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Einwohnerinnen & Einwohner, Arbeiterinnen & Arbeiter - sind die Doppelformen nötig?

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AW: ... und auch nicht erlaubt!

hier ein Auszug aus N24, die auf Grund des neuesten Vorfall auf Hawaii etwas dazu geschrieben haben

5. Ist die erste Strophe des Deutschlandliedes nun verboten?

Klare Antwort: Nein. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil im März 1990 entschieden, dass das ganze Lied – also auch Strophe eins und zwei – unter dem Schutz der Kunstfreiheit interpretiert werden darf. Strafrechtlich geschützt ist allerdings nur die dritte Strophe. Wird zu offiziellen Anlässen – wie in den USA nun geschehen – die erste oder zweite Strophe gesungen, ist das keineswegs verboten. Es ist nur schlichtweg falsch. Man singt dann nicht die Nationalhymne.

der Link zum kompletten Artikel
https://www.welt.de/geschichte/article162022962/Ist-die-erste-Strophe-des-Deutschlandliedes-verboten.html

oder
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-25-nationalhymne-175-jahre-deutschlandlied.html



Rührend finde ich immer wieder diese Zeilen:



Gott erhalte Franz, den Kaiser,
Unsern guten Kaiser Franz!
Lange lebe Franz, der Kaiser,
In des Glückes hellstem Glanz!
Ihm erblühen Lorbeerreiser,
Wo er geht, zum Ehrenkranz!
Gott erhalte Franz, den Kaiser,
Unsern guten Kaiser Franz!



https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Kaiserhymnen


Ich vermute, diese Zeilen sind auch nicht verboten. 🙂
 
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