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Elterngeld und Bürgergeld

Vorsicht mit dem Ersparten und der Unterstützung von euch. Die drei sind eine Bedarfsgemeinschaft, die nur begrenzt Vermögen haben darf (Höchstsatz bitte googeln), alles darüber wird angerechnet. Das Geld jetzt noch beiseite zu schaffen wird auffliegen, da Kontoauszüge eingereicht werden müssen.
Finanzielle und geldwerte Unterstützung muss angegeben werden, wird angerechnet.

Und es ist egal, wem was abgezogen wird, da für das Jobcenter das anzurechnende Geld aus einem Topf kommt - ihr stellt den Antrag und ihr bekommt die Leistung.

Sollte dem kein schwerwiegender Grund entgegenstehen, rate ich dem jungen Vater, sich dringend irgendeinen Job zu suchen um Einkommen beizuschaffen.
Wahlweise könnte er auch ausziehen, dann muss sich deine Schwester nicht mit dem Jobcenter rumärgern.
 
Vorsicht mit dem Ersparten und der Unterstützung von euch. Die drei sind eine Bedarfsgemeinschaft, die nur begrenzt Vermögen haben darf (Höchstsatz bitte googeln), alles darüber wird angerechnet. Das Geld jetzt noch beiseite zu schaffen wird auffliegen, da Kontoauszüge eingereicht werden müssen.
Finanzielle und geldwerte Unterstützung muss angegeben werden, wird angerechnet.

Und es ist egal, wem was abgezogen wird, da für das Jobcenter das anzurechnende Geld aus einem Topf kommt - ihr stellt den Antrag und ihr bekommt die Leistung.

Sollte dem kein schwerwiegender Grund entgegenstehen, rate ich dem jungen Vater, sich dringend irgendeinen Job zu suchen um Einkommen beizuschaffen.
Wahlweise könnte er auch ausziehen, dann muss sich deine Schwester nicht mit dem Jobcenter rumärgern.
Das wäre ja nicht ihr Problem wenn sein Geld gekürzt wird. Klar muss sie essen und Miete zahlen. Aber der Rest ist nur für sie und das kind
 
Das wäre ja nicht ihr Problem wenn sein Geld gekürzt wird. Klar muss sie essen und Miete zahlen. Aber der Rest ist nur für sie und das kind

Doch, es ist auch ihr Problem, da sie eine Bedarfsgemeinschaft sind und beider Einkommen zusammengerechnet wird - die Bedarfsgemeinschaft hat nur einen "Geldbeutel", der "Rest" ist eben nicht nur für sie und das Baby.
Vereinfacht gesagt: Hat sie mehr Geld, als ihr lt. Regelsatz zusteht, wird der Überschuss bei seinem Bedarf angerechnet, er "bekommt" weniger und sie müsste ihm rechnerisch die Differenz geben, da sie zuviel hat.

Bedarfsgemeinschaft = gemeinsames Geld, gemeinsame Berechnung
 
Die Verrechnung vom Einkommen bei besagtem Amt läuft so.
Das Einkommen wird zu gleichen Teilen auf alle Beteiligten der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt. Wenn es 2 Menschen sind, jeweils 50%, und dann entsprechend dem Freibetrag bei jedem abgezogen.
Also wenn einer von 2 Erwachsenen ein Einkommen hat, wird so getan, als ob der auch Bürgergeld erhält + Freibetrag, das wird abgezogen, und ausgezahlt wird dann noch so viel Bürgergeld wie übrig bleibt.
Diese Rechenweise ergibt keinen Sinn, aber so wird es halt gemacht.
Wenn dann noch ein Mensch, ein Kind dazu kommt, weiß ich jetzt nicht genau, wie es dann ist, denn das wäre eigentlich der 3. Mensch, aber für Kinder gilt ein anderer Satz.
 

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