
Sein Entgegenkommen, ist gar nichts, wenn er anführt, diese unter den Bedingungen anzubieten, die du schriebst.

Solche miesen Tricks werden von Unternehmensberater oder in "Ratgebern" für Unternehmer, Betriebskosten zu senken, verbreitet.

Verhandele doch einfach... Sag, dass dir die Abschreibung zu einseitig ist und Werbung seine Angelegenheit darstellt und du ihm doch nicht die Werbung bezahlen musst.
Denn du musst die Kleidung auch pflegen auf deine Kosten!
 

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