Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Elterngeld und Alg 2

B

Blumentopf

Gast
Hallo zusammen!
Ich hoffe, jemand kann mir helfen!?
Das Elterngeld gilt ja als Lohnersatzleistung. Weiß jemand wie das beim Alg 2 angerechnet wird. Bekommt man trotzdem noch einen Freibetrag? Oder wird das als normales Einkommen gerechnet. :confused:
 
C

Conny1972

Gast
§ 11 Abs. 3a SGB II: "Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Elterngeldes, der die nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge übersteigt, in voller Höhe berücksichtigt."

Im Umkehrschluss: Der "Sockelbetrag" von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben