Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Eigentumswohnung

M

Mamut

Gast
Hallo.Ich habe eine Frage,zwar ich komme aus Rusland und habe ich da ein Eigentumswohnung,ich beziehe ARG2 muss ich bescheid sagen?wenn ja dan krieg ich kein geld von ARG?wie das läuft?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Man muß wahrgeitsgemäß antworten oder riskiert eine Rückzahlungsauforderung.
Wenn Du es verschweigst (und es über dem Ämteraustausch raus kommt--Finanzamt: Grundsteuerbescheid...o.ä. --oder halt durch Auskunft bei dem Standort der Wohnung) könnte das "Sozialbetrug" sein.

Eine selbstgenutzte Wohnung dürfte ,so wie ein EFH,nicht hinderlich für Grundbedarf sein.
Die Wohnkosten sind hier die NK und evl. die Zinsen .

Oder ist es eine vermietete Wohnung? Dann mußt Du die Mieteinkünfte angeben.

Außerdem ist "verwertbares Vermögen" zuerst einzusetzen.

WAS bekommst Du konkret derzeit?

Warum hast Du die Wohnung nicht angegeben?
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mamut

Gast
Ich bekomme ALG2.Ich möchte diese Wohnung nicht abgegeben weil das ist mein Elternwohnung(Eltern sind tod)Diese Eigenturmswohnung hab ich in Rusland.Das ist nicht vermiterte Wohnung er steht leer.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Jaaaaa,,,,mike...okay...ich hab es nicht richtig gelesen...
muß ich mich entschuldigen.:D

Dachte : Eigentumswohnung HIER .

(Ich lösch jetzt aber nicht.So,bin zu faul...:cool: )

Also: allgemein bei ALG2-Empfängern ...stimmt das...

Konkret:
Du erhältst dann ALG2 unter falschen Voraussetzungen und mußt Dir bewußt sein,daß Du einmal die Beträge ggf.zurückerstattenmußt,andererseits auch Dich damit strafbar machst (Falschangaben).

Kannst/willst Du das riskieren? ggf.Ausweisung?

Möglich wäre: Nachmeldung --der Wert ist evl. noch in der Freigrenze? Kommt auf die Lage/Größe/Bausubstanz...an.

Also?
 
M

Mamut

Gast
Danke Micky für Antwort,aber ich verchtehe nicht genau.Diese Wohnung war biliger jetzt ist wert ich denke 13.000euro.Aber warum muss ich verkaufen?das ist einige was mir bleibt von meine Eltern und ich bin gemeldet in Rusland in diese Wohnung.Wer weis in die zukunft ob ich zurück nach Rusland komme.Ich denke hab ich recht diese Wohnung haben.Jetzt lebe ich hier un habe recht auf ALG2.ich habe für diese Wohnung 2000euro behzalt
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Das mag ja alles so sein, aber Du darfst nicht erwarten, das Dir hier jemand Tips gibt, wie man eine deutsche Behörde austrickst.
Das mach mal selber.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Auf ALG2 hast Du nur DANN ein "Recht",wenn Du
BEDÜRFTIG bist.

Laß es Dir erklären oder GENAU übersetzen,was Du unterschreibst beim Beantragen. Oder hast du es so schon unterschrieben..mit unrichtigen Angaben?

Du bist nicht bedürftig,wenn Du veräußerbares Eigentum hast und damit Freigrenzen überschreitest.
Diese Regelung gilt für ALLE .

Es nennt sich "Erschleichung von Sozialleistungen",Betrug ,was Du evl.machst,vorhast.

Tja...lies die Gesetze und Bestimmungen .
Mehr kann man nicht sagen.
 
M

Mamut

Gast
Ok verstehe jetzt alles.Danke sehr für hilfe.Ich werde zum Anwalt gehen,weil ich möchte kein betrug machen.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben