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Eigentumswohnung

Hmmm, ...



Ich bekomme ALG2.Ich möchte diese Wohnung nicht abgegeben weil das ist mein Elternwohnung(Eltern sind tod)Diese Eigenturmswohnung hab ich in Rusland.Das ist nicht vermiterte Wohnung er steht leer.
 
Da diese Immobilie in Russland keinen besonderen Wert hat, außer es ist in Moskau, würde ich dies nicht angeben.

Und es gibt auch kein Abkommen zwischen BRD und Russland, das solche Dinge im Informationsaustausch sichtbar macht.

Und ich würde sagen, es handelt sich um geschütztes Vermögen im Sinne des SGB, da es der Alterssicherung dient.

Vor diesem Hintergrund würde ich mir nicht zu viele unnütze Gedanken machen.
 
Hallo!
Man muß beim Antrag auf ALG II und auch ALG1 alle Vermögenswerte angeben. Dazu gehört auch eine ETW im Ausland. Macht man das nicht, droht eine Rückforderung der vom Arbeitsamt gezahlten Gelder, wenn es irgendwann herauskommt. Außerdem besteht dann keine Krankenversicherung mehr, wenn kein Geld fließt!!
HB
 
Hallo!
Man muß beim Antrag auf ALG II und auch ALG1 alle Vermögenswerte angeben. Dazu gehört auch eine ETW im Ausland. Macht man das nicht, droht eine Rückforderung der vom Arbeitsamt gezahlten Gelder, wenn es irgendwann herauskommt. Außerdem besteht dann keine Krankenversicherung mehr, wenn kein Geld fließt!!
HB

Klar.
Trotzdem würde ICH sie nicht angeben.
Aber das muss jeder selbst entscheiden.
 

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