Guten Morgen,
Meine Frau ist schwanger und wird voraussichtlich im September entbinden. Unser erstes Kind ist jetzt drei und bis Dezember 2021 hatte ich als Vater Elternzeit. In dieser Zeit hatte ich kein Einkommen. Seit Januar Bin ich wieder in meinen Job zurückgekehrt. Nun sind es bis zur Geburt nur noch neun Monate mit Gehalt. Dies würde bedeuten das drei Monate mit null gerechnet würden beim neuen Elterngeld. Ist es möglich Elterngeld erst im Dezember oder Januar zu beantragen um so alle zwölf Monate mit Gehalt berechnet zu bekommen? Meine Frau würde die ersten sechs Monate Elternzeit nehmen und ich dann weiter..
Es ist ja auch eine Änderung der Elternzeit möglich, so würden wir erst zwölf Monate Elternzeit für meine Frau beantragen und im Dezember mitteilen dass der Vater doch Elternzeit beantragen und nehmen möchte und so auch eine Berechnung nötig wäre.
Wird dann zwölf Monate rückwirkend ab dem Änderungswunsch gerechnet oder immer ab Geburt des Kindes?
Meine Frau ist schwanger und wird voraussichtlich im September entbinden. Unser erstes Kind ist jetzt drei und bis Dezember 2021 hatte ich als Vater Elternzeit. In dieser Zeit hatte ich kein Einkommen. Seit Januar Bin ich wieder in meinen Job zurückgekehrt. Nun sind es bis zur Geburt nur noch neun Monate mit Gehalt. Dies würde bedeuten das drei Monate mit null gerechnet würden beim neuen Elterngeld. Ist es möglich Elterngeld erst im Dezember oder Januar zu beantragen um so alle zwölf Monate mit Gehalt berechnet zu bekommen? Meine Frau würde die ersten sechs Monate Elternzeit nehmen und ich dann weiter..
Es ist ja auch eine Änderung der Elternzeit möglich, so würden wir erst zwölf Monate Elternzeit für meine Frau beantragen und im Dezember mitteilen dass der Vater doch Elternzeit beantragen und nehmen möchte und so auch eine Berechnung nötig wäre.
Wird dann zwölf Monate rückwirkend ab dem Änderungswunsch gerechnet oder immer ab Geburt des Kindes?