N
Norbertla
Gast
Hallo zusammen,
ich habe vor von Bayern nach Hessen umzuziehen und möchte in eine WG einziehen, das heißt mit einer Frau welche einen schulpflichtigen Sohn hat. Eine partnerschaftliche Beziehung besteht nicht.
Ich bin bereits Empfänger von Hartz IV Leistungen.
Die Mitbewohnerin erzielt Einkommen durch eine berufliche Tätigkeit.
Der Mietpreis der Wohnung beträgt 560 EUR zuzüglich nebenkosten für Heizung, etc. was in der Anlage KDU auch aufgeführt ist.
Nach telefonischer Rücksprache mit der ARGE Limburg erklärte man mir dass der Mietbetrag durch die 3 Personen geteilt wird so daß sich für meine Person ein Betrag von knapp 250 EUR errechnen würde und dies auch keine Probleme bei der Genehmigung geben wird.
Gestern bin ich von Würzburg nach Limburg gefahren um die Anträge vorzulegen und das ganze wurde abgelehnt aufgrund der zu hogen Grundmiete. Man verwies mich darauf dass für 3 Personen nur eine Kaltmiete in Höhe von 348 EUR genehmigt wird. Nun frage ich mich was ist hier falsch gelaufen?
Das Wohnobjekt besteht aus insgesamt 4 Wohnräumen mit einer insgesamten Wohnfläche von 115 qm wovon ich ein eigenes Zimmer, einen Flur und ein eigenes Bad nutze. Meine Mieträume betragen ca. 45 qm und sind separat durch eine Türe getrennt.
Weshalb wurde der Antrag abgelehnt obwohl man mir vorher am Telefon mitteilte daß es im Rahmen liegt zumal meine Mitbewohnerin auch eigene Räume und ein eigenes separates Bad hat und die anderen 2 Drittel der Miet und Nebenkosten übernimmt.
Eine Kaution musss von mir nicht entrichtet werden.
Wer kann mir Zahlen nennen, weshalb ist das nicht möglich zumal mein Anteil der Mietkosten unter denen liegt welche mir bisher bewilligt wurden.
Hier in Würzburg wird mir für das Wohnen: Kosten für Unterkunft und Heizung ein betrag in Höhe von 295,50 EUR gewährt, in oben genannter WG jedoch abgelehnt obwohl mein Mietanteil um fast 50 EUR darunter liegt?
mit freundlichen Grüßen
Norbert
ich habe vor von Bayern nach Hessen umzuziehen und möchte in eine WG einziehen, das heißt mit einer Frau welche einen schulpflichtigen Sohn hat. Eine partnerschaftliche Beziehung besteht nicht.
Ich bin bereits Empfänger von Hartz IV Leistungen.
Die Mitbewohnerin erzielt Einkommen durch eine berufliche Tätigkeit.
Der Mietpreis der Wohnung beträgt 560 EUR zuzüglich nebenkosten für Heizung, etc. was in der Anlage KDU auch aufgeführt ist.
Nach telefonischer Rücksprache mit der ARGE Limburg erklärte man mir dass der Mietbetrag durch die 3 Personen geteilt wird so daß sich für meine Person ein Betrag von knapp 250 EUR errechnen würde und dies auch keine Probleme bei der Genehmigung geben wird.
Gestern bin ich von Würzburg nach Limburg gefahren um die Anträge vorzulegen und das ganze wurde abgelehnt aufgrund der zu hogen Grundmiete. Man verwies mich darauf dass für 3 Personen nur eine Kaltmiete in Höhe von 348 EUR genehmigt wird. Nun frage ich mich was ist hier falsch gelaufen?
Das Wohnobjekt besteht aus insgesamt 4 Wohnräumen mit einer insgesamten Wohnfläche von 115 qm wovon ich ein eigenes Zimmer, einen Flur und ein eigenes Bad nutze. Meine Mieträume betragen ca. 45 qm und sind separat durch eine Türe getrennt.
Weshalb wurde der Antrag abgelehnt obwohl man mir vorher am Telefon mitteilte daß es im Rahmen liegt zumal meine Mitbewohnerin auch eigene Räume und ein eigenes separates Bad hat und die anderen 2 Drittel der Miet und Nebenkosten übernimmt.
Eine Kaution musss von mir nicht entrichtet werden.
Wer kann mir Zahlen nennen, weshalb ist das nicht möglich zumal mein Anteil der Mietkosten unter denen liegt welche mir bisher bewilligt wurden.
Hier in Würzburg wird mir für das Wohnen: Kosten für Unterkunft und Heizung ein betrag in Höhe von 295,50 EUR gewährt, in oben genannter WG jedoch abgelehnt obwohl mein Mietanteil um fast 50 EUR darunter liegt?
mit freundlichen Grüßen
Norbert