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Ehemaliger Vermieter will Geld für Schimmel Beseitigung

  • Starter*in Starter*in Henry der 8
  • Datum Start Datum Start
Eine Verjährung beginnt eher nach der Entdeckung, also ab soeben.
Da du aber die Küche verkauft hast, sind die neuen Eigentümer Herren der Sache geworden und haften für Schäden, die dadurch verursacht wurden.
Berufen sie sich auf Deinen Schimmel ( also auf etwas für sie günstiges), so müssen sie nachweisen, dass der Schimmel schon vorher da war und nicht erst bei ihnen durch den Gebrauch ihrer Sache entstanden ist.
Beruft sich der Vermieter auf deinen Schimmel, so muss er nachweisen, dass der Schimmel nicht erst durch den Gebrauch der Nachmieter entstanden ist.
Dass Schimmel zu Deinen Zeiten schon da war, kannst Du mit Nichtwissen bestreiten.
Ob es einer Reaktion von Dir auf die Rechnung des Vermieters bedarf, musst Du im Net prüfen. Spasseshalber kannst du aber vorab prüfen, welche Posten im Detail angeführt sind, ob MWSt ausgewiesen wurde und wenn ja in welcher Höhe... 🙂
einen Anwalt kannst du dann erst ersetzt bekommen, wenn er für Dich tätig wurde, weil Du ihn rechtlich gesehen brauchst, und das ist nicht jetzt., da noch kein Mahnbescheid etc kam.
 
Eine Verjährung beginnt eher nach der Entdeckung, also ab soeben.
Da du aber die Küche verkauft hast, sind die neuen Eigentümer Herren der Sache geworden und haften für Schäden, die dadurch verursacht wurden.
Berufen sie sich auf Deinen Schimmel ( also auf etwas für sie günstiges), so müssen sie nachweisen, dass der Schimmel schon vorher da war und nicht erst bei ihnen durch den Gebrauch ihrer Sache entstanden ist.
Beruft sich der Vermieter auf deinen Schimmel, so muss er nachweisen, dass der Schimmel nicht erst durch den Gebrauch der Nachmieter entstanden ist.
Dass Schimmel zu Deinen Zeiten schon da war, kannst Du mit Nichtwissen bestreiten.
Ob es einer Reaktion von Dir auf die Rechnung des Vermieters bedarf, musst Du im Net prüfen. Spasseshalber kannst du aber vorab prüfen, welche Posten im Detail angeführt sind, ob MWSt ausgewiesen wurde und wenn ja in welcher Höhe... 🙂
einen Anwalt kannst du dann erst ersetzt bekommen, wenn er für Dich tätig wurde, weil Du ihn rechtlich gesehen brauchst, und das ist nicht jetzt., da noch kein Mahnbescheid etc kam.
Bei der Rechnug war auch eine Kopie von einem angeblichen Gutachter dabei.
Da steht im Endeffekt drin das er bewiesen hat das der schimmel länger als drei Jahren da ist.
Und Fotos hat er noch mit geschickt sieht echt übel aus.
Eine richtige Pelzschicht.
Aber ich werde solange nicht bezahlen bis ein Richter das anordnet, wenn sowas überhaupt vor Gericht kommt.
 
Ei ich bin auch Vermieterin. Aber 3 Jahre später brauche ich nicht mehr mit Schimmelbildung kommen.

Er kann sich an den jetzigen Mieter halten - aber sicher nicht an dich. Auch wenn es nicht verjährt wäre, wäre es nicht dein Problem.
Du hast die Küche an den Nachmieter veräußert und hast damit alle Rechte und Pflichten abgegeben.
Genauso könnte der EG den Möbelhändler verklagen - würde auch nichts bringen.

Ich hatte mal eine Eigentumswohnung, die ich nach 5 Jahren verkauft habe.
In der Küche hatte ich ein bodenhohes Erkerfenster , unten bestand es aus einem Kunststoffteil, oben aus Fensterglas. Leider war das untere Kunststoffteil innen nicht richtig isoliert. Wenn du im Raum vor dem Fenster gesessen bist, dann hat es dich im Winter gefroren.
Ich habe das viel zu spät bemerkt und eine Einbauküche gekauft, in dem dieses bodenhohe Fenster integriert war.
Wenn ich meinen Brotschrank im Winter öffnete, kroch mir eine Eiseskälte entgegen.
Mir schwante nichts Gutes, hier war offensichtlich eine schlimme Kältebrücke wegen dem miserablen Fenster. Ich ließ extra einen Aufsatzrollo am Erker anbringen um im Winter die Kälte von außen abzufangen.
Solange wir die Wohnung als Zweitwohnung selbst nutzen und dementsprechend die Küche gut heizten war alles ok.
Beim Verkauf wies ich die neue Eigentümerin auf den Macken hin und machte sie extra auf das Betätigen des Rollos aufmerksam.
2,5 Jahre später bekam ich vom Amtsgericht einen dicken Ordner mit einem Schreiben, dass mich die Käuferin wegen Schimmelbildung hinter der Küche verklagte. (Schimmel zwischen dem Kunststoffteil des Fensters und Küchenrückwand)

Der Rechtsanwalt argumentierte, arglistige Täuschung, da die Schimmelbildung sicher auch schon bei mir aufgetreten wäre und wegen den Küchenrückwänden erst jetzt sichtbar geworden wäre.

Mich hat es echt angekotzt, da ich nach dem Notarvertrag sogar die Wohnung wieder zurückgenommen hätte, als ich mitbekam, dass der Makler wohl nicht ganz ehrlich zu der Käuferin war.
Damals wollte sie die Wohnung nicht zurückgeben, weil sie ihr extrem gut gefiel und der Preis so niedrig war. ( wegen der Mängel -logisch)
Was soll ich sagen:
Sie hatte keine Chance wegen der Schimmelbildung. Selbst wenn der Schimmel schon zu meiner Zeit bestanden haben sollte, hätte ich ihn genauso wenig bemerkt wie die Käuferin in den 2, 5 Jahren vorher.

Nachdem bei mir das Gericht es so festgestellt hat, warum machst du dir Gedanken?
Selbst wenn es nicht verjährt wäre, dich geht es so viel an als wenn in China ein Fahrrad umgefallen wäre.

Ich würde ihm kurz schreiben, dass er die Ursache der Schimmelbildung mit seinem aktuellen Mieter bzw mit dem Möbelhändler klären muss, falls die Küche der Verursacher gewesen sein sollte.
Mit dem Verkauf hast du alle Rechte und Pflichten an der Küche abgetreten..... Nicht mehr und nicht weniger würde er von mir bekommen. Soll er doch zum Rechtsanwalt gehen, das würde ich ganz entspannt auf mich zukommen lassen.

Schlechte Lüftung, schlechte Bauweise, bei der heutigen luftdichten Bauweise ist eine Belüftungsanlage absolutes muss in einer Eigentumswohnung. Die wenigsten Mieter lüften mindestens 3 mal 15 bis 20 Minuten, das ist leider die häufigste Ursache wegen Schimmel.

Klar sollte man Möbel gerade in Neubauten nicht ganz an die Wand stellen - aber bei einer Küche schlecht möglich.

Bleib ganz entspannt.
 
Ich denke auch das nichts passieren wird warscheinlich kann er kein Geld von den nachmitern abzweigen also versucht er es bei mir.

Damals wo ich da noch im Haus gewohnt habe ist zwei mal die Toilette übergelaufen.
Weil oben die rohe verstopft waren und ich im Erdgeschoss gewohnt habe hatte zwei mal in 8 Jahren die Wohnung voller S**** gehabt.
Wo die Handwerker deswegen im Haus waren sagten sie auch das er die rohe erneuern sollte.
Würde mehr Geld kosten wäre auf Dauer aber günstiger er hat es abgelehnt weil es zu viel gekostet hat.
Auch hat er sich damals geweigert meine Kaution auszuzahlen.
Erst wo ich zum mietverein gegangen bin hat er die Kohle ausgerückt.
Der Typ ist echt duchtrieben immer wenn es kaputt war musste ich gefühlt 100 mal anrufen bis was passiert ist und wenn hat er erstmal selbst versucht es zu reparieren.
Ich war wirklich froh wo ich ausgezogen bin
 
Hm - alles schwierig.
Ich hab das ganze nochmal überlegt, man verhaspelt sich allerdings auch leicht.

Du hast also eine Einbauküche als Eigentümer besessen und die Wohnung vertragsgemäß gebraucht, also sie dort eingebaut.
Zu Beendigung des Mietverhältnisses kam die Frage auf, was man damit macht.
Es gab wohl drei Optionen:
1. du baust sie wieder aus und nimmst sie mit
2.der Vermieter übernimmt sie
3. >hier der Fall> der Nachmieter kauft sie.
Nach dem Mietverhältnis war notwendig, dass Du dem Vermieter den Besitz an der Wohnung zurück verschaffst, da dies die Voraussetzung dafür ist, dass er sie neu vermietet.
Er hat sich von dem Zustand überzeugt und die Rücknahme vollzogen.
Damit hat er dem Anschein nach dokumentiert, dass er von Dir kein Tun oder Unterlassen mehr verlangt ( Anspruch, vgl. §194 BGB ) Wenn er insoweit keinen "Anspruch" gestellt hat, kommt eine Einrede der Verjährung zunächst nicht in Betracht.
Der Nachmieter hat also die Küche (sogar vertraglich) gekauft. Für den Gebrauch einer Sache kann nur der die Verantwortung übernehmen, der sie benutzt oder besitzt, es sein denn, der Gegenstand birgt eine potentielle Betriebsgefahr (Hund kann beissen, Auto befindet sich Strassenverkehr).
Da Du aber dem Nachmieter die Küche verkauft und danach zum Gebrauch übergeben hast, war es Dir unmöglich, in der fremden Wohnung die Küche zu beaufsichtigen.
Der Vermieter bemerkt nun, dass Schimmel hinter der Küche ist. Wenn der letzte Mieterauszug noch kein halbes Jahr her ist, hat er - vielleicht - noch einen Anspruch, den er geltend machen kann, der also nicht verjährt ist( 548 BGB) : allerdings gegen Deinen Nachmieter.
Der wiederum wird sich erfolgreich heraus geredet haben, sodass der Vermieter keinen anderen Weg gesehen hat als Dich in Anspruch nehmen zu wollen.
Dummerweise hat er gleich ein Gutachten beigebracht, das aussagt, dass der Nachmieter es nicht gewesen sein soll. Damit hat sich wohl seine Anspruchsgrundlage gegen den erledigt, sodass der Nachmieter keine Einrede der Verjährung braucht.
Bei dir hat er nun einen Anspruch nachträglich angemeldet, bei dem die Einrede der Verjährung greifen sollte sowie Unmöglichkeit vorliegt?
Jedenfalls bin ich mal gespannt, wie des Rätsels Lösung aussieht, ob in einem möglichen Verfahren eine Partei einer weiteren den Streit verkünden kann, sodass danach drei Parteien und deren Beziehungen untereinander zu beurteilen sind.
 

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