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Eilt

  • Starter*in Starter*in Norbertla
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    eilt
Gemeinsame Küche??

Wie soll es denn in einer WG anders gehen.
Wenn jedes WG-Mitglied auch noch ne eigene Küche braucht....

Zuzutrauen wäre der ARGE so ein Begründung für die Ablehnung allerdings. Die sind in sowas recht kreativ.
 

Hallo JaneDoe,

schau mal hier: Eilt. Hier findest du vielleicht was du suchst.

unwahre Behauptungen zu Hauf....

"Es gibt keine Ablehnung ohne Begründung" stimmt nicht.

"...hat die ARGE mit Sicherheit nicht dies Begründung gegeben"
... in welcher Oase lebst Du?

Mit welchem Recht unterstellst Du,daß der hier Hilfe Suchende lügt?

Sei froh,daß Du offenbar NOCH NICHT selbst betroffen bist vom Huftritt eines Amtsschimmels. 😎😎😎

Habe vor mir auf dem Tisch einen Bescheid eines Freundes,
(nicht meiner ,ich hab nicht mal Anspruch auf ALG2....obwohl ich kein Einkommen o.verwertbares Vermögen hab),

bei dem TROTZ vollständig vorliegenden Unterlagen,trotz "Kontrollbegehung"
OHNE jegliche Beanstandungen (!) ,trotz absolut keiner einzigen Nachfrage oder Unklarheit der "Bedarfsempfänger"
erstens die SCHON MIT FRÜHEREM BESCHEID zuerkannten NK ohne jegliche Ankündigung oder Begründung (weder schrl. noch mdl.!) einfach nicht überwiesen wurden (schon seit 3 Monaten überfällig!),
wo der "neue Bescheid " als beschiedene Wohnkosten OHNE JEGLICHE BEGRÜNDUNG nur eine schöne klare Null stehen hat.

Der Bedarfsempfänger ist schwerbehindert (was seine Rechtwahrnehmung noch "verbessert" )---er hat nicht ein einziges Versäumnis, er ging brav zu jeder Beratung etc.etc.

Er hat seit extrem langer Zeit absolut nichts (!!!) erstattet bekommen für die DARGELEGTEN NICHT BEANSTANDETEN Wohnkosten. OHNE JEGLICHE BEGRÜNDUNG,OHNE JEGLICHE VERSÄUMNISSE!

Falls Du es nicht glaubst,oder unterstellst "da muß doch was seitens des Bedarfsempfängers versäumt /verschuldet worden sein " ,gern nach Rücksprache der datenschutzbereinigte scan...

Mit geht die Hutschnur hoch ,wenn ich die überheblichen Zurechtweisungen an von Not Betroffene lese.

Allein der Spruch "Da mußt Du mal die frühere Post lesen,Du hast garantiert
FEHLER gemacht" ist eine Unverschämtheit sondergleichen.

" Was ich nicht weiß,macht mich nicht heiß" ...naja...sobald man dann mal SELBST betroffen ist,wird man sich evl.an so leichtfertige Antworten,die man gab ,erinnern....

Jeder kann die Augen aufmachen und um sich schauen...und helfen ,statt
Hilfesuchenden die Theorie als REALE PRAXIS zu verkaufen.

Es sollte korrekte Bescheide nur geben... wenn nicht zu viele ARGE-Mitarbeiter GESETZESBRECHER wären! Ich beziehe mich hier auf ausgeurteilte Bescheidkorrekturen zugunsten klagender Hilfeempfänger.

In Wirklichkeit gibt es Datensystemabstürze bei der ARGE,unabsichtliche und ABSICHTLICHE Fehler,schlimmste Demütigungen von HILFSBEDÜRFTIGEN,Amtsmißbrauch,Kompetenzüberschreitung,STRAFTATEN in immenser Höhe - durch die Leute,die in Lohn und Brot sind--um zu helfen!

Die geringe Zahl WIRKLICHER Betrüger unter Hilfe-Beantragenden wird als Vorwand für FLÄCHENDECKENDE Falschhandlungen gegenüber sehr vielen
Bedürftigen genutzt.

Die Zahl der bei den Sozialgerichten anhängigen Verfahren ist nur die Spitze des Eisberges.
Die wirklich Schwachen,die alten,kranken und schüchternen bzw. nicht so schreibkundigen Leute --- trauen sich gar nicht,ihr Recht einzuklagen!
DAS IST DER EIGENTLICHE SKANDAL!

Da es klare Gesetze und Durchführungsbestimmungen gibt,sollte jedem
Straftäter viel konsequenter und fixer das Handwerk gelegt werden.
Also: nicht nur ziviler Rechtsweg (Einspruch),sondern JEDESMAL Strafanzeige,Dienstaufsichtsbeschwerde,Fachaufsichtsbeschwerde...
(Auch "unwiisentlich" begangene Straftaten sind Straftaten..Beleidigung,Vermögensschädigung...).

Wie viele ALG2-Empfänger werden wohnungslos,kontolos--weil im Amt ABSICHTLICH geschlampt wird?

Jedem ARGE-Mitarbeiter,der einen Menschen schädigt,ihn demütigt,seine BEZAHLTE Arbeit unzureichend macht,sollte SOFORT gekündigt werden---und er sollte sich in die Schlange der "Klienten" einreihen müssen----das hätte durchschlagende Qualitätsverbesserung zur Folge.
Jeder diesbezüglich im Amt verursachte Schaden sollte PERSÖNLICH beglichen werden müssen durch den Sachbearbeiter !

Ich jedenfalls werde IMMER hingucken und denen helfen,die es nicht selbst gebacken kriegen,weil sie vielleicht krank sind oder Angst haben vor dem Moloch "ARGE" --- kann ja jeder halten,wie er will...
Heute droht zum Glück kein Knast mehr,wenn man sein gesetzlich verbrieftes recht wahrnimmt.

Rat an jeden Betroffenen: macht Euch schlau und sucht Euch RICHTIGE Helfer!
Wenn die dafür angestellten Helfer Euch eher schaden...

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

ggggrrrr...ich werde meinen Post sicher wieder löschen...es bringt nix...

WARUM antwortet jemand auf einen Hilferuf--- wenn er dem Hilfesuchenden die Notlage nicht glaubt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag mal Micky, warum keifst du mich eigentlich immer so aggressiv an? Was habe ich dir getan? Versuch doch bitte einmal nicht persönlich zu werden. Du bist reichlich unverschämt.

P.S.:
Ich glaube die Notlage sehr wohl. Nur muss man bei der ARGE alles erst einmal schriftlich bekommen, sonst bringt keine Antwort am Telefon etwas.........

Und Mickey: Siehe da, hier hat der TE doch tatsächlich einem Menschen am Telefon derARGE erreicht! Hattest du mich deswegen nicht schon so neidergemacht??

Ich wiederhole:
Die ARGE darf sehr wohl Vermutungen anstellen und eine BG unterstellen. Seit einigen Jahren ist die Beweislast ungedreht worden und der TE selbst muss beweisen, dass es sich nicht um eine BG handelt, in der er lebt.
Zitat:
Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006, BGBl. I S. 1706, sind mit Wirkung zum 01.08.2006 die Vorschriften neugefaßt worden, die die Voraussetzungen für Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II regeln.
Dabei wird zum Teil nicht nur auf den einzelnen Hilfebedürftigen abgestellt, sondern auf die sog. Bedarfsgemeinschaft. Diese wird grundsätzlich in § 7 Abs. 3 SGB II geregelt. Zur Ergänzung ist nunmehr zudem ein Abs. 3a hinzugefügt worden, der eine Vermutungsregel enthält, die es der Verwaltung erleichtern soll, in Fällen nur schwer aufklärbarer Verhältnisse eine schnelle Entscheidung zu treffen.
Der Zirkel - Anmerkung zu § 7 Abs. 3a SGB II, Bedarfsgemeinschaft, Partnerbegriff
 
Zuletzt bearbeitet:
Gemeinsame Küche ?

Eine Einbauküche zur gemeinsamen Nutzung wäre vorhanden, jedoch nutze ich einen separatern Kühlschrank und eine Kochplatte in meinen Räumen.

Einen Ablehnungsbescheid habe ich nicht bekommen weil bei meiner Vorsprache dieser aufgrund der Miete sofort abgelehnt, also gar nicht bearbeitet wurde.

Des weiteren lag eine Erklärung vor daß es sich hierbei nur um eine Zweckgemeinschaft handelt und um keine partnerschaftliche Wohngemeinschaft.

vielen Dank für all Eure Wortmeldungen und Tips.


Gruß, Norbert
 

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