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Eigenkündigung ein Jahr vor der Rente

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 131150
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G

Gelöscht 131150

Gast
Hallo!
Folgend Frage brennt mir unter den Nägeln, vielleicht hat ja jemand Erfahrung:
Kurz der Sachverhalt: ich bin 60 Jahre alt, schwerbehindert.
Der Plan war eigentlich mit 62 vorzeitig in Rente zu gehen, die Abschläge betragen dann 10,8%.
Nun hat sich familiär etwas geändert und ich denke darüber nach zum Jahresende zu kündigen. Das wären dann 13 Monate vor dem geplanten Renteneintritt.
Frage nun: wie stelle ich es an, dass das Arbeitsamt mich nicht für diese Zeit in einen neuen Job zwingt? Kann ich das ablehnen? Wie sieht es mit Urlaubsreisen aus, darf ich das dann in dem Jahr überhaupt?
Oder wäre es besser, sich krankschreiben zu lassen?
Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit den Renteneintritt noch weiter vorzuziehen?
Viele Fragen…. Danke im Voraus für hilfreiche Tipps!
Monika
 
Schwerbehinderte im Berufsleben haben einen Sonderstatus.
Wenn du selbst kündigst, dann besteht die Gefahr, dass du eine Sperre vom Jobcenter aufgebrummt bekommst, das heißt, 3 Monate lang kein Einkommen und du bist dann wahrscheinlich auch nicht Sozialversichert. ?? Wenn du anschließend Jobangebote ausschlägst bekommst du wieder Sperren aufgebrummt.
Wenn du die Möglichkeit hast, dann versuche die Zeit bis zum Renteneintritt mit Krankschreibungen zu überbrücken.
Urlaubsreisen müssen dann hinten anstehen, leider.
 
Frage nun: wie stelle ich es an, dass das Arbeitsamt mich nicht für diese Zeit in einen neuen Job zwingt? Kann ich das ablehnen? Wie sieht es mit Urlaubsreisen aus, darf ich das dann in dem Jahr überhaupt?
Anstellen musst du da gar nichts.

Bei ALG I hast du einige Möglichkeiten ein Jobangebot abzulehnen.
Ein mögl. Jobangebot muß rel. nah am alten Job liegen:
Arbeitsaufgaben, Umfeld, Gehalt.
Über 55 hast du je nach vorherigen Arbeitsloszeiten Anspruch auf zwei Jahre
ALG I.
Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit den Renteneintritt noch weiter vorzuziehen?
Ja, über Krankheiten, Depressionen, Allergien, etc. in Richtung Erwerbsminderungsrente, evtl. Betriebsschließung, etc.

Infos evtl. beim VDK, Anwälte, Gewerkschaft, Rentenversicherung.

Bitte beachten, wenn du "einfach" selbst kündigst, bekommst du evtl. eine dreimonatige Sperre.
Schwerbehinderte im Berufsleben haben einen Sonderstatus.
Aha...

stimmt...

hat die TE irgendwie daß sie drei Beine hat oder so in etwa geschrieben???
 
Sorry fürs OT, aber ich bin auch schwerbehindert und kann frühestens mit 65 mit Abschlägen in Rente gehen.

Oder wisst ihr was, das ich nicht weiß?

Mit 45 Berufsjahren wäre es mit 63, oder ist das mit SBA nochmal anders?
 
Sorry fürs OT, aber ich bin auch schwerbehindert und kann frühestens mit 65 mit Abschlägen in Rente gehen.

Oder wisst ihr was, das ich nicht weiß?

Mit 45 Berufsjahren wäre es mit 63, oder ist das mit SBA nochmal anders?
Wenn dein Gdb mindestens 50 beträgt, kannst du mit 62 Jahren und 10,8 % Abzügen in Rente gehen, vorausgesetzt, du hast 35 Beitragsjahre erfüllt.
 

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