Urteile erfolgen im Namen des Volkes. Wer Interesse hat, einem Prozess beizuwohnen, kann dies als Zuschauer tun - soweit die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen ist. Wer keine Interesse hat, bleibt zuhause.
Einem Urteil folgt eine Bestrafung. Doppelbestrafung gibt es nicht, aber Nebenfolgen.
Ich frag mich also ernsthaft, warum Dein Freund nicht im Gerichtssaal war und zugehört hat, wenn ihm das wichtig war, inwiefern er den Prozess und das Ergebnis aufrollen und nach seinem Gutdünken werten will. Meiner Ansicht nach ist das Ding gegessen: Nebenfolgen sind Fakt - und die kannst Du mitteilen.
Alles andere geht vorübergehende Lebensabschnittsbegleiter nichts an.