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Einwandfreier Ruf von Beamte, ja oder nein?

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hoffnungslose

Aktives Mitglied
Sollte ein Polizist einen einwandfreien Ruf haben?
Dürfen Jugendamtmitarbeiter selber gravierende Familienprobleme haben?

Wie denkt ihr darüber?
 
E

EuFrank

Gast
Hallo hoffnungslose!

Sollte ein Polizist einen einwandfreien Ruf haben?
Dürfen Jugendamtmitarbeiter selber gravierende Familienprobleme haben?

Wie denkt ihr darüber?
Vielleicht solltest Du mal beschreiben, was Du Dir unter einem einwandfreien Ruf vorstellst oder wodurch ein solcher gefährdet wäre.

Dasselbe gilt für die gravierenden Familienprobleme. Kannst Du sie etwas konkreter beschreiben?
 

hoffnungslose

Aktives Mitglied
Wenn ein Polizist eine Straftat begeht, sollte er dann von seinem Beruf ausgeschlossen werden?

Wenn ein Mitarbeiter vom Jugendamt selbst ein Kind zum Beispiel in die Jugendhilfe geben muss ist er dann in der Lage über andere zu urteilen?

Oder trennt man einfach Privatleben und Berufsleben?
 
E

EuFrank

Gast
Hallo hoffnungslose!

Ich will mal folgende These wagen:

Die meisten Berufe beinhalten das Ausführen von Funktionen. Solange die Träger dieser Funktionen ihre Aufgaben einwandfrei ausführen, interessiert ihr Privatleben nicht.

In wenigen Berufen haben die Betreffenden eine Entscheidungsgewalt, die eine ethisch-moralische Qualifikation erfordert (zB als Minister). In gewissem Sinne unterstehen diese Menschen nicht mehr ausschließlich bestimmten Gesetzen sondern auch sich selbst. In diesen Fällen sollten die Berufsträger moralisch integere Personen darstellen.
 

mikenull

Urgestein
Und ich hör die Nachtigal trapsen.......

Wenn ein Beamter irgendein Delikt vollbracht hat, das mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird, ist er nicht mehr Beamter, oder Querkopf?
 
Q

Querkopf

Gast
Und ich hör die Nachtigal trapsen.......

Wenn ein Beamter irgendein Delikt vollbracht hat, das mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird, ist er nicht mehr Beamter, oder Querkopf?

Und er wird eigentlich, im Gegensatz zu einem Nichtbeamten, doppelt bestraft.

Durch das anschließende Disziplinarverfahren kann er im schlimmsten Fall aus dem Dienst entfernt werden und auch alle Ansprüche auf Altersversorgung verlieren.

Dies ist bei einem Angestellten oder Arbeiter nicht der Fall.
 
B

Benjamin-29

Gast
Und er wird eigentlich, im Gegensatz zu einem Nichtbeamten, doppelt bestraft.

Durch das anschließende Disziplinarverfahren kann er im schlimmsten Fall aus dem Dienst entfernt werden und auch alle Ansprüche auf Altersversorgung verlieren.

Dies ist bei einem Angestellten oder Arbeiter nicht der Fall.
Doppelt bestraft kann man nicht sagen. Denn eine beamtete Stellung bringt Vorteile, die ein Angestellter oder Arbeiter nicht hat.
 
Status
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