Überdies dann aber auch der Begriff "Schuld", über dessen Definition bzw. mögliche Bedeutung hier schon ein wenig diskutiert wurde. Der TE, also Nordrheiner, scheint direkt oder implizit "Schuld" auf diese "Erbsünde" im Sinne eines "christlich-religiösen" Kontext zurückzuführen.
Ich wiederum versuche den Begriff "Schuld" so zu verwenden, wie ich meine, dass die meisten Menschen ihn verstehen, obwohl er für mich im Grunde nur "bessere oder schlechtere Wege" bedeutet, also Verantwortung.
Damit es kein Missverständnis gibt, möchte ich erläutern:
Erbsünde als aktive böse Tat des Menschen sehe ich nicht. Vielmehr ist der Begriff Erbsünde eine religiöse Beschreibung für das menschliche Dasein, welches dazu führt, dass andere Menschen, z.B. die nachfolgenden Generationen, unter "meinem" Tun leiden. Ich bin in eine Welt geraten, die Ungerechtigkeiten aller Art sowie Unglück beherbergt. Diese Welt haben "mir" meine Vorfahren, alle mir vorausgehenden Menschen, vererbt. Sünde generell ist der Lebensbereich des Menschen.
Schuld ist die Fortführung falscher Entscheidungen.
Aber was ist gut bzw. richtig, was ist schlecht bzw. falsch?
Karl sagt: Ich handle so, weil ich so bin. Das finde ich gut.
Jutta sagt: Ich handle anders, weil ich anders bin. Das finde ich gut.
Jetzt zu beurteilen, wer von beiden das richtige "gut" gefunden hat oder beide oder keiner von beiden, kann nicht an gesellschaftlicher Moralvorstellungen ausgemacht werden, denn diese sind je nach Kultur und Zeit wechselhaft, also willkürlich.
Hilfreicher finde ich den Hinweis auf das Gewissen. Dabei meine ich nicht die anerzogenen Moral-Regeln, sondern die innere Stimme, die uns "sagt", was erforderlich war oder ist.
Hierzu folgendes:
Das Gewissen ist irrational, alogisch oder noch besser: Prälogisch. Genauso wie es ein vorwissenschaftliches und ihm ontologisch noch vorgelagertes Seinsverständnis gibt, genauso gibt es auch ein prämoralisches Wertverständnis, daß aller expliziten Moral wesentlich vorgängig ist – eben das Gewissen.
Irrational ist das Gewissen deshalb, weil es, zumindest in seiner unmittelbaren Vollzugswirklichkeit, niemals restlos rationalisierbar ist. Es ist immer nur nachträglich, nur in einer sekundären Rationalisierung erschließbar. Alle sogenannte Gewissensforschung ist ebenfalls nur als nachträglich denkbar – auch der Ratschluß des Gewissens ist nämlich ein unerforschlicher.
Fragen wir uns danach, aus welchem Grunde das Gewissen notwendig irrational wirksam ist, dann hätten wir folgenden Tatbestand zu bedenken: Dem Bewusstsein erschließt sich Seiendes – dem Gewissen jedoch erschließt sich nicht ein Seiendes, vielmehr ein noch nicht Seiendes: Ein erst SEIN-SOLLENDES. Dieses Sein-Sollende ist also nichts Wirkliches, sondern ein erst zu Verwirklichendes. Es ist nichts Wirkliches, sondern bloß Mögliches. Dies allerdings in einem höheren Sinne, eben im moralischen Sinne wiederum eine Notwendigkeit darstellend. Sofern aber uns das, was uns vom Gewissen erschlossen wird, ein erst zu Verwirklichendes ist, sofern es erst realisiert werden soll, kann es nicht anders realisiert werden als dadurch, daß es vorerst einmal geistig antizipiert wird.
Dieses Antizipieren, diese geistige Vorwegnahme, erfolgt nun in dem, was man Intuition nennt. In einem Akt des „Schauens“.
Ontologisch ist das Gewissen irreduzibel. Aus der Ursprungsproblematik des Gewissens führt kein psychologischer, kein psychogenetischer, sondern nur ein ontologischer Ausgang.
Und ich denke, dass - wenn wir unser Gewissen befragen - wir erfahren können, was das Sein-Sollende ist bzw. welche Handlungen zu diesem Sein-Sollenden hinführen. Dagegen zu verstoßen, diese Stimme zu überhören, führt zu persönlicher Schuld.
LG, Nordrheiner