man kann Bad- , Toiletten - und Küchennutzung rechtlich nicht reglementieren,
das sidn alles Grund- bzw. Menschenrechte.
man kann nur untereinander einen Plan aufstellen und an Vernunft appellieren, auch als Vermieter/Besitzer bleibt nichts anderes übrig.
An Stelle des Paares würde ich mit dem Studenten sprechen, wann meine Kochzeiten sind und wenn er doch in dieser Zeit Kumpels einlädt zum Quatschen, diese nach draußen bitten.
Wenn der Student in die Badewanne will, muss er es vorher ankündigen (Toilette) bzw.
am besten, Badezeiten.
Allerdings sollte auch dann in der Zeit eine Toilette zur Verfügung stehen.
Allerdings muss man als VM schon dafür sorgen, dass jeder jederzeit auf Toilette gehen kann und da ist m.A. nach zwingend notwendig, mindestens (!) zwei Toiletten zu haben.
Sonst ist die Mietkürzung schon gerechtfertigt, vor allem auch, wenn zwei Toiletten da sind, diese aber nur von bestimmten Menschen benutzt werden dürfen und sich daraus ergibt, dass eine Partei überhaupt nicht gehen kann.
hier mal eine Sammlung zum Thema "Mietminderung und Toilette".
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