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Eigene Wohnung untervermieten

Das schau ich mir an. Festzulegen, wer wie lange baden oder in der Küche sitzen darf. Und wer sich dann daran hält. Und was passiert, wenn nicht. Zu welchen Zeiten man die Leute dann durch den eigenen Wohnbereich aufs private Klo schleust.

Nochmal: das ist ja nicht als WG gedacht, bei denen alle Mitbewohner gleichberechtigt alles nutzen dürfen und ihre Regeln unter sich ausmachen. Das soll ja ne Zimmervermietung für Leute sein, die ihr eigenes Ding machen und sich halt Bad und Küche teilen sollen.

In einer WG treffen die Mitbewohner Absprachen. Man wohnt als Gemeinschaft. Und sucht sich die Mitbewohner normalerweise aus. Selbst da kracht es dann oft genug.

Zimmer an irgendwelche Leute zu vermieten, vermutlich ohne Mitspracherecht der anderen Mieter und dann zu erwarten, dass läuft schon Friede-Freude-Eierkuchen, wenn man ein paar Regeln aufstellt, ist ziemlich weltfremd. Entweder ich mach wirklich ne WG draus und alle sind gleichberechtigt und haben Mitspracherecht. Oder ich vermiete einfach Zimmer und hab dann aber auch Sorge dafür zu tragen, dass alles ausreichend vorhanden ist und ICH verantwortlich bin, dass keiner zu kurz kommt. Sonst darf ich mich über Probleme nicht wundern.
Noch etwas: meiner meinung ist es eher eine zweck wg, die leute machen ja jntereinander nichts.
 
A

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Re: Eigene Wohnung untervermieten
man kann Bad- , Toiletten - und Küchennutzung rechtlich nicht reglementieren,
das sidn alles Grund- bzw. Menschenrechte.
man kann nur untereinander einen Plan aufstellen und an Vernunft appellieren, auch als Vermieter/Besitzer bleibt nichts anderes übrig.
An Stelle des Paares würde ich mit dem Studenten sprechen, wann meine Kochzeiten sind und wenn er doch in dieser Zeit Kumpels einlädt zum Quatschen, diese nach draußen bitten.
Wenn der Student in die Badewanne will, muss er es vorher ankündigen (Toilette) bzw.
am besten, Badezeiten.
Allerdings sollte auch dann in der Zeit eine Toilette zur Verfügung stehen.

Allerdings muss man als VM schon dafür sorgen, dass jeder jederzeit auf Toilette gehen kann und da ist m.A. nach zwingend notwendig, mindestens (!) zwei Toiletten zu haben.
Sonst ist die Mietkürzung schon gerechtfertigt, vor allem auch, wenn zwei Toiletten da sind, diese aber nur von bestimmten Menschen benutzt werden dürfen und sich daraus ergibt, dass eine Partei überhaupt nicht gehen kann.
hier mal eine Sammlung zum Thema "Mietminderung und Toilette".

).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal in einer wg gewohnt und wir hatte auch nur eine toilette. Es hat aber sicher niemand wie oben beschrieben 1 stunde lang gebadet.
Der te sollte halt seine 2. Toilette hur verfügung stellen. Kocjen kann man gemeinsam auch.
 
Ich habe mal in einer wg gewohnt und wir hatte auch nur eine toilette. Es hat aber sicher niemand wie oben beschrieben 1 stunde lang gebadet.
Der te sollte halt seine 2. Toilette hur verfügung stellen. Kocjen kann man gemeinsam auch.
Die Auswahl der Bewohner war halt sehr ungeschickt.
Am Ende wird wohl eine Partei gehen müssen.
 
Guten Tag,

ich melde mich nach langer zeit mal wieder inzwischen hat sich einiges getan doch es sind auch einige probleme aufgetreten.

Hallo,
also sind genau die Schwierigkeiten eingetreten welche dir vorher schon prophezeit wurden.
Ich würde es rückgängig machen und das Ansinnen aufgeben. Für Parteienschlichtung habe ich persönlich keinen Rat für dich, weil ich mir so einen Zirkus gar nicht geben würde.
 

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