Grisu
Aktives Mitglied
So habe ich das auch verstanden, was ich über die letzten Stunden da recherchiert habe weil es mich auf Grund dieses Themas hier interessiert hat. Erst dann, wenn der Besitzer der E-Akte in seine Unterlagen reingeht und die Rechte vergibt, erst dann können Einschränkungen durchgeführt werden. Bis dahin kann nahezu jeder Arzt durch einmalige Einstecken der Gesundheitskarte für bis zu 90 Tage in den Account gehen.Das muss man in der App für die EPA machen.
Da hat man quasi das Mitbestimmungsrecht.
Ich selber habe dem Teil schon Anfang des Jahres widersprochen, was auch gut war.
Der Umgang mit der App zur E-Akte dürfte nicht jedem geläufig sein. Ich kenne viele Smartphone-Nutzer, die nicht bereit sind weitere (eventuell unsichere) Applikationen aufs Handy zu laden. Ich selber bin sehbehindert, am Handy würde ich diese Dinge ganz sicher nicht ab-, zu oder umschalten. Einfach weil es so für mein eines sehendes Auge mit nur ein paar Prozent nicht machbar ist.
Wie so oft: in vielen Dingen am Thema vorbeigeschossen. Der Grundgedanke ist sicherlich gut - aber die Realisierung in diesem Falle wohl etwas daneben, wenn wir so die Berichterstattung darüber und die bereits erfolgten Hacks betrachten.
Gruß von Grisu