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Eltern Unterhalt zahlen?...

V

Visuki

Gast
Hey Leutz,

ich bin derzeit Schüler (20 Jahre alt) und mache eine schulische Ausbildung +, das Fachabitur nach. Nun habe ich einen Nebenjob, weil ich für meine baldige Wohnung geldsparen möchte. Ja, bald ziehe ich aus. Halbes Jahr noch :)

Jedenfalls werde ich dann 2 Wohnungen finanzieren müssen... aber dazu gleich etwas.

In 6 Monaten möchte ich nach Flensburg ziehen um dort mein allgemeines Abitur nachzumachen. So das ich mit 21 studieren kann.

Aber 1 Stunde hin und 1 Stunde zurück, mehr lernen, mehr Schulstunden und ein Nebenjob + Freizeit und Freunde klappt enfach nicht.

Also habe ich vor mich selbstständig zu machen. Schüler + Geschäftsführer :)

Nun ist es aber so, das ich noch zu Hause wohne, bei meiner Mutter und meinem Bruder. Meine Mutter bekommt Sozialhilfe und wir über sie also auch.

Nun sieht es wohl so aus, dass ich im Monat um die 1000-1500 Euro verdienen werde :) Juhu.

Aber gleichzeitig fallen Kindergeld, Mietanteil und Krankenversicherung weg, also muss ich das selbst zahlen und kann dann um die 400-900 Euro pro Monat für meine baldige Wohnung sparen.

Das klingt toll, oder? Naja, nur fast...

Meine Mam müsste auch umziehen, wenn ich dann hier nicht mehr wohne... also will ich 2 Wohnungen finanzieren... mit anderen Worten: 150 Euro für die Wohnung hier und 600 für meine eigene.

Also brauche ich 750 Euro im Monat und das sind 9000 Euro für das ganze Jahr, das ich weg bin. Denke ich bekomme das hin, wenn ich nun 6 Monate jeweils 900 spare.. dann habe ich bis zum Auszug: 6 * 900 = 5400 EUR und die reichen dann erstmal für das erste halbe Jahr und in der Zeit versuche ich das Geld für das zweite Jahr zu verdienen...

ABer nun sind wir uns unsicher und es gibt streit, weil, ich bin ja dann trotz meines Einkommens hier in der Wohnung. Zwar nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, aber wir bilden dann eine Haushaltsgemeinschaft.. nun gibt es angeblich sone Regelung, das Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen.

Und weil meine Mam vom Staat Geld bekommt, habe ich angst, dass mir am Ende kaum was über bleibt, ich das ausziehen vergessen kann und ich so beruflich meine Zukunft nciht auf die Reihe bekomme.

Ich würde gerne ausziehen, damit ich mein Leben leben kann und meine Probleme lösen kann, aber ich hätte ein zu schlechtes Gewissen, wenn ich hier alle hängen lasse...

Mein Dad hat nie und wird nie Unterhalt zahlen. Der scheidet also aus. Kann man mir, der sein Leben lang garnichts hatte, denn echt das Geld nehmen und es meiner Mam geben? Tut mir ja leid, es ist sicherlich echt toll, wenn Leute für ihre Eltern aufkommen können, aber ich brauch die finanziellen Mittel für mein Abitur, sonst verhau ich das.

Die Schule ist einfach zu weit weg....
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Boah,mal langsam:

JETZT bist Du Schüler und,erste Ausbildung,sind Deine beiden Eltern DIR(!) unterhaltsverpflichtet,wenn sie es denn könnten.

Wenn Du als Schüler etwas arbeitest, ist das normalerweise,da SCHULE
"Vollzeit " ist, alles "überobligatorisch,das heißt:
auf einen UNTERHALTSBEDARF Deinerseits wäre es nicht anrechenbar.

Wie das jetzt ist bei der Sozialhilfe-- da vermute ich mal, ALLES wird dort angerechnet ,auch Dein überobligatorischer NJ.

Wenn Du aus der Bedarfsgemeinschaft/Wohngemeinschaft ausziehst,weil die Schule so weit weg ist,bist Du auch nicht mehr verpflichtet,da was zu finanzieren.
Auch nicht "aus moralischen Gründen".

Wenn Du dort Schüler bist und Deine Eltern kein Unterhalt zahlen können,stünde Dir m.E. Schülerbafög zu.

Du wärst m.E.auch weiter in der Krankenversicherung der Mutter.

Das KG entfällt für Deine Mutter erst,wenn Du NICHT MEHR in Ausbildung bist bzw.wenn Du durch Einkommen einen bestimmten Betrag überschreitest.

Da vom Erfolg der geplanten " Selbstständigkeit" aber dermaßen viel abhängt,auch je nach Umfang der Erfolg/Abbruch der Schule(!),würde ich mich erstens mal an
eine KOSTENLOSE Existensgründerberatung wenden , gut wäre auch: Beratungsschein (10 Euro Selbstbeteiligung!) für Rechtsberatung bei einem Fachanwalt f. Gesellschaftsrecht/Steuerecht z.B.

'Nen Steuerberater brauchst Du sowieso früher oder später...

Den Umfang der "Selbstständigkeit" würde ich wirklich als Optimierungsrechnung planen-- man kann/sollte als Schüler immer das nur als "Nebentätigkeit" als "Teilgewerbe" planen, so schöpfst Du auch die Zeit besser aus und vermeidest,daß BEIDES ,Schule und Job,daneben geht und--daß Du aus Krankenversicherung rausfällst und das KG entfällt!
***********************************************

Laß Dich UNBEDINGT umfangreich beraten ,mit Dokumentation.

Wer hat das behauptet mit Deiner "Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern" ?

Das trifft nicht zu,solange Du selbst noch in der ersten Ausbildung bist. Die geht IMMER vor und ist zügig zu betreiben.
Fertig bist Du nach Deinem Studium.

Die selbstständige Tätigkeit kann/sollte nur "Ergänzung" sein ,
was/wie hoch der "Gewinn" ist, läßt sich auch erst frühestens im übernächsten Geschäftsjahr sagen--nach der rechtsgültigen Steuererklärung. Logo!

Deine fröhlich optimistische Einschätzung von "1000-1500 Euro VERDIENST" berücksichtigt sicher noch nicht alle Kosten und SCHWANKUNGEN!
Mit solchen Äußerungen wäre ich vorsichtig --blöd,wenn es dann verschätzt ist --dann fehlt Dir das Geld f.KK,Steuervorauszahlung,Umsatzsteuer,Miete...
Auch Reserven mußt Du beachten,Beratungskosten, Ansparung für die Steuer...ggf.auch Buchführungskosten
(oder ,Du machst wg.vorerst Geringfügigkeit eine einfache Einnahmenüberschußrechnung)
*******************************************
So...dann gibt es einen "Selbstbehalt" für Verwandtenunterhalt --
der beträgt ca.1100 Euro.

Erst ab einem stabilen Einkommen darüber (also,bei Beachtens ALLER FAKTEN!) wird EVENTUELL die Frage der Unterhaltsverpflichtung ggü.Deiner Mutter gestellt--wenn diese sich NACHWEISLICH nicht selbst ernähren kann.

Also...solange sie arbeitsfähig ist,kann ihr zugemutet werden,sich 'nen Job zu suchen.Okay?!

Wünsche Dir Erfolg beim Finden guter Fachberater!


(Wie Du Deine Leute TROTZDEM unterstützen kannst ?
Da gibt es auch diverse Möglichkeiten! )

Vorerst Gruß!
Micky
 

Confiance

Aktives Mitglied
Aber wenn er in 6 Monaten auszieht, hat er doch bereits eine Ausbildung abgeschlossen (die, die er jetzt macht). Und bei 1500 Euro im Monat wird es auch nichts mehr mit der Familienversicherung.

Visuki, ich kann Micky nur zustimmen, dass du genau berechnen solltest, was durch deine Selbstständigkeit rumkommt. Also 1500 Euro würde ich auch gerne nebenbei verdienen. ;) Wie sicher bist du dir da? Wie sieht es mit dem zeitlichen Umfang aus? Schaffst du das alles?
Was willst du nach dem Abitur dann machen?

Viele Grüße...
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Nein,die erste ABGESCHLOSSENE Ausbildung ist: Schule +Beruf-->

hier also... Schule,Erlangung der "Abireife"(das,was er jetzt macht),Abi ,Studium .

Er macht doch keine Berufsausbildung ?
Womit schließt Du in 6 Monaten ab?


Erst nach Abschluß des Studiums ist die erste Ausbildung abgeschlossen. Wenn ein Studium z.B. Medizin nach Krankenpfleger ist,kann auch gesagt werden,es wäre "im Zusammenhang zu sehen".
(siehe div.OLG-Entscheidungen z.Ausbildungsunterhalt).

ANDERS wäre es: Realschule+Facharbeiter =Beruf---> PAUSE und dann noch Studium/WG in ANDEREN Beruf--das wäre dann OHNE Unterhaltsanspruch m.M.nach.
 

Confiance

Aktives Mitglied
Also so ganz steige ich da auch nicht durch...er schreibt, dass er zur Zeit eine schulische Ausbildung macht, was weiß ich...Erzieher oder so. Und danach will er sein Abitur nachholen. ;)
So habe ich das zumindest verstanden...aber ich denke es kommt eh auf das Finanzielle an.
Ich sollte meiner Mutter auch Unterhalt zahlen (während meines Studiums), musste alle meine Einnahmen/Ausgaben offen legen und mein Einkommen war natürlich zu gering, damit war die Sache schnell vom Tisch.
Wie hoch darf das Einkommen sein?
 
V

Visuki

Gast
Ich mache eine schulische Ausbildung zum staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten für Informationsverarbeitung.

Gleichzeitig erwerbe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Damit kann ich an die BOS 13 und innerhalb eines weiteren Jahres mein allgemeines Abitur machen.

Alles ist gut geplant - von meiner Seite her. 500 verdiene ich fix, der Rest kommt aus Werbeeinnahmen. Betreibe also online Marketing / Programmierung.

Es soll ein Kleingewerbe werden, also werde ich keine MwSt abführen müssen.

Ich brauche lediglich eine eigene Krankenversicherung und das war es dann.

Muss also 500 bis 600 verdienen um +- 0 zu stehen

Nun sehe ich das gar nicht ein, dass ich, jemand der sein Leben lang nichts hatte und nun sein Leben in den Griff bekommen möchte (Schule & Selbstständigkeit, Zukunftsplanung) angeblich Unterhalt an seine Mutter zahlen muss.

Ich bin schließlich dann Existenzgründer und möchte nicht, dass es dann heißt: Hey, du verdienst 1500 Euro, also zahle deine 600 und dann nochmal 500 für deine Mutter. So das unterm Strich nur 400 bleiben.

Mein Einkommen ist ja nicht fest. Nicht immer gleich. Mal weniger als 1500 und mal mehr.

Aber ich brauche das Geld. Ich möchte sparen, für meine Zukunft in Flensburg, meine Zukunft mit dem allg. Abitur.

Denn sonst bekomme ich mein Leben nicht mehr in den Griff.

Und ich würde wirklich diese Wohnung hier weiter finanzieren, damit meine Mutter Zeit hat und nicht ständig Angst haben muss einfach auf der Straße zu landen. Schließlich würde ihr dann diese Wohnung nicht mehr zustehen, wenn ich das Zimmer hier nicht weiterhin miete...
 

Confiance

Aktives Mitglied
Visuki,

ich kann dich gut verstehen! Mir ging es ähnlich! Versuche in Efahrung zu bringen, wie hoch dein Einkommen sein "darf".
Das ist das Subsidiaritätsprinzip...zuerst muss die Familie ran, erst dann kommt der Staat.
Nach dem Tod meiner Mutter wurde sogar noch mal geprüft, ob ich in der Lage bin, ihre Sozialhilfe zurück zu zahlen. :rolleyes:
 

Confiance

Aktives Mitglied
Unterhalt für die Eltern und der Selbstbehalt

Wenn Kinder an ihre Eltern Unterhalt zahlen sollen, wird dies meist von der öffentliche Hand geltend gemacht, die Sozialleistungen für die Eltern übernehmen müssen.
Sodann stellt sich die Frage, welchen Selbstbehalt die Kinder gegenüber diesen Forderungen geltend machen können. Nach einer Rechtsprechung des BGH kann dieser Selbstbehalt eigentlich nicht mit einem festen Betrag angesetzt werden, sondern er ist vom Richter nach den konkreten Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Elternunterhalt ein rechtlich vergleichsweise schwach ausgestalteter Anspruch zugrunde liegt (§ 1609 Nr. 6 BGB) und dass sich das Kind in den meisten Fällen in seiner Lebensplanung nicht auf eine Unterhaltsleistung an seine Eltern eingestellt hat. Auch ist zu berücksichtigen, dass das Kind über Steuern und Sozialabgaben bereits zum Einkommen der älteren Generation beiträgt. In den meisten Leitlinien der OLG`s ist ein Mindestselbstbehalt von 1.400,00 Euro festgeschrieben. Dieser kann im Einzelfall nach den oben geschilderten Kriterien erhöht werden. In diesem Mindestselbstbehalt sind Kosten für die Unterkunft und Heizung von 450,00 Euro enthalten. Bei höheren Wohnkosten ist der Selbstbehalt entsprechend raufzusetzen. Ein Umzug der Kinder in eine billigere Wohnung ist bei Elternunterhalt regelmäßig unzumutbar. Werden weniger Mietkosten aufgewendet, kürzt dies nicht den Selbstbehalt, da es den Kindern überlassen bleiben soll, wie sie ihre Geldmittel verwenden.
Es gilt die Faustregel: Den unterhaltspflichtigen Kindern muss zusätzlich die Hälfte der Differenz zwischen dem Selbstbehalt und dem bereinigten Nettoeinkommen verbleiben. Die Leitlinien de OLG`s formulieren das meist so, dass sie bei dem Elternunterhalt nur noch den Mindestselbstbehalt von 1.400,00 Euro festsetzen zuzüglich 50% der Differenz zu bereinigten Nettoeinkommen.
Beispiel:
Das bereinigte Nettoeinkommen des pflichtigen Kindes beträgt 2.000,00 Euro. Der Mindestselbstbehalt beträgt 1.400,00 Euro. Die Rechnung ergibt einen Selbstbehalt in diesem Beispielsfall von 1.700,00 Euro (1.400,00 plus ½ (2.000,00 – 1.400,00)).

In Einzelfällen kann der Selbstbehalt noch weiter erhöht werden, wenn besondere Belastungen der Unterhaltspflichtigen z.B. durch sehr gehobene Lebensstellung hervorgerufen wurden. Auch die Finanzierung eines Familieneigenheims wird in die Berechnung mit einzubeziehen sein.
Bereinigtes Nettoeinkommen des Kindes
Streitig ist immer wieder, wie das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes überhaupt berechnet wird. Zunächst sind natürlich alle anfallenden Steuern abzuziehen. Neben Krankenvorsorge werden auch tatsächlich erbrachte Zahlungen für die Alterversorgung berücksichtigt. Wenn es tatsächlich gezahlt wird, werden bis zu 25% des Bruttoeinkommens als Altersvorsorge zu berücksichtigen sein. Abzugsfähig sind ferner vorrangige Unterhaltsbelastungen für Kinder oder Ehegatten. Titulierter Ehegattenunterhalt ist in Höhe des Titels abzuziehen. Unterhaltsberechtigte Kinder des pflichtigen Kindes sind entsprechend der Düsseldorfer Tabelle anzusetzen. Schulden sind unter einer erforderlichen Gesamtabwägung (Zweck der Verbindlichkeit, Zeitpunkt und Art der Entstehung, Grund, Höhe und Kenntnis der Unterhaltsschuld) einzubeziehen. Hier ist ein großzügiger Maßstab angebracht. Dies gilt insbesondere für Schulden, die vor Kenntnis der Unterhaltspflicht an die Eltern aufgenommen wurden. Schulden die erst danach begründet wurden, sind sorgfältig zu prüfen. Vermögensbildende Ausgaben sind als Altervorsorge vorweg abzuziehen, weil sie dem eigenen Unterhalt dienen. Dies gilt z.B. für das Familieneigenheim, was das Alter sichern soll. Dies gilt auch für eine Lebensversicherung, auch eine Kapitallebensversicherung und Abzahlungen für eine vermietete Eigentumswohnung.
Vermögen des Kindes
Sodann stellt sich die Frage, wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund eigenen Einkommens nicht leistungsfähig ist, ob er sein vorhandenes Vermögen für die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern einsetzen muss. Diese Obliegenheit, den Vermögensstand einzusetzen, besteht dann nicht, wenn das Vermögen für den eigenen Unterhalt gebraucht wird oder die Verwertung mit einem wirtschaftlich nicht zu vertretenen Nachteil verbunden wäre. Eine Verwertung kommt nicht in Betracht, wenn dadurch der Unterhaltspflichtige von fortlaufenden Einkünften abgeschnitten wäre, die er zur Erfüllung eigener Ansprüche (Schulden oder Unterhalt) benötigt. Dies gilt insbesondere für das Familieneigenheim. Dies gilt aber auch für Wertpapiere, Fondbeteiligung, Sparvermögen (wenn es zusätzlich der Altersversorgung dient) usw. Zusätzlich gibt es ein individuelles Schonvermögen, so dass in der Regel Vermögen unter 100.000,00 Euro nicht für den Elternunterhalt einzusetzen sind.
Ehegatte des Unterhaltspflichtigen
Problematisch ist zudem, wie Ehegatten des Unterhaltspflichtigen Kindes in diese Berechnung einzubeziehen sind. Ist der Ehegatte selbst nicht erwerbstätig, also unterhaltsbedürftig, ist sein Familienunterhalt als Zahlbetrag bei der Bereinigung des Nettoeinkommens vorweg abzuziehen. (Der Familienbedarf beträgt grundsätzlich die Hälfte des gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommens ohne Ansatz eines Erwerbstätigenbonus, mindestens aber 1.050,00 Euro).
Verfügt dagegen der Ehegatte über ein höheres Einkommen als der gegenüber den Eltern Unterhaltspflichtige, ist zu prüfen, ob über den Familienunterhalt des Ehegatten der Selbstbehalt des Pflichtigen ganz oder teilweise gedeckt ist. Der Grund liegt darin, dass der Unterhaltspflichtige zum Familienunterhalt beitragen muss, wie es dem Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte entspricht.




 
V

Visuki

Gast
Heißt für mich: Kommt auf den Einzelfall drauf an, also was der Richter sagt?

Muss ich dann vor Gericht?

Weil ich das Geld definitiv benötige. Es sparen muss, weil sonst geht mein Leben kaputt.

Ich habe schon garkein Selbstvertrauen mehr, weil jede Entscheidung in meinem Leben, letztendlich die Erlaubnis meiner Mutter brauch.

Ich will mich vegetarisch ernähren -> Nein, können wir uns nicht leisten. Ende.

Ich will mich selbstständig machen -> Nein, das geht nicht, nachher landen wir wegen dir auf der Straße.

Ich will umziehen -> Nur wenn du die Wohnung als zweiten Wohnsitz anmeldest, weil sonst müssen wir hier wegziehen. Also 2mal Miete zahlen.

Tut mir leid, mir fehlt die Kraft. Ich bekomme schnell ein schlechtes Gewissen. Diese Frau hat mich über die Jahre so bearbeitet, dass sie mich manipulieren oder sogar steuern kann. Ihr Wille oder gar nichts.

Ich verdiene mein Geld übers Internet und sie gibt mir Internetverbot. Ich sage ich kauf mir dann nen eigenen Anschluss und sie sagt, dass ihr kein zweiter Anschluss ins Haus kommt, für das ich einen Mietanteil zahle. Ohne Internet kein Geld und ohne Geld die Abhängigkeit.

Ich habe mein Selbstvertrauen nahezu komplett verloren und ich denke immer, dass ich für jede Tat und Entscheidung meines Lebens eine Erlaubnis benötige.

Ohne sparen, werde ich die Wohnung in Flensburg nicht bekommen und werde noch ein Jahr hier wohnen müssen. Mein Leben geht kaputt. Ich gehe kaputt. Bin froh, dass ich mich mitlerweile nicht mehr selbst verletze.

Das Geld benötige ich definitiv um mit mir, meiner Psyche und meinem Leben klar zu kommen. Ich bin 20,5 Jahre alt und fühle mich wie 14.

Ich hoffe die Richter verstehen sowas auch... ich komme einfach nciht mehr zurecht... ich will so nciht mehr...
 

Confiance

Aktives Mitglied
Nein, ich vermute, dass dein Geld gar nicht ausreichen wird. Wie kommst du überhaupt auf das Thema Unterhalt? Wer ist an dich heran getreten?

Was deine Mutter angeht, halte ich deinen Auszug für zwingend notwenig. Sieh zu, dass du auf die eigenen Füße kommst!
Weißt du, warum sie so an dir zerrt? Warum sie nicht will, dass du gehst? Habt ihr da mal drüber gesprochen?
Das schlechte Gewissen kenne ich gut...plage mich auch heute noch damit rum. Aber da musst du durch! Häufiger an dich denken, auch wenn es schwer fällt. Das kann man üben!
Ich finde, dass in solchen Fällen eine Therapie ganz nützlich sein kann. Dass man einfach mal gesagt bekommt, dass man gar nicht so ein schlechtes Kind ist, wie man denkt oder von der Mutter an den Kopf geknallt bekommt. Es ist einfach eine unabhängige Person da, mit der man über gewisse Entscheidungen, die gefällt werden müssen oder auch schon getroffen wurden, sprechen kann. Das kann eine gute Hilfe sein.

An sich denke ich, dass du eigentlich auf einem guten Weg bist, du musst dich "nur" noch freistrampeln! ;)

Warum arbeitet deine Mutter eigentlich nicht?
 

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