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Einladung vor Ende der Bewerbungsfrist

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Oft ist es doch so, dass Stellen offiziell ausgeschrieben werden müssen, obwohl eigentlich schon klar ist, dass sie intern besetzt werden können.
Die Pflicht, eine Stelle extern ausschreiben zu müssen, gibt es nicht, falls du das mit offiziell meintest. Damit würde ein Arbeitgeber ja zu Personalaufbau gezwungen. Wahrscheinlich verwechselst du das mit der Verpflichtung, eine Stelle intern ausschreiben zu müssen - selbst die existiert aber nur, wenn es mit dem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung gibt. Grundsätzlich müssen in D keine Stellen ausgeschrieben werden. Bei internen Ausschreibungen kommt es dann tatsächlich gelegentlich vor, dass der Wunschkandidat schon fest steht, man aber der Form halber noch andere interne Bewerber einlädt und die sich tatsächlich vergeblich Hoffnung machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

CandyIsDandy

Mitglied
Der Chef sagt, dass er sich dich auf der Stelle gut vorstellen kann und lädt dich direkt zum Gespräch ein. Das heißt, dass du gute Chancen hast. Wieso bis Ende der Frist mit einem Gespräch warten, wenn man schon einen guten Kandidaten an der Hand hat? Man kann ja andere Kandidat:innen immernoch interviewen.

Und der Kandidat könnte sich in der Zeit nämlich auch wo anders umsehen, und dann für die Stelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Es ist also auch im Interesse deines Chefs dir zu signalisieren, dass sie dich gut finden.

Plus, wieso sollte dich der Chef mit einem Bewerbungsgespräch verarschen? Da hat der doch gar keine Zeit für
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Die Pflicht, eine Stelle extern ausschreiben zu müssen, gibt es nicht, falls du das mit offiziell meintest.
Der BR kann das verlangen und da kommt der AG auch nicht raus.
Bei internen Ausschreibungen kommt es dann tatsächlich gelegentlich vor, dass der Wunschkandidat schon fest steht, man aber der Form halber noch andere interne Bewerber einlädt und die sich tatsächlich vergeblich Hoffnung machen.
Das ist aber immer so. Auch extern. Wenn der Traumbewerber schon Nr. 1 ist lädt man die anderen trotzdem ein.
Es heißt ja noch lange nicht das derjenige zusagt! Auch intern! Der Vertrag kommt immer nach der Frist.
 

HeartAttack

Aktives Mitglied
Das ist eine interne Bewerbung da läuft manches anderes.
Der TE schrieb, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wurde. wenn ich der AG wäre, würde ich alles tun, um Fehler zu vermeiden, die mir abgewiesene Bewerber ankreiden könnten. Aber da kann der TE natürlich nichts machen, er hat dann halt das Problem, wenn er die Stelle kriegen soll und ein Mitbewerber klagt.
Was für ein sinnloses Pauschalurteil.
Ein Satz der mit “Kann sein“ beginnt, ist weder pauschal noch ein Urteil.
zudem werden interne Bewerber so gut wie immer vorgezogen
Oft ist es doch so, dass Stellen offiziell ausgeschrieben werden müssen, obwohl eigentlich schon klar ist, dass sie intern besetzt werden können.
Und genau deswegen sollte man da besonders aufpassen, dass die Verfahrensweise nicht beanstandet werden kann.
 

HeartAttack

Aktives Mitglied
Wenn der Traumbewerber schon Nr. 1 ist lädt man die anderen trotzdem ein.
Es heißt ja noch lange nicht das derjenige zusagt!
Genau, und selbst wenn es vorher einen vermeintlich fixen Wunschkandidaten gab, habe ich schon Überraschungen erlebt, dadurch dass sich ein noch interessanterer Bewerber beworben hat, den man gar nicht auf dem Schirm hatte, und der wurde es dann auch.
 

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