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Eigene Mutter verklagen

Vorerst um es kurz zu halten. Meine Mutter hat mich und meine Schwester teilweis sehr schlecht behandelt und ist was Sachen Geld angeht ein wahrer Geier. Kassiert jahrelang Unterhalt, hat mehrere Immobilien und ist sehr wohlhabend.

Jedenfalls bin ich seit einigen Monaten 18 und sie veweigert mir den Unterhalt. Arbeiten geht sie nicht, denn ihr Mann verdient genug und damals als ich noch bei ihr wohnte, hörte sie mit ihrer Berufstätigkeit auf, weil sie sonst ihrem Vater der zum Pflegefall wurde (inzwischen tot), Unterhalt hätte zahlen müssen. Das sah sie nicht ein.
LG
Da widerspricht sich was insofern, als Unterhalt (für den Vater Pflegefall) nicht nur von Arbeitslohn, sondern auch von anderem Vermögen bezahlt werden muß, außer es dient der eigenen Altersversorgung. Sprich das eigene Häuschen muß man nicht verkaufen, die eigene Lebensversicherung nicht auflösen, aber wenn mehrere Immobilien da waren und weiteres Vermögen ("sehr wohlhabend"), hat sie wohl damals schon getrickst, zu Ungunsten des Staates/Sozialamts.
Diesen Punkt solltest Du auch vorab mal mit dem Anwalt durchsprechen, daß die gute Frau, wenn es um Deinen Unterhalt geht, wirklich gezwungen wird, alle Karten auf den Tisch zu legen sprich ihre tatsächlichen Vermögensverhältnisse offenzulegen. Ohne die Möglichkeit neuer Tricks und Verschleierungen.
 
Irgendetwas an deiner Schilderung passt juristisch nicht zusammen.

Dein Vater (bei dem du lebst) ist dein sogenannter Betreuungselternteil (BET). Er ist dir zu Naturalunterhalt = Essen, Wohnraum... verpflichtet. Geld das er dir gibt heißt korrekt Taschengeld und hat nichts mit Unterhalt im Sinne des Gesetztes zu tun.

Deine Mutter ist der Umgangselternteil (Uet), und schuldet dir ABHÄNGIG VOM EINKOMMEN monatlich Barunterhalt. Solange das Kind Minderjährig ist ist der Barunterhalt dem BET zu überweisen.

Jetzt bist du über 18 und in Erstausbildung. Solange du diese ZIELSTREBIG absolvierst schulden dir beide Eltern Unterhaltung - abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sonst bekommst du Bafög.

Wenn du Bafög beantragst werden deine Eltern auf Leistungsfähigkeit überprüft. Wenn deine Eltern (trotz Gerichtsbeschluss) nicht zahlen wollen geht das Amt manchmal in Vorleistung.
 
Wenn du nicht privilegiert bist, hat deine Mutter durchaus das Recht aufzuhören zu arbeiten. Zwar kannst du versuchen, Unterhalt zu kriegen über ihre Mieteinnahmen etc., aber an das Geld deines Stiefvaters kommst du nur dann ran, wenn er verpflichtet ist, deiner Mutter Taschengeld zu geben (was er sicher nicht muss, wenn sie Immobilien hat).
 
Gerichtsttermin ist geschafft wird aber noch alles dauern.
Also hier sind einige sehr Fehlinformiert.
Nein, meinem Vater steht kein Unterhalt von meiner Mutter zu, denn ich bin über 18. Ja mir stht dennoch, obwohl ich bei ihm wohne, von ihm Unterhalt zu, davon wird aber da Wohnen (Essen, Strom, ect.) abgezogen. Es ist quasi dann Taschengeld. Wir haben uns so geeinigt, dass er das Kindergeld und ich den Unterhalt bekomme.
Zu dem Termin: Ich bin priviligiert, also ich bin Schülerin, deswegen gelte ich bei Unterhaltssache noch als Minderjährig. Das Gericht ermittelt nun, wieso meine Mutter nicht arbeiten geht und fordert offizielle Dokumente zu ihren Verdiensten an. Bin gespannt wie das Ganze weitergeht.
 

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