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Elterngeld und Bürgergeld

Meine Mama und ich sind uns uneinig. Meine Schwester ist schwanger. Sie will 2 Jahre elternzeit nehmen. Dies kann sie bezahlen durch Elterngeld (sie hatte vorher immer gearbeitet ) & Ersparnis. Tatsache würde sie so über die Runden kommen. Und Kindergeld gibt es ja auch.

Allerdings lebt ihr Freund mit dem sie zusammenwohnt vom Bürgergeld aktuell. Konsequenz ist aber lediglich dass er weniger davon erhält? Weil das elterngeld dem Bürgergeld angerechnet wird oder ?

Dennoch bekommt sie als Elternteil der in elternzeit geht den normalen Betrag?
 
Meine Mama und ich sind uns uneinig. Meine Schwester ist schwanger. Sie will 2 Jahre elternzeit nehmen. Dies kann sie bezahlen durch Elterngeld (sie hatte vorher immer gearbeitet ) & Ersparnis. Tatsache würde sie so über die Runden kommen. Und Kindergeld gibt es ja auch.

Allerdings lebt ihr Freund mit dem sie zusammenwohnt vom Bürgergeld aktuell. Konsequenz ist aber lediglich dass er weniger davon erhält? Weil das elterngeld dem Bürgergeld angerechnet wird oder ?

Dennoch bekommt sie als Elternteil der in elternzeit geht den normalen Betrag?
Ist hier nochmal genau erklärt:

Allerdings muss man zur Zeit als Bezieher von Leistungen im SGB II auch immer mit veränderten Modalitäten rechnen, da das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung abgelöst wird, deren genaue Ausgestaltung noch unklar ist.
 
Ist hier nochmal genau erklärt:

Allerdings muss man zur Zeit als Bezieher von Leistungen im SGB II auch immer mit veränderten Modalitäten rechnen, da das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung abgelöst wird, deren genaue Ausgestaltung noch unklar ist.
Aber mir fehlt die Erklärung wenn nur einer bürgergeld bekommt..
 
Das Elterngeld hängt nicht von den Einkünften des Freundes ab, selbst wenn das der Vater des Kindes ist. Man kann die Bezugsdauer gestalten, etwa wenn der Vater auch Elternzeit macht und Elterngeld bezieht.

Wenn ihr zusammen lebt als Paar, dann rechnet das Jobcenter einen Bedarf für deinen Freund aus, einen für dich und einen für das Kind. Wenn sich herausstellt, das diese Summe niedriger ist als der Bedarf des Freundes, der des Kindes plus Eltengeld, dann rechnen sie es an.

Was über der Bedarfsgrenze liegt, wird also vom Bürgergeld abgezogen. Beim Elterngeld gab oder gibt es noch Freibeträge. Es kann sein, daß nicht alles angerechnet wird.
 
Wir brauchen hier tatsächlich gerade jemanden der uns das ganz simpel erklärt. :')..

Wieviel wurde der Bedarfsgemeinschaft denn bisher angerechnet?
Seit der Reform von 2023 gilt:


300 € monatlich des Elterngelds bleiben anrechnungsfrei. Alles, was darüber hinausgeht, wird als Einkommen des Elternteils gewertet – und auf das Bürgergeld
  • Person A (Mutter) bekommt 1.200 € Elterngeld.
  • Person B (Vater) erhält Bürgergeld.
  • Sie leben zusammen und gelten als Bedarfsgemeinschaft.

So läuft die Verrechnung:


  • Die ersten 300 € Elterngeld bleiben anrechnungsfrei.
  • Die restlichen 900 € gelten als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
  • Dieses Einkommen mindert den Anspruch auf Bürgergeld für die gesamte Gemeinschaft.

Das Jobcenter prüft dann, ob überhaupt noch ein Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld besteht.



Wichtige Ausnahmen:

Wenn die Person mit Elterngeld gar kein Bürgergeld bekommt, sondern nur der andere Partner, dann zählt trotzdem das Elterngeld als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.


Denn beim Bürgergeld zählt das gesamte Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft – egal, wer es erhält.
der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
 
Das Elterngeld hängt nicht von den Einkünften des Freundes ab, selbst wenn das der Vater des Kindes ist. Man kann die Bezugsdauer gestalten, etwa wenn der Vater auch Elternzeit macht und Elterngeld bezieht.

Wenn ihr zusammen lebt als Paar, dann rechnet das Jobcenter einen Bedarf für deinen Freund aus, einen für dich und einen für das Kind. Wenn sich herausstellt, das diese Summe niedriger ist als der Bedarf des Freundes, der des Kindes plus Eltengeld, dann rechnen sie es an.

Was über der Bedarfsgrenze liegt, wird also vom Bürgergeld abgezogen. Beim Elterngeld gab oder gibt es noch Freibeträge. Es kann sein, daß nicht alles angerechnet wird.
Quasi habe ich recht? Er bekommt vlt weniger weil es ihm angerechnet wird. Aber meine Schwester bekommt ihr elterngeld berechnet nach den Einkünften von ihren letzten 12 Monaten?!
 
Ja. Wobei er ja eigentlich jetzt schon weniger bekommen müsste, da ja auch ihr bisheriges Einkommen angerechnet werden müsste.
Ja ist auch so. Aber haben jetzt nir geredet bezüglich der Schwangerschaft. Sie hat Angst weil sie ja die elternzeit bestreiten will mot elterngeld und kidnergeld und Ersparnis. Sie hatte Angst ihr wird was abgezogen vom elterngeld .
 

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