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Eine Frage zu HARTZ IV

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Soulgirl

Mitglied
Hallo Ihr Lieben,

ich muss nochmal dringend für eine Freundin nachfragen :)

Also sie wird im November 2007, 26 Jahre alt und möchte bzw. muss sich auf Hartz IV melden.

Sie wohnt noch bei ihren Eltern zuhause. Werden diese für den Unterhalt herangezogen obwohl sie schon über 25 Jahre alt ist?

Wie wäre die Lage, wenn sie sich bei mir melden würde (KVR) und sich dann Hartz IV meldet, werden da die Eltern herangezogen? Bekommt sie ganz normal ihr Arbeitslosengeld? Oder muss sie wieder zu ihren eltern zurückkehren?

Im übrigen hat sie eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, aber ohne Prüfung.

Bitte antwortet mir schnell.

Liebe Grüsse
soulgirl :D
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Rosenbaum

Gast
Soweit ich weis hat Sie mit 25 oder älter ein Recht auf eine eigene Unterkunft. Aber kann es nicht 100ig sagen.

Maydan
 
K

Kuhstall

Gast
Mit über 25 Jahren darf sie ausziehen, ABER nur mit der Genehmigung des Hartz IV Amtes.
Sie hat Anspruch auf eine eigene Bedarfsgemeinschaft, also höchster Regelsatz 347€.
Viele Ämter sind noch der Meinung, dass diejenigen, die mit der Person zusammenleben, auch füreinander einstehen, d.h. sich finanziell unter die Arme greifen - und das führt dann immer wieder zu Diskrepanzen.

Ich rate deiner Freundin: sie soll ihr Leben nach ihren Vorstellungen einrichten. Wenn sie nicht allein wohnen mag, dann zur Freundin oder dem Freund - bitte nicht den Fehler machen und an das Amt denken, um evt. finanzielle Vorteile zu bekommen! Das wäre dann ganz bestimmt nicht ihr eigenes Leben!
Und die psychische belastbarkeit eines Hartz IV Empfängers (ich gehe von mir und meiner Umgebung aus) ist nicht zu überschätzen!!
 

Soulgirl

Mitglied
Mit über 25 Jahren darf sie ausziehen, ABER nur mit der Genehmigung des Hartz IV Amtes.
Sie hat Anspruch auf eine eigene Bedarfsgemeinschaft, also höchster Regelsatz 347€.
Viele Ämter sind noch der Meinung, dass diejenigen, die mit der Person zusammenleben, auch füreinander einstehen, d.h. sich finanziell unter die Arme greifen - und das führt dann immer wieder zu Diskrepanzen.

Ich rate deiner Freundin: sie soll ihr Leben nach ihren Vorstellungen einrichten. Wenn sie nicht allein wohnen mag, dann zur Freundin oder dem Freund - bitte nicht den Fehler machen und an das Amt denken, um evt. finanzielle Vorteile zu bekommen! Das wäre dann ganz bestimmt nicht ihr eigenes Leben!
Und die psychische belastbarkeit eines Hartz IV Empfängers (ich gehe von mir und meiner Umgebung aus) ist nicht zu überschätzen!!
Das heisst, dass ARGE auch ablehnen kann oder?

Sie möchte ja erst einmal bei mir leben (mit ihren Eltern versteht sie sich nicht mehr so gut und sie lebt dort eingepfercht in einem kleinen Zimmer).

Sie möchte ja keine Vorteile vom Amt haben nur eine kleine Unterstützung bis sie wieder arbeit findet und evtl. sich auf eine Wohnung (Sozialwohnung) bewerben kann.
 
K

Kuhstall

Gast
Sie geht zum Amt und sagt, ich will ausziehen. Dann bekommt sie gesagt, Miete etc. nur so hoch, sonst nichts da mit ausziehen. Sagt sie, ich ziehe zu meiner Freundin - was sie auch wirklich möchte - dann wird das Amt UMGEHEND auch die Daten dieser Freundin einholen WOLLEN. Das darf das Amt aber nicht über die Hartz IV Empfängerin, weil sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist. Das Amt muß sich selbst an die Freundin wenden, und diese kann ihren Einwand oder Nichteinwand (d.h. Formulare ausfüllen) äußern. Interessant für das Amt darf nur der Untermietvertrag und Nebenkosten sein.
Zieht deine Freundin zu dir, ohne vorher das Amt zu fragen, drohen Sanktionen wegen Nichtanzeigens einer Veränderung.
 

Soulgirl

Mitglied
Sie geht zum Amt und sagt, ich will ausziehen. Dann bekommt sie gesagt, Miete etc. nur so hoch, sonst nichts da mit ausziehen. Sagt sie, ich ziehe zu meiner Freundin - was sie auch wirklich möchte - dann wird das Amt UMGEHEND auch die Daten dieser Freundin einholen WOLLEN. Das darf das Amt aber nicht über die Hartz IV Empfängerin, weil sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist. Das Amt muß sich selbst an die Freundin wenden, und diese kann ihren Einwand oder Nichteinwand (d.h. Formulare ausfüllen) äußern. Interessant für das Amt darf nur der Untermietvertrag und Nebenkosten sein.
Zieht deine Freundin zu dir, ohne vorher das Amt zu fragen, drohen Sanktionen wegen Nichtanzeigens einer Veränderung.
naja sie will ja noch keine eigene wohnung sie will wenn dann zu mir ziehen. wir wollten wissen ob die eltern so forumulare wegen unterhalt ausfüllen müssen obwohl sie schon über 25 ist und auch verheiratet ist .. hatte ich vergessen
 

chimaira

Aktives Mitglied
Auch, wenns nicht dazu gehört:

Deine Freundin macht keinen Abschluss, will aber eine eigene Wohnung und auch noch Geld dafür. Schön!

Ich muss ehrlich sagen, dass mich das schon ärgert. Ich selbst habe wenig zu Verfügung, aber noch nie irgendwo nach Geld gefragt.

Mädels, ihr seid soooooooo jung, warum geht ihr nicht arbeiten? Und wenn es Kellnern ist? Hartz 4 in so jungen Jahren, wo soll das hinführen? Wann soll sich das ändern?

Gruß ;)

Ich glaube, das ist echt eine Frage der Erziehung...
 
S

STAN*

Gast
naja sie will ja noch keine eigene wohnung sie will wenn dann zu mir ziehen. wir wollten wissen ob die eltern so forumulare wegen unterhalt ausfüllen müssen obwohl sie schon über 25 ist und auch verheiratet ist .. hatte ich vergessen
Dann ist erstmal der Göttergatte unterhaltsmäßig mit im Spiel.

Und wohnt der auch mit bei den Eltern der Freundin?
 

Soulgirl

Mitglied
Auch, wenns nicht dazu gehört:

Deine Freundin macht keinen Abschluss, will aber eine eigene Wohnung und auch noch Geld dafür. Schön!

Ich muss ehrlich sagen, dass mich das schon ärgert. Ich selbst habe wenig zu Verfügung, aber noch nie irgendwo nach Geld gefragt.

Mädels, ihr seid soooooooo jung, warum geht ihr nicht arbeiten? Und wenn es Kellnern ist? Hartz 4 in so jungen Jahren, wo soll das hinführen? Wann soll sich das ändern?

Gruß ;)

Ich glaube, das ist echt eine Frage der Erziehung...
Also erstmal ist sie nicht eine, die Geld vom Staat beziehen will sondern muss! Sie ist psychisch etwas angeschlagen weil ihre Ausbildung ein absoluter Mist war und ihr exchef sie sehr unter Druck gesetzt hatte. Das muss Sie erst mal in einer Therapie aufarbeiten.

Das mit dem Arbeiten wird dann auch schwer, denn wenn man psyisch angeschlagen ist, dann traut man sich gar nicht mehr in eine neue Arbeit sondern muss das erst therapieren lassen. Leider geht es daheim nicht mehr so weiter und sie MUSS ausziehen.
 

Soulgirl

Mitglied
Dann ist erstmal der Göttergatte unterhaltsmäßig mit im Spiel.

Und wohnt der auch mit bei den Eltern der Freundin?

Der Gatte kann ihr derzeit auch nicht helfen, weil sie im Ausland geheiratet hat und es eine Zeit braucht bis er in Deutschland einreisen kann. Dies dauert leider schon über 1 1,5 Jahre, was natürlich auch auf die Psyche schlägt.

Sie ist also derzeit vom Staat abhängig damit er sie etwas unterstützt und sie ihre Therapie weitermachen kann.
 
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