Eine Verjährung beginnt eher nach der Entdeckung, also ab soeben.
Da du aber die Küche verkauft hast, sind die neuen Eigentümer Herren der Sache geworden und haften für Schäden, die dadurch verursacht wurden.
Berufen sie sich auf Deinen Schimmel ( also auf etwas für sie günstiges), so müssen sie nachweisen, dass der Schimmel schon vorher da war und nicht erst bei ihnen durch den Gebrauch ihrer Sache entstanden ist.
Beruft sich der Vermieter auf deinen Schimmel, so muss er nachweisen, dass der Schimmel nicht erst durch den Gebrauch der Nachmieter entstanden ist.
Dass Schimmel zu Deinen Zeiten schon da war, kannst Du mit Nichtwissen bestreiten.
Ob es einer Reaktion von Dir auf die Rechnung des Vermieters bedarf, musst Du im Net prüfen. Spasseshalber kannst du aber vorab prüfen, welche Posten im Detail angeführt sind, ob MWSt ausgewiesen wurde und wenn ja in welcher Höhe... 🙂
einen Anwalt kannst du dann erst ersetzt bekommen, wenn er für Dich tätig wurde, weil Du ihn rechtlich gesehen brauchst, und das ist nicht jetzt., da noch kein Mahnbescheid etc kam.